Energie-ESG-Unterlagen auf Tisch

Konsultation zu überarbeiteten verbindlichen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards

Als Teil des sogenannten Omnibus-Verfahrens mit dem Ziel der Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden auch die verbindlichen Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) überarbeitet.

Die EU-Kommission hat nun auch ihren Entwurf für eine delegierte Verordnung mit den überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zur Konsultation gestellt. 

Dieser Entwurf soll die delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 ändern beziehungsweise deren Inhalt, die Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS), ersetzen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards gelten unmittelbar für die berichtspflichtigen Unternehmen. Die geänderten ESRS sollen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, angewendet werden. Die Unternehmen können nach Artikel 2 des Verordnungsentwurfs die geänderten ESRS bereits für Geschäftsjahre, die zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2026 beginnen, anwenden. 

Die überarbeiteten ESRS sollen nach der EU-Kommission die verpflichtenden Datenpunkte um 60 Prozent reduzieren und die Datenpunkte insgesamt um 70 Prozent. Eine einfachere Wesentlichkeitsanalyse soll unter anderem dazu beitragen, dass auch die Kosten für die Unternehmen um mehr als 30 Prozent reduziert werden können, so die EU-Kommission. 

An der Konsultation zum Entwurf einer delegierten Verordnung inklusive Anhang besteht die Möglichkeit, sich bis zum 3. Juni 2026 zu beteiligen.

 

Ansprechpartner

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Cornelia Upmeier

Referatsleiterin CSR | Sonderprojekte

Porträtbild Annika Böhm, Referatsleiterin Gesellschafts- und Bilanzrecht

Annika Böhm

Referatsleiterin Gesellschafts- und Bilanzrecht

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Alexander Dern

Referatsleiter Unternehmensfinanzierung und Finanzmärkte

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Hauke Dierks

Referatsleiter Umwelt- und Rohstoffpolitik