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Wer seine Produkte auf einer Fachmesse im außereuropäischen Ausland ausstellen, Wartungs-Equipment für eine Kundenanlage oder auch Pferde für ein Reitturnier über die Grenze bringen möchte, ist gut beraten, ein "Carnet" zu nutzen. Diesen "Reisepass für Waren" gibt es bald auch volldigital.
Unternehmen und natürliche Personen, die bestimmte Waren wie etwa Berufsausrüstung, Messegüter oder Warenmuster nur vorübergehend in Drittstaaten ausführen möchten, müssen diese nicht "klassisch" verzollen: Wenn sie bei ihrer Industrie- und Handelskammer ein sogenanntes Carnet (Carnet A.T.A. beziehungsweise Carnet C.P.D. für Taiwan) beantragen, können sie hierfür von einem vereinfachten Verfahren profitieren.
Klassischer Anwendungsfall: Mittels Carnet können etwa Regattaboote vorübergehend für Wettkämpfe importiert werden
Während im herkömmlichen Zollprozess eine "Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung" erforderlich wäre, bietet das Carnet-Verfahren eine ganze Reihe von Vorteilen. Insbesondere erfolgt die Abfertigung beim ausländischen Zoll schneller und einfacher. Zudem müssen an den Zollstellen des Drittlandes keinerlei Barsicherheiten hinterlegt werden, wie sie im üblichen Verfahren – oftmals in Landeswährung – verlangt werden.
Diese Vorzüge sollen möglichst rasch auch digital realisierbar sein: Schon heute können Sie bei den IHKs unter der Adresse www.e-ata.de ein Carnet elektronisch beantragen. Zudem strebt die DIHK gemeinsam mit der Internationalen Handelskammer (ICC) eine vollständige Digitalisierung des Carnets an – von der Antragstellung bis zur abschließenden Abwicklung des "Re-Imports" der vorübergehend eingeführten Güter.
Einführung des volldigitalen Carnets zum 1. Juni 2026
In naher Zukunft soll es nicht mehr nötig sein, das Carnet zur Vorlage beim Zollamt in Papierform bei der IHK abzuholen. Stattdessen soll es einen QR-Code geben, der vom Zoll elektronisch abgelesen wird – ganz ohne Papier.
Das vollidgitale Carnet testen sechs IHKs bereits im Rahmen eines DIHK-Pilotprojekts: die IHK München und Oberbayern, die IHK Berlin, die Handelskammer Hamburg, die IHK Südlicher Oberrhein, die IHK Hochrhein-Bodensee sowie die IHK Essen.
Die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen werden es zum 1. Juni 2026 gemeinsam einführen. Damit sind dann bereits 30 der insgesamt 81 in der ICC vertretenen Carnet-Länder am Start, weitere werden schrittweise nachziehen.
Die ICC verfolgt das Ziel, das volldigitale Carnet bis 2027 vollständig einzuführen. Die Übergangsphase soll so kurz wie möglich gehalten werden. Gleichzeitig bittet die DIHK schon jetzt um Verständnis, falls der Übergang zum volldigitalen Carnet zeitweise nicht ganz reibungslos verlaufen sollte.
Testen der volldigitalen Carnets
Ein DIHK-Merkblatt erklärt die wichtigsten Schritte zur Nutzung des volldigitalen Carnets und zur Teilnahme an der Testphase. Es zeigt anschaulich, wie das volldigitale Carnet beantragt und genutzt wird und was beim Testen zu beachtet ist:
Ist die App verpflichtend? Das digitale Carnet ist ab dem 1. Juni 2026 in der EU, Schweiz, das Vereinte Königreich und in Norwegen verpflichtend. Es gibt zwei Möglichkeiten, die QR-Codes für die Reise zu generieren, entweder durch das Herunterladen und Registrieren in der App oder mithilfe der Desktop-Version.
Sind App und Desktop-Version webbasiert?
Die Desktop-Version ist webbasiert, die App arbeitet lokal auf dem Smartphone. Achtung: Zum Generieren der QR-Codes ist eine Internetverbindung notwendig. Für die anschließende Abfertigung beim Zoll wird keine Internetverbindung benötigt.
Ist die App auf Deutsch verfügbar?
Nein, nur auf Englisch.
Kann ich mich in der Desktop‑Version auch ohne ein aktuelles Carnet registrieren?
Ja.
Kann ich in der App/Desktop-Version sehen, welche QR‑Codes und E-Mails ich versendet habe?
Nein.
Wer sollte sich in der App/Desktop-Version registrieren? Die Registrierung erfolgt als Person, da es sich primär um Tools für den Reisenden zur Vorbereitung und Abfertigung des Carnets beim Zoll handelt.
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Die ATA Carnet Desktop Version eignet sich vorrangig für die Vorbereitung der Reisen und die QR-Codes: - Der Carnet-Inhaber (oder sein Vertreter) kann die Reisen über die ATA Carnet Desktop Version vorbereiten und die einzelnen QR-Codes an den Reisenden/Spediteur schicken. - Achtung: Mit der Weitergabe der eCarnet ID und PIN-Code erhält der Vertreter/Reisende vollen Zugriff auf alle Daten und Abfertigungsschritte des Carnets.
