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Migrationswende und Integration von Geflüchteten in Arbeit – Wo stehen wir?

Um den Fachkräftebedarf hierzulande künftig decken zu können, bleibt die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten enorm wichtig. Das Leistungsrechtsanpassungsgesetz und die angekündigten Zulassungseinschränkungen für Integrationskurse sind daher aus Sicht der Betriebe schwer nachvollziehbar.

Die deutsche Wirtschaft braucht trotz aktueller Konjunkturschwäche mittel- und langfristig Arbeitskräfte, um dem demografiebedingten Fachkräftemangel zu begegnen. In Deutschland ist ein Viertel der Erwerbstätigen aktuell älter als 55 – so viele wie in keinem anderen EU-Land. Auf 100 Menschen im erwerbsfähigen Alter kommen derzeit rund 30, die älter sind als 67. Weil auch die übrigen Baby-Boomer in den nächsten zehn Jahren in Rente gehen, erhöht sich dieser Anteil auf mehr als 40.

Umso wichtiger ist es, dass unser Land auch die hier Schutz suchenden Menschen besser ins Arbeitsleben integriert. Mehr als 85Prozent aller in Deutschland lebenden Geflüchteten verfügen über einen gesicherten Schutzstatus und damit über klare Perspektiven für eine mittel- bis langfristige Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Die Frage muss daher lauten: Wie schaffen wir es, diese Menschen schnell in Beschäftigung zu bringen, statt sie im System zu verlieren?

Weniger Zuzug, mehr langfristige Perspektiven

Zum ersten Mal seit 2011 ist die Zahl der in Deutschland lebenden Geflüchteten leicht gesunken: Ende 2025 hielten sich rund 3,53Millionen Menschen mit Fluchterfahrung im Land auf 17.000 weniger als im Vorjahr. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Die Palette reicht von veränderten Rahmenbedingungen in den Herkunftsländern oder entlang der Fluchtrouten über intensivere Grenzkontrollen oder vermehrte Abschiebungen bis hin zu freiwilligen Ausreisen.

Gleichzeitig haben viele Schutzberechtigte, insbesondere aus Syrien, nach langen Jahren des Aufenthalts die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Hier steckt Potenzial – auch auf lange Sicht. Denn die Wirtschaftsschwäche, die derzeit für eine rückläufige Personalnachfrage sorgt, darf nicht zu dem Trugschluss verleiten, dass die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter weniger bedeutsam würde. Im Gegenteil, sie bleibt enorm wichtig – sowohl für Betriebe mit anhaltendem Fach- und Arbeitskräftebedarf als auch für die Geflüchteten selbst. Damit sie gelingt, müssen politische Rahmenbedingungen den schnellen Einstieg in Arbeit und Qualifikation unterstützen.

Zügiger in den Arbeitsmarkt kommen

Künftig sollen Asylbewerber grundsätzlich nach drei Monaten eine Arbeitserlaubnis erhalten können (bisher erst nach sechs Monaten) – eine für viele Unternehmen mit Personalbedarf grundsätzlich sinnvolle Regelung. Wichtig ist allerdings, dass sie unbürokratisch und bundesweit einheitlich umgesetzt wird. Denn die Aufnahme einer Beschäftigung ist weiterhin an die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis durch die Ausländerbehörden und dadurch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, nämlich an die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und an die Prüfung von Mitwirkungspflichten im Rahmen des Asylverfahrens.

Die im Asylgesetz verankerten Mitwirkungspflichten sind grundsätzlich sinnvoll, weil Asylbewerber so aktiv an der Klärung ihrer Identität und an allen Verfahrensschritten mitwirken müssen – etwa durch das Vorlegen von Dokumenten oder die Teilnahme an Anhörungen. Die zusätzlichen Prüfverfahren sorgen jedoch für bürokratischen Mehraufwand und bremsen den Arbeitseinstieg in der Praxis aus.

Sprachkenntnisse sind das A und O

Am wichtigsten für einen Einstieg in Arbeit sind allerdings Sprachförderangebote. Sprachkenntnisse stellen aus Perspektive der Unternehmen eine wesentliche Einstellungsbedingung dar. Kommt es zu Verzögerungen bei der Sprachförderung, führt das erfahrungsgemäß zu längeren Zeiten im Leistungsbezug und erschwert die Integration in Arbeit.

Daher sind die Zulassungseinschränkungen für Integrationskurse, wie sie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Anfang Februar angekündigt hat, aus Sicht der Unternehmen schwer nachvollziehbar. Sie treffen unter anderem Asylbewerber und ukrainische Geflüchtete mit vorübergehendem Schutz, die freiwillig einen Sprachkurs absolvieren möchten. Lernwillige Schutzsuchende, die zum Teil bereits berufliche Qualifikationen mitbringen und in vielen Unternehmen gut eingesetzt werden könnten, werden dadurch von zentralen Integrationsangeboten ausgeschlossen. Einsparungen bei den Integrationskursen sollten jedoch besser durch effizientere Kursstrukturen erreicht werden als durch Zugangseinschränkungen.

Risiko Leistungsrechtsanpassungsgesetz

Mit dem Leistungsrechtsanpassungsgesetz plant die Koalition einen sogenannten Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind: Anstelle der Grundsicherung soll diese Gruppe Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und nicht mehr von Jobcentern, sondern von den Sozialämtern betreut werden.

Die DIHK bewertet dieses Vorhaben kritisch, da sich die Änderungen absehbar negativ auf die Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten aus der Ukraine auswirken dürften. Sie verursachen darüber hinaus voraussichtlich bürokratischen Mehraufwand für die betroffenen Behörden. Aktuelle Studien zeigen, dass die etablierten Integrationsstrukturen erfolgreich sind – insbesondere die intensive Betreuung durch Jobcenter, Kooperation mit örtlichen Ansprechpersonen, Matching-Prozesse und der Zugang zu Sprach- und Qualifizierungsangeboten.

Die geplanten Änderungen gefährden diese Strukturen. Aus Sicht der Wirtschaft müssen gut qualifizierte und arbeitswillige Geflüchtete aus der Ukraine weiterhin gezielt gefördert werden. Der ökonomische Sinn des geplanten Rechtskreiswechsels erschließt sich zudem überhaupt nicht, da er nach den Regierungsberechnungen im Gesetzentwurf kaum Einsparungen für die öffentlichen Haushalte bedeutet.

Einsparungen durch Effizienzgewinne

Mit Blick auf die aktuell rückläufigen Asylzahlen ist es für die Arbeitsmarkchancen entscheidend, dass die asylpolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung nicht zum Abbau bewährter Integrationsinfrastrukturen führen. Vielmehr braucht es in Zeiten knapper Ressourcen mehr Effizienz, um zu sparen, ohne zentrale Angebote der Sprach- und Arbeitsmarktintegration zu gefährden. Nur wenn Integrationsstrukturen stabil bleiben und weiterentwickelt werden, kann das vorhandene Potenzial Geflüchteter nachhaltig für die Fachkräftesicherung in den Unternehmen genutzt werden.

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Ansprechpartner

Anne Courbois, Referatsleiterin Integration, Vielfalt, Familie in der Arbeitswelt

Anne Courbois

Referatsleiterin Integration, Vielfalt, Familie in der Arbeitswelt