E-Rechnungspflicht 2025: Stellungnahme der Wirtschaftsverbände zu BMF-Entwurf

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen. Die Wirtschaftsverbände warnen vor zusätzlichen Belastungen und fordern praxisgerechte Umsetzung.

Die Einführung der obligatorischen E-Rechnung stellt Unternehmen vor erhebliche organisatorische und technische Herausforderungen. DIHK, BDI, ZDH, BDA, BdB, GdV, HDE und BGA nehmen Stellung zum aktuellen BMF-Entwurf. Ziel ist es, Rechtsunsicherheit zu vermeiden und die Umsetzung für Unternehmen praktikabel zu gestalten. Gleichzeitig mahnen sie an, dass Erleichterungen wie bisher bestehen bleiben sollten, um besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht zu überlasten.

Das Wichtigste in Kürze

  • E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze ab 1. Januar 2025
  • Umsetzung der E-Rechnung bringt erhebliche organisatorische und technische Herausforderungen für Unternehmen mit sich
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind vom zusätzlichen Umstellungsaufwand besonders betroffen
  • Die Überarbeitung der CEN-Norm EN 16931, mit der wesentliche Anwendungen für den unternehmerischen Bereich konkretisiert werden sollen, ist noch nicht abgeschlossen

Hintergrund

Seit 2025 gilt die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für inländische B2B-Umsätze, sofern die beteiligten Unternehmen im Inland ansässig sind; hierzu zählen auch ausländische Unternehmen mit inländischer Betriebsstätte. In der praktischen Umsetzung stellen sich zahlreiche Fragen, insbesondere zu Validierung, Sammelrechnungen, Leistungsbeschreibungen, Rechnungsberichtigungen, Format- und Inhaltsfehlern, eingebetteten Anhängen, Änderungen der Bemessungsgrundlage sowie zur Archivierung. Zusätzliche Unsicherheiten ergeben sich aus der noch nicht abgeschlossenen Überarbeitung der CEN-Norm EN 16931.

Forderungen der Wirtschaftsverbände

  • Beibehaltung bestehender Erleichterungen, z. B. § 31 UStDV und § 17 UStG
  • Staatliches Validierungstool bereitstellen und „Geschäftsregeln“ klar definieren
  • Sammelrechnungen und Änderungen der Bemessungsgrundlage praxisgerecht behandeln
  • Übergangsregelungen für KMU und andere Branchen flexibler gestalten
  • Keine zusätzlichen Anforderungen über die GoBD hinaus bei maschineller Auswertbarkeit

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wer ist von der E-Rechnungspflicht betroffen?

Betroffen sind Unternehmen mit inländischen B2B-Umsätzen.
Die Pflicht umfasst zwei Seiten:

Ausstellungspflicht: gilt grundsätzlich für steuerpflichtige Umsätze zwischen inländischen Unternehmen.
Kleinunternehmer, Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen.

Empfangspflicht: gilt auch für Kleinunternehmer; sie müssen den Empfang elektronischer Rechnungen sicherstellen.

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?

Die Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2025.
Für die Ausstellungspflicht bestehen jedoch Übergangsregelungen:

ab 1. Januar 2027 für größere Unternehmen,

ab 1. Januar 2028 für kleinere Unternehmen.

Download

Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens (PDF, 212 KB)

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RA Brigitte Neugebauer

Referatsleiterin Umsatzsteuer, Verfassungsrecht | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)