2. Der Carnet-Inhaber (oder sein Vertreter) kann die Reisen über die ATA Carnet App vorbereiten, die QR Codes teilen und/oder zur Abfertigung vorzeigen.
Können mehrere Personen dasselbe Carnet in die App/Desktop-Version laden und darauf zugreifen? Ja.
Braucht der Fahrer weiterhin eine Vollmacht? Ja, diese wird bei der Beantragung hinterlegt und in der App/Desktop-Version unter "Documents" angezeigt.
Kann ich mehrere Vollmachten hochladen? Ja, diese werden bei der Beantragung hinterlegt und in der App/Desktop-Version unter "Documents" angezeigt.
Wie erhalte ich meine eCarnet ID und PIN-Code? eCarnet ID und PIN-Code werden nach der Carnet‑Beantragung automatisch erzeugt und sind anschließend in der Benutzeranwendung (e-ATA) in dem jeweiligen Carnet zu finden.
Brauche ich nach dem 1. Juni 2026 ein ausgedrucktes Papier-Carnet und ein digitales Carnet? Ab dem 1. Juni 2026 ausgestellte Carnets werden in der Schweiz, dem Vereinigten Königreich, Norwegen und der EU digital abgefertigt. Das zugehörige Papier-Carnet kann dann nur noch in Ländern genutzt werden, die weiterhin Papier-Carnets akzeptieren.
Kann ich aktuell ein Carnet in die App laden, um es zu testen? Ja, sofern die Beantragung über die Benutzeranwendung (e-ATA) erfolgte und eine eCarnet ID und PIN-Code ausgegeben wurden.
Findet die Hausbeschau, also die Gestellung außerhalb des Amtsplatzes, weiterhin statt? Ja, an diesem Abfertigungsschritt ändert sich nichts.
Wie erfolgt die Carnet-Eröffnung/Nämlichkeitssicherung beim deutschen Zoll? Derzeit gibt es von der EU‑Kommission noch keine abschließende Handlungsempfehlung zur genauen Vorgehensweise. Grundsätzlich wird das digitale Carnet über den QR‑Code eröffnet, der in der App/Desktop-Version erzeugt wird. Reist die Ware auch in Länder, die das volldigitale Carnet noch nicht abfertigen, muss zusätzlich zum volldigitalen Carnet das Papier-Carnet parallel eröffnet werden, damit beide Varianten ordnungsgemäß abgefertigt werden können.
Werden Transaktionen (Validierung (Nämlichkeitssicherung), Ausfuhr, Einfuhr, Wiederausfuhr und Wiedereinfuhr) künftig ausschließlich über QR‑Codes abgewickelt? In Ländern, mit volldigitaler Carnet-Abfertigung werden alle Transaktionen mittels QR-Code abgewickelt. Bei Mischfällen – also, wenn auch ein Land bereist wird, das noch keine volldigitale Carnet-Abfertigung eingeführt hat – laufen alle Transaktionen mittels QR-Code und Carnet in Papierform.
Gibt es für jede Transaktion einen eigenen QR‑Code? Ja, für jeden einzelnen Vorgang wird ein separater QR‑Code erzeugt.
Ändert sich etwas am zweistufigen Verfahren, wenn der Warenwert über 3.000Euro liegt? Nein, es ergeben sich keine Änderungen.
Müssen Waren weiterhin bei der Nämlichkeitssicherung vorgeführt werden? Ja, an diesem Abfertigungsschritt ändert sich nichts.
Wie viele Reisen sind mit einem Carnet möglich? Es gibt keine Begrenzung der Anzahl an Reisen; das Carnet kann innerhalb seiner Gültigkeitsdauer beliebig oft genutzt werden.
Ist das volldigitale Carnet weltweit anerkannt? Ja, nach Abschluss der Übergangsphase wird das volldigitale Carnet weltweit anerkannt.
Wann führen die USA das volldigitale Carnet ein? Geplant ist die Einführung für Herbst 2026, vorbehaltlich möglicher Änderungen.
Ist Liechtenstein ebenfalls volldigital eingebunden? Ja, Liechtenstein und die Schweiz bilden ein Zollgebiet.
Können zusätzliche Dokumente (zum Beispiel Messebestätigungen) hochgeladen werden? Nein, aktuell (noch) nicht.
Müssen alle Güter bei jeder Reise mitgeführt werden? Bei der Eröffnung des Carnets müssen alle im Carnet aufgeführten Güter dem Zoll (Nämlichkeitssicherung) präsentiert werden. Für spätere einzelne Reisen ist das Mitführen aller Waren nicht zwingend erforderlich; es können also auch nur Teile der Warenliste transportiert werden.
Was passiert, wenn Ware im Ausland verbleibt? Wenn bestimmte Waren nicht wieder ausgeführt werden, müssen diese bei der Rückreise in der App/Desktop-Version unter "Items not being reexported" angegeben werden.
Muss der Verwendungszweck im volldigitalen Carnet weiterhin angegeben werden? Ja, da sich an der Antragsstellung e-ATA nichts ändert.
