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Kameraeinsatz im Einzelhandel rechtssicher ermöglichen

Der Einzelhandel leidet massiv unter Ladendiebstählen. Viele Betriebe würden gern mit modernen, ganzheitlichen Sicherheitskonzepten gegensteuern, doch gerade beim Einsatz von Kameras gibt es große rechtliche Unsicherheiten. Die DIHK mahnt praxistaugliche und bundesweit einheitliche Regelungen an.

Ladendiebstahl belastet den Einzelhandel immer mehr und entwickelt sich für viele Betriebe zu einem strukturellen Risiko. Allein im Jahr 2024 wurden bundesweit rund 405.000 Fälle polizeilich erfasst, von denen der Großteil unaufgeklärt blieb. Hinzu kommt eine hohe Dunkelziffer, da viele Diebstähle gar nicht mehr angezeigt werden. Zu selten lohnt sich der Aufwand einer Anzeige, die häufig im Sande verläuft – insbesondere in Zeiten von Personalengpässen. Täter agieren hingegen zunehmend professionell und aggressiv. Das sorgt nicht nur für eine zusätzliche Belastung der Mitarbeitenden, sondern gefährdet vor allem ihre Sicherheit im Arbeitsalltag. Vor diesem Hintergrund gewinnt der Einsatz von Kameras und digitalen Sicherheitssystemen an Bedeutung.

Hohe Betroffenheit und fehlende Unterstützung

Eine aktuelle, von der DIHK unterstützte Studie zum Thema zeigt, dass sich viele Unternehmen bei der Bekämpfung von Ladendiebstahl weitgehend alleingelassen fühlen. Mehr als die Hälfte der Handelsbetriebe waren in den vergangenen zwölf Monaten von Diebstählen betroffen, vielfach mit unverändert hoher oder sogar steigender Frequenz. Ein wichtiges Problem dabei: Häufig werden Diebstähle erst zeitverzögert erkannt. Somit stehen rechtliche Vorgaben, wie etwa die in der Praxis übliche Speicherfrist von 48 bis 72 Stunden für die Videoaufzeichnungen, einer wirksamen Aufklärung entgegen. Händler berichten zudem von einer unzureichenden Strafverfolgung und damit fehlender Abschreckungswirkung.
Kameras im Betriebsalltag nicht wegzudenken 

Für Unternehmen sind Kameras heute kein isoliertes Überwachungsinstrument, sondern Teil ganzheitlicher Sicherheitskonzepte. Sie dienen der Prävention, der Beweissicherung und dem Schutz der Beschäftigten. Die Studie macht deutlich, dass der Kameraeinsatz in der Praxis überwiegend anlassbezogen, transparent und in Kombination mit organisatorischen Maßnahmen erfolgt. KI-gestützte Analysen werden dabei vor allem als unterstützendes Instrument gesehen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Mitarbeitende zu entlasten.

Datenschutzrechtliche Unsicherheit hemmt Investitionen

Trotz des erkennbaren Nutzens stoßen Unternehmen beim Einsatz moderner Technik jedoch auf erhebliche rechtliche Unsicherheiten: Unterschiedliche Auslegungen der Datenschutzvorgaben durch die Bundesländer, kurze Speicherfristen und uneinheitliche Anforderungen der Aufsichtsbehörden führen zu Planungsrisiken. Die Studie zeigt, dass insbesondere Filialunternehmen und kleinere Betriebe Investitionen zurückstellen oder innovative Lösungen gar nicht erst ausprobieren, weil die rechtliche Bewertung unklar ist. Damit bleibt vorhandenes Präventionspotenzial ungenutzt.

Eigentumsschutz und Rechtssicherheit abwägen

Aus Perspektive der Betriebe besteht ein sich verschärfender Zielkonflikt zwischen Eigentumsschutz, Mitarbeitersicherheit und rechtlicher Planbarkeit. Die IHK-Organisation sieht die Gefahr, dass gut gemeinte Datenschutzregelungen in der praktischen Anwendung ihre Wirkung verfehlen und die Betriebe mit den Folgen von Kriminalität alleinlassen. Datenschutz bleibt ein hohes Gut, muss aber verhältnismäßig ausgestaltet sein und den realen Sicherheitslagen im Handel Rechnung tragen.

Rechtlichen Rahmen anpassen

Erforderlich sind deshalb klare, praxistaugliche und bundesweit einheitliche Regelungen für den Kameraeinsatz im Einzelhandel. Dazu gehören realistische Speicherfristen, rechtssichere Leitlinien für KI-gestützte Videoanalysen und eine harmonisierte Auslegung durch die Datenschutzaufsicht. Gleichzeitig braucht es eine konsequentere Strafverfolgung und eine bessere Unterstützung insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen. Ziel muss ein verlässlicher Rechtsrahmen sein, der Sicherheit ermöglicht, Investitionen nicht behindert und Persönlichkeitsrechte wahrt.

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Ansprechpartnerin

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Dr. Ulrike Regele

Referatsleiterin Handel