Carnet per QR-Code

Carnet: Der "Reisepass für Waren" wird digital

Wer seine Produkte auf einer Fachmesse im außereuropäischen Ausland ausstellen, Wartungs-Equipment für eine Kundenanlage oder auch Pferde für ein Reitturnier über die Grenze bringen möchte, ist gut beraten, ein "Carnet" zu nutzen. Diesen "Reisepass für Waren" gibt es bald auch volldigital.

Unternehmen und natürliche Personen, die bestimmte Waren wie etwa Berufsausrüstung, Messegüter oder Warenmuster nur vorübergehend in Drittstaaten ausführen möchten, müssen diese nicht "klassisch" verzollen: Wenn sie bei ihrer Industrie- und Handelskammer ein sogenanntes Carnet (Carnet A.T.A. beziehungsweise Carnet C.P.D. für Taiwan) beantragen, können sie hierfür von einem vereinfachten Verfahren profitieren.

Zollabfertigung schneller und einfacher

Regattaboot

Klassischer Anwendungsfall: Mittels Carnet können etwa Regattaboote vorübergehend für Wettkämpfe importiert werden


Während im herkömmlichen Zollprozess eine "Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung" erforderlich wäre, bietet das Carnet-Verfahren eine ganze Reihe von Vorteilen. Insbesondere erfolgt die Abfertigung beim ausländischen Zoll schneller und einfacher. Zudem müssen an den Zollstellen des Drittlandes keinerlei Barsicherheiten hinterlegt werden, wie sie im üblichen Verfahren – oftmals in Landeswährung – verlangt werden.

Diese Vorzüge sollen möglichst rasch auch digital realisierbar sein: Schon heute können Sie bei den IHKs unter der Adresse www.e-ata.de ein Carnet elektronisch beantragen. Zudem strebt die DIHK gemeinsam mit der Internationalen Handelskammer (ICC) eine vollständige Digitalisierung des Carnets an – von der Antragstellung bis zur abschließenden Abwicklung des "Re-Imports" der vorübergehend eingeführten Güter.

Volldigitalisierung zum 1. April 2026 geplant

In naher Zukunft soll es nicht mehr nötig sein, das Carnet zur Vorlage beim Zollamt in Papierform bei der IHK abzuholen. Stattdessen soll es einen QR-Code geben, der vom Zoll elektronisch abgelesen wird – ganz ohne Papier. 

Die Europäische Kommission plant, das volldigitale Carnet-Verfahren zum 1. April 2026 einzuführen. Die Generalzolldirektion unterstützt dieses Vorhaben und begleitet die weiteren Schritte auf europäischer Ebene. Stand Januar 2026 stehen noch die schriftlichen Zustimmungen von Großbritannien und der Schweiz aus, um mit dem volldigitalen Carnet starten zu können, da die EU keinen Alleingang plant.

Derzeit testen sechs IHKs das volldigitale Carnet im Rahmen eines DIHK-Pilotprojekts: die IHK München und Oberbayern, die IHK Berlin, die Handelskammer Hamburg, die IHK Südlicher Oberrhein, die IHK Hochrhein-Bodensee sowie die IHK Essen. 

Hilfreiche Links

Eine aktuelle Liste der Zollstellen im In- und Ausland, die das volldigitale Carnet pilotieren, gibt es auf der Website der ICC.

Die ICC-Erklärvideos zum digitalen Carnet haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.

Für weitere Informationen rund um das Thema Carnet steht Ihnen Ihre zuständige IHK gern zur Verfügung.

Relevant im Themenfeld:

Ansprechpartnerin

Collier-Peters, Nadine

Nadine Collier-Peters

Referatsleiterin Zollverfahren | Carnet ATA