Die Vereinbarung hebt die schwellenwertbasierte Zollbefreiung für Pakete mit einem Wert von weniger als 150 Euro auf, die in die EU eingeführt werden. Zolltarife werden daher für alle Waren gelten, die in die EU eingeführt werden, sobald der EU-Zolldatenhub – der derzeit im Rahmen einer umfassenderen grundlegenden Reform des Zollrahmens diskutiert wird – in Betrieb genommen wird. Dies wird derzeit für 2028 erwartet.
Bis dahin haben sich die EU-Mitgliedstaaten darauf geeinigt, einen vorläufigen pauschalen Zollsatz von 3 Euro auf Artikel in kleinen Paketen mit einem Wert von weniger als 150 Euro, die direkt an Verbraucher in der EU versandt werden, einzuführen. Ab dem 1. Juli 2026 wird der Zoll auf jede einzelne Ware erhoben, die anhand ihrer "Zollunterpositionen" in einem Paket identifiziert wird.
Der vorläufige pauschale Zollsatz von 3 Euro wird vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2028 auf jede Artikelkategorie erhoben, die in einem Kleinpaket in die EU eingeführt wird, und kann gegebenenfalls verlängert werden. Sobald der neue EU-Zolldatenhub in Betrieb ist, wird dieser vorläufige Zollsatz durch die normalen Zolltarife ersetzt.
Veröffentlicht 23.02.2026
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Steffen Behm
Referatsleiter Zoll