Geschäftsmann und andere Fahrgäste warten an einer Haltestelle

Trilogeinigung zu Erleichterungen bei Arbeitnehmerentsendung

Ein lange überfälliger Schritt zur Entbürokratisierung grenzüberschreitender Arbeit in Europa steht kurz vor dem Abschluss: Rat und Europäisches Parlament haben sich auf zentrale Elemente einer Reform der Koordinierung der sozialen Sicherheitssysteme geeinigt.

Im Mittelpunkt stehen deutliche Vereinfachungen bei der Arbeitnehmerentsendung, die aus Unternehmenssicht einen echten Fortschritt darstellen. Kern der Einigung ist die Abschaffung der A1‑Bescheinigung bei Dienst‑ und Geschäftsreisen. Beschäftigte sollen künftig bei kurzfristigen Tätigkeiten im EU‑Ausland kein A1‑Formular mehr mitführen müssen. Darüber hinaus sind umfassende Ausnahmen für kurze Entsendungen vorgesehen: Bei Einsätzen von bis zu drei Tagen innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen entfällt die A1‑Pflicht ebenfalls – branchenübergreifend, mit Ausnahme des Bausektors. 

Für Unternehmen, insbesondere für KMU und international tätige Mittelständler, bedeutet dies eine spürbare Reduzierung administrativer Hürden. Die bislang geltenden Melde‑ und Nachweispflichten standen häufig in keinem angemessenen Verhältnis zur Dauer und zum Zweck kurzfristiger Entsendungen. Dienstreisen, kurzfristige Projektabstimmungen oder technische Einsätze wurden dadurch unnötig verkompliziert und mit Rechtsunsicherheiten belastet. Arbeitnehmerentsendung ist für viele Unternehmen ein unverzichtbares Instrument, um Dienstleistungen zu erbringen, Projekte umzusetzen und Fachkräfte flexibel einzusetzen. Die nun vorgesehenen Erleichterungen greifen zentrale Forderungen der Wirtschaft auf: weniger Bürokratie, mehr Rechtssicherheit und praxisnahe Regeln, die der Realität betrieblicher Abläufe entsprechen.

Noch steht die formelle Annahme durch Rat und Europäisches Parlament aus. Sollte die Einigung jedoch bestätigt werden, wäre dies ein überfälliger Schritt hin zu mehr Vertrauen, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Binnenmarkt – und ein Schritt, der Arbeitnehmerentsendung erleichtert, statt sie zu behindern.

Ansprechpartner

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Thomas Wimmesberger

Referatsleiter EU-Bildungs- und -Beschäftigungspolitik, EU-Fachkräftesicherung