In der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) war zuvor ein Zielwert von 100 % für die Wiederverwendung der beiden Gegenstände festgelegt worden, wenn sie innerhalb von Unternehmen und zwischen Unternehmen im selben Mitgliedstaat verwendet werden, aber beide Gegenstände sind nun von dieser Regel ausgenommen.
Die PPWR sieht vor, dass die Wirtschaftsakteure in der EU ab dem 1. Januar 2030 sicherstellen müssen, dass mindestens 40 % der Transport- und Verkaufsverpackungen wiederverwendbar sind. Diese Anforderung gilt für Formate wie Paletten, faltbare Kunststoffboxen, Kisten, Tabletts, Kunststoffkisten, Massengutbehälter, Eimer, Fässer und Kanister, einschließlich Palettenverpackungen und Gurte.
Veröffentlicht 03.03.2026