Mit dem neuen Gesetz überführt die Bundesregierung europäische Vorgaben aus der Einwegkunststoffrichtlinie sowie der novellierten Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht und nimmt weitere Aktualisierungen und Änderungen vor.
Für viele Unternehmen besonders wichtig ist, dass
- die Pfandpflicht nach und nach auf alle Plastikflaschen und Dosen ausgedehnt wird,
- sich seit dem 1. Juli 2022 alle Hersteller von Verpackungen im Verpackungsregister registrieren lassen müssen,
- Cafés, Bistros oder Restaurants ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet sind, ihren Außerhaus-Kunden Alternativen zur Einwegverpackung anzubieten, und dass
- PET-Einwegflaschen ab 2025 mit einem Mindestanteil von zunächst 25 Prozent Recyclaten hergestellt werden müssen.
Neue Gesetzgebung auf dem Weg
Der Vorschlag für eine neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) wurde inzwischen beschlossen. Das deutsche Durchführungsgesetz greift ab dem 12. August 2026.
Das Merkblatt mit den wichtigsten Änderungen finden Sie hier zum Download:
DIHK-Merkblatt Verpackungsgesetz (PDF, 150 KB) (Stand: Februar 2022)
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Veröffentlicht 10.02.2022
Aktualisiert 26.02.2026
Ansprechpartner
Christoph Petri
Referatsleiter Umwelt- und Rohstoffpolitik