Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Lebensmittel, Importprodukte und die Außer-Haus-Verpflegung ausgeweitet werden. Das Vorhaben betrifft neben der Landwirtschaft auch Handel, Gastronomie und Ernährungsindustrie. Die DIHK erkennt das Ziel größerer Verbrauchertransparenz an, kritisiert jedoch die praktische Umsetzbarkeit – zumal der Gesetzentwurf mit einem zusätzlichen jährlichen Erfüllungsaufwand von rund 12,3 Millionen Euro dem politischen Versprechen eines spürbaren Bürokratieabbaus klar widerspricht.
Hintergrund
Ziel des Gesetzgebers ist es, Verbrauchern mehr Transparenz über die Haltungsbedingungen von Nutztieren zu geben und das Tierwohl zu stärken. Neu ist im vorliegenden Referentenentwurf die Einbeziehung der Außer-Haus-Verpflegung, auf die allein ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund sechs Millionen Euro entfallen würde – die Hälfte des prognostizierten Erfüllungsaufwandes. Das Gesetz gilt als nationales Regelwerk: Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union würden den neuen Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten nicht unterliegen, was Wettbewerbsverzerrungen zulasten deutscher Betriebe befürchten lässt. Hinzu kommt, dass klare Regelungen fehlen, wie beispielsweise beim Thema ausländische Haltungssysteme. Die in anderen Ländern der Europäischen Union zulässig oder vorgeschrieben Systeme müssen in das deutsche System eingeordnet werden, um sie entsprechend den deutschen Vorgaben auszuweisen zu können.
Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag zudem vereinbart, den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft in der laufenden Legislaturperiode um zehn Milliarden Euro zu senken – ein Ziel, das durch das Gesetz nicht gestützt wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Bürokratieaufbau statt -abbau: Der Gesetzentwurf verursacht einen zusätzlichen jährlichen Erfüllungsaufwand von rund 12,3 Millionen Euro – im Widerspruch zum Ziel der Bundesregierung, Unternehmen spürbar zu entlasten.
- Gastgewerbe besonders belastet: Auf gastgewerbliche Betriebe entfallen rund sechs Millionen Euro jährlich; Branchenvertreter rechnen mit noch höheren tatsächlichen Kosten, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.
- Wettbewerbsnachteil durch nationale Sonderregelung: Da das Gesetz nur für deutsche Unternehmen gilt, entstehen strukturelle Nachteile gegenüber ausländischen Mitbewerbern aus anderen Ländern der Europäischen Union.
- Fehlende Integration bestehender Systeme: Praxiserprobte privatwirtschaftliche Kennzeichnungssysteme sowie geltende Sorgfaltspflichten werden im Entwurf nur unzureichend berücksichtigt.
- Ungünstiger Zeitpunkt: Laut einer DIHK-Blitzumfrage vom April 2026 berichten 86 Prozent der Gastgewerbebetriebe von negativen Auswirkungen des Nahostkonflikts auf ihre Geschäftstätigkeit – zusätzliche Pflichten treffen die Branche in einer ohnehin kritischen Phase.
Forderungen der DIHK
- Gesetzentwurf grundlegend überarbeiten: In der vorliegenden Form sollte das Gesetz nicht umgesetzt werden. Ein ganzheitlicher Ansatz, der bestehende Systeme einbindet und Doppelstrukturen vermeidet, ist zwingend erforderlich.
- Bürokratiekosten minimieren: Neue Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten müssen auf das absolut notwendige Maß begrenzt werden.
- Wettbewerb im Blick behalten: Eine rein nationale Regelung kann Wettbewerbsnachteile innerhalb der Europäischen Union schaffen.
- Kohärenz mit anderen Sorgfaltspflichten herstellen: Der Entwurf sollte bestehende und unmittelbar bevorstehende nationale und europäische Berichtspflichten kohärent verzahnen, um Parallelstrukturen zu verhindern.
- Wettbewerbsfähigkeit des Gastgewerbes wahren: Im Einklang mit der Nationalen Tourismusstrategie 2026 muss die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Branche Vorrang vor zusätzlichen bürokratischen Lasten haben.
FAQ
Wen betrifft der Entwurf für das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz konkret?
Das Gesetz betrifft eine breite Gruppe von Unternehmen: Neben der Landwirtschaft und der Ernährungsindustrie sind vor allem der Lebensmittelhandel und – neu – die Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung erfasst. Auch Importeure von Fleischprodukten aus anderen Ländern müssen Kennzeichnungsanforderungen erfüllen, wobei hier noch erhebliche Regelungslücken bestehen.
Was bedeutet die Ausweitung auf die Außer-Haus-Verpflegung für Restaurants und Cafés?
Gastgewerbliche Betriebe müssten künftig für bestimmte Fleischprodukte auf der Speisekarte die Haltungsform des Tieres kennzeichnen. Das erfordert eine lückenlose Dokumentation entlang der Lieferkette. Branchenvertreter kritisieren, dass der dafür veranschlagte Aufwand von rund sechs Millionen Euro jährlich deutlich zu niedrig angesetzt ist – gerade für kleinere Betriebe mit begrenzten Verwaltungskapazitäten.
Gilt das Gesetz auch für Fleisch aus anderen EU-Ländern?
Grundsätzlich ja – der Entwurf bezieht Importware ein. Es fehlen jedoch klare und praxistaugliche Regeln, wie ausländische Haltungssysteme, die nach dem jeweiligen nationalen Recht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union zulässig sind, in die deutschen Haltungskategorien eingeordnet werden sollen. Das schafft Rechtsunsicherheit für importierende Unternehmen.
Was fordert die DIHK stattdessen?
Die DIHK plädiert für einen praxistauglichen Weg dorthin: Bestehende privatwirtschaftliche Kennzeichnungssysteme sollen anerkannt und der bürokratische Aufwand – insbesondere für kleine und mittlere Betriebe – auf ein vertretbares Maß begrenzt werden.
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Die DIHK-Stellungnahme vom 1. Mai 2026 ist hier abrufbar:
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DIHK-Stellungnahme zum Entwurf Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetze
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Dateiformat: PDF (barrierefrei)
Dateigröße: 92 KB
Stand: Juni 2026
Seitenumfang: 4 Seiten
- Relevant im Themenfeld:
- Wirtschafts- und Finanzpolitik
Veröffentlicht 01.05.2026
Aktualisiert 18.06.2026
Kontakt
Julia Seibert
Referatsleiterin Tourismuswirtschaft und Tourismuspolitik