Die Forderungen des Handels nach einer weitgehenden Freigabe der Sonntagsöffnung unterstütze er, sagte Adrian der Funke Mediengruppe. Denn: "Wir leben heute in einer Zeit, in der jeder rund um die Uhr im Internet einkaufen kann. Ausgerechnet der stationäre Handel unterliegt aber noch sehr starren Regeln."
Relikt der Vergangenheit
Bei den wenigen Ausnahmen für verkaufsoffene Sonntage gebe es keinen verlässlichen Rechtsrahmen, sondern hohe Klagerisiken, kritisierte der DIHK-Präsident. "Das Ladenschlussgesetz ist aus meiner Sicht ein Relikt der Vergangenheit. Man sollte den Händlern selbst überlassen, ob sie sonntags öffnen möchten oder nicht."
Im Dezember 2009 hatte das Bundesverfassungsgericht den Sonn- und Feiertagsschutz massiv gestärkt. Bei diesem Urteil habe es sich auf die Weimarer Reichsverfassung bezogen, die von der "seelischen Erhebung" am Sonntag spreche, erinnerte Adrian. "Nun – das erscheint mir nicht zeitgemäß. Deshalb ist es sinnvoll, das Thema mit einer Grundgesetzänderung rechtssicher zu klären."
Niemand muss jeden Sonntag öffnen
Adrian warb dafür, den Menschen und den Händlern mehr Freiheit und Eigenverantwortung zuzutrauen. Schließlich müsse niemand jeden Sonntag öffnen. "Ein Geschäft kann auch sagen: Ich öffne nur jeden zweiten Sonntag oder eben gar nicht, das mag jeder für sich entscheiden. Andere Länder zeigen, dass es funktioniert."
Soziales Zusammenleben sei sehr wichtig, sagte Adrian und warf die Frage auf: "Warum sollten Familien nicht auch einmal sonntags gemeinsam einkaufen gehen können, wenn sie das möchten?"
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Veröffentlicht 15.07.2026
Pressekontakt
Dominik Ohlig
Pressesprecher – Chef vom Dienst