Erbschaft

SPD-Vorschlag zur Erbschaftsteuer würde Mittelstand belasten

Die vier MdBs Klüssendorf, Esdar, Heiligenstadt und Marvi der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) haben ein Konzept für eine Reform der Erbschaftsteuer vorgestellt. Ziel ist es nach Angaben der SPD, die aktuelle Reformfrage aktiv aufzugreifen und einen eigenen, verantwortungsvollen Vorschlag in die Debatte einzubringen.

Der SPD-Vorschlag stellt eine Reform der Erbschaftsteuer zur Diskussion, die das System nach eigenem Bekunden übersichtlicher und einfacher machen soll. „Übersichtlicher und einfacher“ ist aus Sicht der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) ausdrücklich zu begrüßen, allerdings würden die von der SPD vorgelegten Vorschläge zu einer deutlich höheren Belastung für viele mittelständische Familienunternehmen führen. Nach DIHK-Einschätzung bestünde die Gefahr, dass sich die höhere Steuerbelastung negativ auf die Übernahme und Fortführung der eigentümer- und familiengeführten Unternehmen auswirkt und weniger investiert wird – mit der Konsequenz, dass auch weniger Arbeitsplätze gehalten werden können, was den Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt schwächen würde.

Viel zu niedriger Freibetrag für Betriebsvermögen

Die SPD schlägt vor, die Verschonungsregelung des Erbschaftsteuergesetzes komplett zu streichen. Für Unternehmensvermögen soll laut SPD ein Freibetrag (gemessen am Unternehmenswert) von fünf Millionen Euro eingerichtet werden. Dieser würde dazu führen, dass die Erbschaftsteuer voraussichtlich erst für Unternehmen ab einem Umsatz von rund zehn Millionen Euro relevant wird. Damit würden nach Schätzungen der DIHK 50.000 Unternehmen mit ca. 13,5 Millionen Arbeitnehmern potenziell betroffen. Ausgehend davon, dass eine Betriebsübergabe alle 30 Jahre stattfindet, wären pro Jahr etwa 2.000 Unternehmen in Deutschland mit circa 450.000 Arbeitnehmern betroffen.

In der anhaltenden Schwächephase der deutschen Wirtschaft, in der sich die hiesigen Standortbedingungen zum Teil als eine echte Belastung im internationalen Wettbewerb erweisen, wären zusätzliche steuerliche Belastungen kontraproduktiv. Viele Belastungen würden bei Unternehmen schon allein deshalb entstehen, weil ihr Firmenwert den Freibetrag von 5 Millionen Euro übersteigt. 

Abschaffung der Verschonungsregelungen: Eine gefährliche Maßnahme

Eine Abschaffung der Verschonungsregelungen von Betriebsvermögen würde zwar das Gesetz vereinfachen. Allerdings würde die rein formale Gleichbehandlung von verschiedenen Vermögensarten wichtige ökonomische Unterschiede ignorieren. Während Geldvermögen und Wertpapierdepots i.d.R. frei verfügbar sind und deren Wert tagesaktuell an Börsen abgelesen werden kann, ist Betriebsvermögen langfristig und produktiv in Maschinen, Gebäuden oder Produktionsprozessen gebunden. Eine stärkere Besteuerung des produktiven Teils des Kapitals würde Unternehmen wichtige Mittel entziehen, die sie eigentlich für Innovationen, Investitionen und Modernisierungen benötigen. Aus Sicht der DIHK würde dies Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit schwächen.

Stundungsregelungen: Liquiditätsentlastung, aber keine strukturelle Lösung

Die vorgeschlagene Ausweitung von Stundungsmöglichkeiten ignoriert aus DIHK-Sicht, dass die Steuerlast trotz Stundung vollständig erwirtschaftet werden muss und dass dadurch jede Form der Fremdfinanzierung teurer werden dürfte. Damit würde langfristig Kapital gebunden, das für Forschung, Digitalisierung oder Personalaufbau fehlen würde. Angesichts der ohnehin hohen steuerlichen Belastung der Unternehmenserträge in Deutschland – mit rund 30 Prozent – wäre dies für viele Betriebe eine enorme zusätzliche Investitionsbremse.

DIHK-Fazit: Vereinfachung ja – Belastung produktiven Kapitals nein

Die DIHK spricht sich dafür aus, bei der Übertragung von Betriebsvermögen an den Verschonungsregelungen im Grunde festzuhalten. Durch den von der SPD viel zu niedrig angesetzten Freibetrag bei Übertragungen von 5 Millionen Euro unterstützt zwar das Ziel weiterer Vereinfachungen, eine Reform sollte jedoch den Kern des deutschen Mittelstands – Eigentümerfamilien, die langfristig in ihren Betrieb investieren – nicht zusätzlich belasten.

DIHK-Chefanalyst Volker Treier zu den SPD-Vorschlägen zur Reform der Erbschaftsteuer:

„Bei einer Bewertung von Betrieben wäre der Freibetrag [von 5 Millionen Euro] schnell erreicht, wenn Gewerbegrundstücke, Fabrikgebäude, Fertigungsanlagen, Lagerhallen, der Fuhrpark u.a. an die nächste Generation übertragen werden. Die vorgeschlagenen Größenordnungen zeigen, dass hier wenig bis kein Verständnis für den Mittelstand und die Unternehmensstruktur in Deutschland vorhanden ist. Gerade mit der großen wirtschaftlichen Bedeutung der unterschiedlichen Unternehmen am Standort Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht vor zehn Jahren bei seinem Urteil die Verschonung von Betriebsvermögen gerechtfertigt.“

Kontakt

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Christian Lebrecht

Referatsleiter Arbeitnehmerbesteuerung, Reisekosten, Erbschaft- und Schenkungsteuer