Ist während der Reise eine Internetverbindung notwendig? Eine Internetverbindung wird nur für die Vorbereitung der Reise benötigt (Funktion: "Prepare Travel"). Während der eigentlichen Reise ist seitens des Carnet-Inhabers kein Internet erforderlich.
Muss für jeden Grenzübertritt eine neue Reise vorbereitet werden? Nein. Eine Reise beinhaltet mehrere Schritte, zum Beispiel: - Schritt 1: Validation (Nämlichkeitssicherung), Ausfuhr (EU) und Einfuhr (Drittland) auf dem Hinweg - Schritt 2: > Wiederausfuhr (Drittland) und Wiedereinfuhr (EU) auf dem Rückweg oder > Wiederausfuhr (Drittland) und Einfuhr (Drittland), wenn ein weiteres Zielland bereist wird. Die Validation ist nur bei der ersten Reise erforderlich. Für jede Transaktion wird ein eigener QR‑Code erzeugt. Das bedeutet: Alle geplanten Transaktionen können bereits vor Reiseantritt über "Prepare Travel" in der App/Desktop-Version angelegt werden.
Kann der Fahrer die Rückreise selbst vorbereiten? Ja. Der Fahrer kann die Rückreise eigenständig vorbereiten, sofern er über die eCarnet ID und PIN-Code und eine Internetverbindung verfügt.
Was passiert, wenn ein QR‑Code nicht gescannt wurde? Wird ein QR‑Code an der Grenze nicht gescannt, können die folgenden Transaktionen ohne Einschränkung weiter durchgeführt werden; das Carnet bleibt vollständig nutzbar. In der Historie der App beziehungsweise Desktop-Version erscheinen die tatsächlich (vom Zoll) gescannten Transaktionen.
Hat es Konsequenzen, wenn QR‑Codes nicht genutzt werden? Nein. Das Nicht‑Scannen eines QR‑Codes hat keine Auswirkungen auf die Nutzbarkeit des Carnets; alle weiteren Transaktionen können weiterhin normal durchgeführt werden
Erfolgt ab dem 1. Juni 2026 noch ein Ausdruck von Carnets bei der IHK? Ja. Carnets in Papierform werden weiterhin ausgegeben.
Wird das Carnet in Papierform abgeschafft? Ja. Das Carnet in Papierform wird nach Abschluss der Übergangsphase abgeschafft, sofern alle dem Carnet-Verfahren angeschlossenen Länder die volldigitale Carnet-Abfertigung eingeführt haben. Derzeit ist vorgesehen, dass diese Übergangsphase Ende 2027 endet.
Wie werden Carnets in Papierform vor dem 1. Juni 2026 abgewickelt? Carnets, die vor dem 1. Juni 2026 ausgestellt wurden, werden bis zum Ablauf der Gültigkeit weiterhin papierbasiert und rechtsverbindlich abgewickelt.
Wie lange bleiben Carnets in der App gespeichert? Die Carnets bleiben dauerhaft in der App verfügbar. Sie müssen proaktiv gelöscht werden.
Ändert sich der Prozess zur Beantragung eines Carnets? Nein, der Beantragungsprozess über e-ATA bleibt unverändert.
Müssen die Blätteranzahl und die geplanten Reisen weiterhin angegeben werden? Ja, der Beantragungsprozess über e-ATA bleibt unverändert.
Gibt es Änderungen, wenn Waren mit dem Carnet länger im Ausland verbleiben? Nein, es gibt keine Änderungen. Allerdings akzeptieren nicht alle Länder Anschluss‑Carnets.
Kann ein Anschluss‑Carnet digital eröffnet und genutzt werden? Ja, sofern das jeweilige Land (bereits) volldigitale Carnets akzeptiert.
Kann ich den gesamten Carnet-Vorgang downloaden? Das ausgestellte Carnet kann mit PIN und ID in die App beziehungsweise Desktop‑Version heruntergeladen werden. Alle abgeschlossenen Reisen finden Sie anschließend im Reiter "History" – sowohl in der App als auch in der Desktop‑Version.
Wie kann ich ohne Internetverbindung prüfen, ob meine Transaktion beim Zoll funktioniert hat? Der Zoll bestätigt die Transaktion vor Ort; die App synchronisiert die Daten später automatisch.
Gibt es weiterhin Transitblätter? Ja, Transitblätter sind auch im digitalen Carnet enthalten, sofern beantragt. Der Beantragungsprozess über e-ATA bleibt unverändert.
Kann ich ein Papier‑Carnet – zum Beispiel für die Schweiz – digital testen? Ja, das ist bis zum 15. Mai 2026 möglich. Voraussetzung für einen digitalen Test ist die eCarnet ID und PIN-Code für die Carnet‑App beziehungsweise Desktopversion. Bis zum 31. Mai 2026 bleibt jedoch das Carnet in Papierform das rechtsverbindliche Dokument.
Worum geht es beim Carnet? Wie kann ich es einsetzen? Die Internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) erläutert das Vorgehen in einer Reihe von englischsprachigen Erklärvideos.