Die DIHK plädiert schon seit vielen Jahren für einen Emissionshandel (Emissions Trading System, ETS) als zentrales Lenkungsinstrument in der Energiewende. Sein Vorteil: Ein ETS ermöglicht es, mittels Preissignalen Klimaschutz effektiv zu erreichen und Emissionen dort zu vermeiden, wo dies gesamtwirtschaftlich zu den geringsten Kosten möglich ist. Oder kurz gesagt: Emissionen werden im Zertifikatehandel so begrenzt, dass Klimaneutralität rein über Marktmechanismen gelingt. Auf breit gestreute Subventionen und Regulierungen kann dann verzichtet werden.
So funktioniert der Emissionshandel
Der Staat beziehungsweise die EU bestimmt eine Obergrenze für die zulässige Gesamtmenge an Treibhausgasemissionen. Hierfür werden Zertifikate ausgegeben oder versteigert, die jeweils zum Ausstoß von einer Tonne CO₂ berechtigen. Diese Zertifikate können auch zwischen den Unternehmen gehandelt werden: Wer seine Emissionen effizienter senkt als gefordert, kann überschüssige Zertifikate auf dem Markt verkaufen. Wer mehr ausstößt, muss Verschmutzungsrechte zukaufen.
Mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität sinkt die Menge der ausgegebenen Zertifikate von Jahr zu Jahr. Damit wird das Angebot knapper, und die Preise für Zertifikate steigen. Auf diese Weise entsteht ein finanzieller Anreiz, in teurere Energieeffizienzmaßnahmen und klimafreundliche Prozesse zu investieren. Voraussetzung ist natürlich, dass eine geeignete Vermeidungstechnologie existiert. An die Stelle von ordnungsrechtlichen Vorschriften tritt ein marktwirtschaftlicher Mechanismus.
Nationales und europäisches System
CO₂-Emissionen werden derzeit je nach Sektor über zwei Systeme bepreist: Die EU hat im Jahr 2005 den Europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1) eingeführt. Er gilt in der ganzen EU und in Norwegen, Island sowie Liechtenstein und umfasst die Emissionen der energieintensiven Industrie (Eisen, Stahl, Kalk, Zement und Chemie), der Kraftwerke sowie zunehmend auch des Luft- und Seeverkehrs.
Der nationale Emissionshandel schließt in Deutschland seit 2021 die Lücke, die der EU-ETS offen lässt: Er konzentriert sich auf die Sektoren Wärme und Verkehr. Für die ersten Jahre hat hier noch die Politik die Preise festgelegt, um den CO₂-Ausstoß im Wärme- und Verkehrssektor nur moderat zu verteuern.
Im Jahr 2025 betrug der Preis für eine Tonne CO2 55 Euro. Seit Jahresbeginn 2026 gibt es einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro, um einen fließenden Übergang zu einem europaweiten Handelssystem zu ermöglichen. Ab 2028 soll der nationale Emissionshandel im Europäischen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) aufgehen, bei dem Zertifikate EU-weit gehandelt werden.
In Summe erfassen der EU-ETS 1 und der nationale Emissionshandel derzeit etwa 85 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen. Der Rest, vor allem die Landwirtschaft und andere Land- und Waldnutzung, unterliegt bisher keiner CO₂-Bepreisung.
Reform in Arbeit
Der bestehende ETS 1 für Industrie und Kraftwerke ist sehr ambitioniert. Nach derzeitiger Planung werden ab 2039 keine neuen Zertifikate mehr ausgegeben. Ab dann können die Betriebe nur noch untereinander handeln, womit die Preise nochmal deutlich steigen dürften.
Um eine Überforderung der Unternehmen und damit verbundene Verluste industrieller Produktion zu vermeiden, arbeitet die EU-Kommission an einer Reform des ETS: Unter anderem plant sie, Emissionshandelspfade zu strecken und Mehremissionen gegenüber dem Status quo aufgrund der Wettbewerbssituation der Industrie zu ermöglichen.
Denn für den Übergang zur Klimaneutralität benötigen die Unternehmen Zeit, da neue Infrastrukturen für Strom, Wasserstoff und CO₂ nur langsam entstehen und nationale CO2-Kosten die internationale Wettbewerbsfähigkeit belasten. Details zur Reform sollen im Sommer 2026 öffentlich werden.
Veröffentlicht 15.04.2026
Aktualisiert 14.04.2026
Ansprechpartnerin
Dr. Ulrike Beland
Referatsleiterin ökonomische Fragen der Energie- und Klimapolitik