Wer gewerblich Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, benötigt in vielen Fällen eine Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO – etwa bei:
- bestimmten Tätigkeiten im öffentlichen Raum (z. B. Diskotheken, Einlasskontrollen),
- Bewachung in Flüchtlingsunterkünften oder ähnlichen Einrichtungen,
- Bewachung bei Großveranstaltungen.
Die Prüfung umfasst unter anderem rechtliche Grundlagen (z. B. Gewerbe-, Straf- und Waffenrecht), Umgang mit Menschen und Deeskalationsstrategien. Die Inhalte sind in einem bundesweit abgestimmten Rahmenplan beschrieben.