Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO)

Wer gewerblich Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, benötigt in vielen Fällen eine Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO – etwa bei: bestimmten Tätigkeiten im öffentlichen Raum (z. B. Diskotheken, Einlasskontrollen), Bewachung in Flüchtlingsunterkünften oder ähnlichen Einrichtungen, Bewachung bei Großveranstaltungen. Die Prüfung umfasst unter anderem rechtliche Grundlagen (z. B. Gewerbe-, Straf- und Waffenrecht), Umgang mit Menschen und Deeskalationsstrategien. Die Inhalte sind in einem bundesweit abgestimmten Rahmenplan beschrieben.

Wer gewerblich Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, benötigt in vielen Fällen eine Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO – etwa bei:

  • bestimmten Tätigkeiten im öffentlichen Raum (z. B. Diskotheken, Einlasskontrollen),
  • Bewachung in Flüchtlingsunterkünften oder ähnlichen Einrichtungen,
  • Bewachung bei Großveranstaltungen.

Die Prüfung umfasst unter anderem rechtliche Grundlagen (z. B. Gewerbe-, Straf- und Waffenrecht), Umgang mit Menschen und Deeskalationsstrategien. Die Inhalte sind in einem bundesweit abgestimmten Rahmenplan beschrieben.