Der amtliche Text wurde am 26. Februar im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Die Änderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Rechnungslegungsrichtlinie, der CSRD und der Abschlussprüferrichtlinie sind bis zum 19. März 2027 in nationales Recht umzusetzen. Die Vorgaben der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) sind erst bis zum 26. Juli 2028 umzusetzen.
Die Änderung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) wird derzeit noch in der EU-Kommission beraten. Der Beschluss für die delegierte Verordnung mit den geänderten ESRS soll voraussichtlich im Juni vorliegen. Auch der Voluntary Sustainability Reporting Standard for SME (bisher VSME) ist aktuell Gegenstand der Beratungen in der EU-Kommission und wird bis Juni als delegierte Verordnung von der EU-Kommission erwartet.
Veröffentlicht 02.03.2026
Ansprechpartner
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Referatsleiter Unternehmensfinanzierung und Finanzmärkte
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Referatsleiter Umwelt- und Rohstoffpolitik
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Referatsleiterin CSR | Sonderprojekte