Leere Plastikflaschen von oben

Merkblatt Verpackungsgesetz

Pfand auf alle Plastikflaschen, verstärkter Einsatz von Recyclaten und mehr: Das novellierte Verpackungsgesetz, das am 3. Juli 2021 in Kraft getreten ist, hat viele neue Vorgaben im Gepäck. Was Betriebe wissen müssen, zeigt ein DIHK-Merkblatt von Februar 2022.

Mit dem neuen Gesetz überführt die Bundesregierung europäische Vorgaben aus der Einwegkunststoffrichtlinie sowie der novellierten Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht und nimmt weitere Aktualisierungen und Änderungen vor.

Für viele Unternehmen besonders wichtig ist, dass

  •  die Pfandpflicht nach und nach auf alle Plastikflaschen und Dosen ausgedehnt wird,
  • sich seit dem 1. Juli 2022 alle Hersteller von Verpackungen im Verpackungsregister registrieren lassen müssen,
  • Cafés, Bistros oder Restaurants ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet sind, ihren Außerhaus-Kunden Alternativen zur Einwegverpackung anzubieten, und dass
  • PET-Einwegflaschen ab 2025 mit einem Mindestanteil von zunächst 25 Prozent Recyclaten hergestellt werden müssen.

Neue Gesetzgebung auf dem Weg

Der Vorschlag für eine neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) wurde inzwischen beschlossen. Das deutsche Durchführungsgesetz greift ab dem 12. August 2026.

Das Merkblatt mit den wichtigsten Änderungen finden Sie hier zum Download:

DIHK-Merkblatt Verpackungsgesetz (PDF, 150 KB) (Stand: Februar 2022)

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Ansprechpartner

Petri, Christoph_quer

Christoph Petri

Referatsleiter Umwelt- und Rohstoffpolitik