13.05.2026 - „Der Gesetzentwurf ist insgesamt ein Schritt in die richtige Richtung. Er reduziert starre Vorgaben für Heizungen und setzt die europäischen Anforderungen ohne zusätzliche nationale Verschärfungen um. Damit setzt er Impulse, um Klimaschutzziele, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz im Gebäudesektor besser miteinander in Einklang zu bringen. Positiv ist, dass er den Unternehmen mehr Wahlmöglichkeiten auf dem Weg zur Klimaneutralität im Gebäudebereich lässt.
Gleichzeitig bleiben erhebliche Unsicherheiten bestehen. Zentrale Fragen zur Ausgestaltung der sogenannten Bio-Treppe, zur Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Effizienz klimafreundlicher Brennstoffe sowie zum Entwicklungspfad über das Jahr 2040 hinaus sind offen. Auch bei zentralen Praxisfragen fehlt es an Klarheit, etwa zur Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern, zu Nachweispflichten, zur Abrechnungssystematik oder zu den Auswirkungen auf Wohnungseigentümergemeinschaften. Für den Ausbau der Fernwärme mangelt es weiterhin an verlässlichen und transparenten Rahmenbedingungen.
Für die Breite der Wirtschaft bleibt die Umsetzung eine erhebliche wirtschaftliche Herausforderung. Eine umfassende Konsultation hätte geholfen, Unsicherheiten frühzeitig zu erkennen und auszuräumen. Die erneut sehr kurze Stellungnahmefrist wird der Komplexität und wirtschaftlichen Tragweite des Gesetzes jedoch nicht gerecht.“
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Veröffentlicht 13.05.2026
Pressekontakt
Julia Löffelholz
Pressesprecherin