Der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) zielt darauf ab, die Soziale Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren und strukturell zu modernisieren. Reformen bei Prävention, Digitalisierung und Bürokratieabbau hält die DIHK für richtig. Sie kritisiert jedoch, dass die Finanzierung der Reform erneut auch auf den Faktor Arbeit verlagert wird – mit direkten Folgen für Arbeitskosten, Investitionen und Beschäftigung in deutschen Unternehmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Positiv:
Stärkung von Prävention und Rehabilitation, Ausbau der Digitalisierung, Bürokratieabbau, Förderung privater Pflegevorsorge als Zielsetzung - Kritisch:
Neue Beitragspflicht für Minijobs, Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, kein ausreichender Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen, steigende Arbeitskosten - Forderung:
Gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus Steuereinnahmen finanzieren – nicht über Lohnzusatzkosten
Pflegepolitik ist Wirtschaftspolitik
Die Soziale Pflegeversicherung ist kein isoliertes sozialpolitisches Thema – sie wirkt unmittelbar auf den Arbeitsmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit. Steigende Sozialbeiträge erhöhen die Lohnzusatzkosten, verringern unternehmerische Spielräume für Investitionen und bremsen Beschäftigung. Gleichzeitig bestimmen die Verfügbarkeit und Verlässlichkeit der Pflegeversorgung mit, ob pflegende Angehörige erwerbstätig bleiben können – ein zentraler Faktor angesichts des wachsenden Fachkräftemangels.
Was der Gesetzentwurf vorsieht
Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zielt darauf ab, die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren und strukturell weiterzuentwickeln.
Einige Kernelemente aus Sicht der Wirtschaft:
Finanzierung
- Einführung einer Beitragspflicht für Minijobs in der Pflegeversicherung
- Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze der Gesetzlichen Krankenversicherung
- Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern
Versorgung
- Stärkung der häuslichen Pflege und neuer Steuerungsinstrumente (zum Beispiel individuelle Pflegebegleitung)
- Anpassung der Begutachtungssystematik und des Zugangs zu den Pflegegraden
- Ausbau von Prävention und Rehabilitation
- Förderung von Innovation und Digitalisierung (unter anderem digitales Pflege-Cockpit, digitale Pflegeanwendungen)
- Vereinfachungen im Leistungsrecht
Die Position der DIHK
DIHK-Umfragen zeigen, dass steigende Arbeitskosten bereits heute zu den größten Geschäftsrisiken der Betriebe zählen. Vor diesem Hintergrund bewertet die DIHK den Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes differenziert:
Finanzierung und Arbeitskosten
Der Gesetzentwurf soll helfen, die Pflegefinanzen zu stabilisieren – bezahlt wird diese Stabilisierung jedoch erneut über höhere Lohnzusatzkosten. Die Beitragspflicht für Minijobs trifft besonders kleine und mittlere Unternehmen, für die geringfügige Beschäftigung ein wichtiges Flexibilitätsinstrument ist. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze verteuert zusätzlich die Beschäftigung qualifizierter Fachkräfte.
Die DIHK fordert stattdessen, dass der Bund versicherungsfremde Leistungen – etwa Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige oder die beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern – konsequent aus dem Steueraufkommen finanziert. Mittelfristig sollte geprüft werden, die Finanzierung der Pflegeversicherung von der Lohnbasis zu entkoppeln.
Häusliche Pflege und Erwerbsbeteiligung
Die stärkere Ausrichtung auf häusliche Pflege kann langfristig Ausgaben dämpfen. Dabei schwächt der Entwurf die Altersabsicherung pflegender Angehöriger – was die Bereitschaft zur häuslichen Pflege verringern könnte. Gleichzeitig hat die verstärkte Nutzung informeller Pflegearrangements durch Angehörige Auswirkungen auf das Arbeitskräfteangebot. Fehlt es an hinreichender Unterstützung, kann dies die Erwerbsbeteiligung verringern und damit die Fachkräftesituation der Unternehmen zusätzlich belasten.
Private Vorsorge
Das im Entwurf formulierte Ziel, private kapitalgedeckte Pflegevorsorge zu stärken, ist aus Sicht der DIHK richtig. Konkrete Regelungen fehlen jedoch im vorliegenden Gesetzestext. Die DIHK fordert eine zeitnahe Konkretisierung, etwa durch steuerliche Absetzbarkeit privater Pflegezusatzversicherungen oder eine Flexibilisierung der staatlich geförderten Pflegevorsorge (Pflege-Bahr).
Prävention und Rehabilitation
Maßnahmen zur Vermeidung und Verzögerung von Pflegebedürftigkeit sind volkswirtschaftlich sinnvoll. Der Entwurf setzt hier richtige Impulse. Entscheidend ist, dass neue Steuerungs- und Begutachtungsstrukturen transparent und rechtssicher ausgestaltet werden – und nicht zu zusätzlichem administrativem Aufwand für Pflegeunternehmen führen.
Digitalisierung und Innovation
Der Ausbau digitaler Infrastrukturen und neue Versorgungsmodelle schaffen Effizienzpotenziale und Marktchancen – auch für Start-ups und mittelständische Anbieter. Die DIHK mahnt jedoch, Förderinstrumente technologieoffen, unbürokratisch und marktorientiert zu gestalten. Zu enge Förderkriterien können Marktzugangsbarrieren schaffen. Staatliche Rahmensetzung und unternehmerische Eigenverantwortung müssen klar getrennt bleiben.
Bürokratieabbau und Leistungsrecht
Maßnahmen zur Vereinfachung des Leistungsrechts und zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren gehen aus Sicht der Wirtschaft in die richtige Richtung. Die DIHK warnt allerdings, dass neue Steuerungs- und Fallmanagementstrukturen die erzielten Entlastungen konterkarieren könnten.
Digitalisierung und Innovation
Der Ausbau digitaler Infrastrukturen und neue Versorgungsmodelle schaffen Effizienzpotenziale und Marktchancen – auch für Start-ups und mittelständische Anbieter. Die DIHK mahnt jedoch, Förderinstrumente technologieoffen, unbürokratisch und marktorientiert zu gestalten. Zu enge Förderkriterien können Marktzugangsbarrieren schaffen. Staatliche Rahmensetzung und unternehmerische Eigenverantwortung müssen klar getrennt bleiben.
Investitionsbedingungen
Pflegeeinrichtungen verfügen über begrenzte Spielräume, um Kostenveränderungen kurzfristig aufzufangen. Planungs- und Finanzierungssicherheit sind Grundvoraussetzungen für Investitionen. Die DIHK fordert, dass neue Regelungen frühzeitig konkretisiert und verlässlich umgesetzt werden sollen.
Download
Die DIHK-Stellungnahme vom 10. Juni zum PNOG ist hier abrufbar:
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DIHK-Stellungnahme Pflegeneuordnungsgesetz - Referentenentwurf
- Informationen
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Dateiformat: PDF (barrierefrei)
Dateigröße: 141 KB
Stand: Juni 2026
Seitenumfang: 10 Seiten
- Relevant im Themenfeld:
- Fachkräfte
Veröffentlicht 10.06.2026
Ansprechpartnerin
Stefanie Koenig
Referatsleiterin Gesundheitswirtschaft