TdW_Symbolbild

Reform des Baurechts mit Balance gestalten

Bei der – zweifelsfrei wichtigen – Modernisierung des Städtebau‑ und Raumordnungsrechts setzt die Bundesregierung neue planerische Prioritäten zulasten von Gewerbeflächen. Die DIHK fordert Nachbesserungen, um eine ausgewogene und wirtschaftlich tragfähige Stadt‑ und Regionalentwicklung zu sichern. Es gelte, die Reform ausgeglichen weiterzuentwickeln.

Bezahlbarer Wohnraum istin vielen deutschen Städtenknapp, der politische Handlungsdruckentsprechend hoch.Mit der Modernisierungdes Städtebau- und Raumordnungsrechtsplantdie Bundesregierung erste Maßnahmen, um dem entgegenzuwirken:Die Reform sollden dringend benötigten Wohnungsbau beschleunigen und Planungsverfahren digitalisieren – ein wichtiges Vorhaben, dasaus Sicht der gewerblichen Wirtschaft grundsätzlich zu unterstützenist. Schließlich ist die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum ein zentraler Faktor bei der Akquise von Mitarbeitenden. Gleichzeitig setzt dieRegierungaber auchneue planerische Prioritäten, diesich massivauf dielangfristige Entwicklung von Städten undRegionen auswirkendürften.

Wohnen und Gewerbe nicht gegeneinander ausspielen 

Kritischzu bewertenist die geplante Einstufung des Wohnungsbaus als „überragendes öffentliches Interesse". Sie verschiebt die planerische Abwägung deutlich zulasten von Gewerbeflächen. In vielen Städten sind jedoch nicht nur Wohnungen, sondern auch wirtschaftliche Entwicklungsflächen knapp. Werden diese verdrängt, gefährdetdasWertschöpfung, Beschäftigung, Fachkräftesicherung und die ökonomischeResilienz ganzer Regionen. Regionen brauchen sowohl Raum zum Wohnen als auch zum Arbeiten beides darf nicht gegeneinander ausgespielt werden.  

Mehr Unsicherheit für Unternehmen 

Für Unternehmenvergrößertder Gesetzentwurfdieohnehinschon erheblichenPlanungs- und Investitionsrisiken:Verbindliche Schutzmechanismen für Gewerbeflächenfehlen ebenso wieein klarer erweiterter Bestandsschutz für bestehende Betriebe. Neue,unbestimmte Rechtsbegriffe erhöhen diejuristischeUnsicherheit: Wenn nicht klar definiert ist, wann ein Interesse überwiegt,erschwert diesdiePlanungenderUnternehmen. 

Nutzungskonflikte zwischen Wohnen und Arbeiten etwa beim Lärmschutz bleiben ungelöst, solange zentrale Regelwerke wie die "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm"nicht zeitgleich modernisiert werden:Die "TA Lärm"legt fest,welchen GeräuschpegelBetriebe in unterschiedlichen Gebietstypen verursachen dürfen. So gelten in Wohngebieten strengere Grenzwerte als in Gewerbegebieten, was beieinemWohnungsneubauin der Nähe bereits bestehenderBetriebe häufig zu Konflikten führt.

Gleichrangigkeit statt Verdrängung 

Die Deutsche Industrie‑ und Handelskammer spricht sich ausdrücklich für schnellere Verfahren, Digitalisierung und mehr Wohnungsbau aus. Gleichzeitig fordert sie Nachbesserungen, um eine ausgewogene und wirtschaftlich tragfähige Stadt‑ und Regionalentwicklung zu sichern. Dazu gehört der verbindliche Schutz von Gewerbe‑ und Industrieflächen ebenso wie ein gesetzlich verankerter, erweiterter Bestandsschutz. Außerdem braucht es klare Abwägungsmaßstäbe und investitionssichere, verlässliche Verfahren. Wohn‑ und Wirtschaftsinteressen müssen im Bauplanungs‑ und Raumordnungsrecht gleichrangig berücksichtigt werden. 

Wohnungsbau ganzheitlich denken 

Politik und Verwaltung sind gefordert, die Reform ausgeglichen weiterzuentwickeln. Wohnungsbau sollte mit einer aktiven Gewerbeflächenpolitik, einem systematischen Flächenmonitoring und praxistauglichen Umwelt und Lärmregelungen verknüpft werden. Nur wenn Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Infrastruktur gemeinsam gedacht werden, entstehen lebenswerteOrteund ein dauerhaft wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort Deutschland. Denn attraktive, gut vernetzte Lebensräume sichern Fachkräfte, fördern Innovation und stärken langfristig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.

Relevant im Themenfeld:
Schwerpunkte:
  • Bauwirtschaft
  • Infrastruktur

Ansprechpartnerin

Preuß, Carolina_quad

Karoline Preuß

Referatsleiterin Bau- und Immobilienwirtschaft

Tögel, Ann-Kathrin_quad

Anne-Kathrin Tögel

Referatsleiterin Stadtentwicklung und Flächenpolitik