Umwelticons und Wald im Overlay mit Kopf

Orientierung im Regeldickicht: DIHK-Merkblatt Ökodesign

Was bedeutet die EU-Ökodesign-Verordnung für Unternehmen – und sind Sie betroffen? Ein DIHK-Merkblatt von Februar 2026 liefert einen Überblick über Pflichten, Fristen und Chancen rund um nachhaltige Produkte und den digitalen Produktpass.

Die Mitte 2024 in Kraft getretene Ökodesign-Verordnung zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit von Produkten über den gesamten Lebenszyklus – von der Rohstoffgewinnung über die Nutzung bis zur Entsorgung – zu verbessern. Die konkrete Umsetzung startet für einzelne Unternehmen Mitte 2026.

Auf Grundlage der "Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte" wird die EU-Kommission künftig schrittweise umwelttechnische Anforderungen für bestimmte Warengruppen erlassen. Betroffen sein können theoretisch alle physischen Produkte, Bauteile und Zwischenprodukte, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Für bestimme Produktgruppen wie Eisen und Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel, Reifen und Matratzen sollen vorrangig in den kommenden Jahren Ökodesign-Anforderungen erstellt werden. 

Das DIHK-Merkblatt gibt einen Überblick über wesentliche Neuerungen im Rahmen der Öko-Design-Verordnung und skizziert unter anderem die Leistungs- und Informationsanforderungen, die auf die Unternehmen zukommen – beispielsweise Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit, Rezyklatanteil oder Ressourcennutzung. 

Digitaler Produktpass und Vernichtungsverbote 

Ein eigener Abschnitt widmet sich dem digitalen Produktpass, der ab 2027 schrittweise verpflichtend eingeführt wird. Dieser soll Informationen zu den an das Produkt gestellten Ökodesign-Anforderungen enthalten, die dann je nach Bedarf den Akteuren entlang der Lieferkette zur Verfügung stehen.

Auch die neuen Berichtspflichten zur Vernichtung unverkaufter Ware, das Verbot der Vernichtung von Textilien und Schuhe, das für große Unternehmen bereits ab dem 19. Juli 2026 greifen wird, sowie die unterschiedlichen Betroffenheiten von Betrieben unterschiedlicher Größenklassen werden thematisiert. 

Ein übersichtlicher Zeitplan fasst alle wichtigen Stichtage bis 2030 zusammen. Damit bietet das Dokument eine kompakte Entscheidungshilfe, um frühzeitig Handlungsbedarf zu erkennen, Prozesse anzupassen und die Chancen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produktgestaltung und Wettbewerbsfähigkeit zu nutzen.

Download

DIHK-Merkblatt: Die europäische Ökodesign-Verordnung (PDF, 115 KB)

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Ansprechpartner

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Kathrin Riedler

Referatsleiterin Europäische Umwelt- und Rohstoffpolitik

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Christoph Petri

Referatsleiter Umwelt- und Rohstoffpolitik