Frachter liegt an einem Hafenkai mit Kränen; im Vordergrund eine US-Flagge

US-Rückerstattungen von IEEPA-Zöllen gestartet

Der US Supreme Court erklärte im Februar 2026 die auf Basis des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) ab April 2025 erhobenen Importzölle für rechtswidrig. Am 20. April 2026 hat die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (Customs and Border Protection, CBP) die erste Phase der Rückerstattungen eingeläutet.

Das neue Tool "Consolidated Administration and Processing of Entries" (CAPE) im Automated Commercial Environment Secure Data Portal (ACE Portal) ist nun eingerichtet. CAPE soll den Antrag und die Abwicklung von Rückerstattungen von IEEPA-Zöllen deutlich vereinfachen.

Künftig wird ein vollständig elektronischer Prozess zur Verfügung stehen, der es Importeuren erlaubt, ihre Rückerstattungsansprüche  auf Grundlage gerichtlicher Entscheidungen und gesetzlicher Vorgaben digital einzureichen. IEEPA-Rückerstattungen sollen dann konsolidiert verarbeitet werden, inklusive Zinsen – im Gegensatz zur bisherigen einzelpositionsbezogenen Abwicklung pro Zolleintrag. 

Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde verfolgt dabei einen stufenweisen Implementierungsansatz. Die ab dem 20. April gestartete Phase 1 ist beschränkt auf: 

  • bestimmte noch nicht liquidierte Einträge
  • bestimmte Einträge innerhalb von 80 Tagen nach Liquidation 

Weitere Phasen sollen schrittweise komplexere Fallkonstellationen abdecken und zusätzliche Funktionalitäten bereitstellen. 

Überblick: So funktioniert das CAPE-Verfahren

Für die Beantragung von IEEPA-Zollerstattungen müssen nur wenige, klar definierte Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • ACE-Portal-Zugang: der Importer of Record (IOR) oder ein bevollmächtigter Zollagent verfügt über ein aktives ACE Secure Data Portal-Konto.
  • Hinterlegung der Bankverbindung: Empfänger von Rückerstattungen müssen ihre Bankdaten (ACH) im ACE-Portal hinterlegen.
  • Einreichung der CAPE-Erklärung: Die CAPE Declaration wird durch den Importer of Record oder den autorisierten Broker im ACE-Portal abgegeben. 

Nachdem die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde die Erklärung angenommen hat, beginnt die eigentliche Bearbeitung durch die CBP. Sie 

  • entfernt die IEEPA HTS Nummer,
  • berechnet die Zollschuld ohne IEEPA neu,
  • aktualisiert den Eintrag (neue Version) und
  • (re-)liquidiert.

Die Rückzahlungen erfolgen schließlich zusammengefasst: 

  • nach Importer of Record
  • nach benannter Partei (CBP Form 4811)
  • gruppiert nach Liquidationsdatum 

Was Unternehmen jetzt vorbereiten sollten

Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde empfiehlt allen Importeuren und Zollagenten, die künftig CAPE nutzen möchten, zeitnah folgende Punkte zu prüfen: 

  • Besteht ein aktives ACE-Portal-Konto?
  • Sind Bankdaten für ACH-Rückerstattungen im ACE-Portal hinterlegt?
  • Sind interne Prozesse auf die konsolidierte Rückerstattungssystematik vorbereitet? 

CBP-Schulungs- und Informationsmaterialien 

Zur Unterstützung stellt die Behörde umfangreiche Schulungs- und Informationsmaterialien auf Englisch bereit, unter anderem:

Rückfragen an die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde 

Due zentrale laufend aktualisierte Informationsseite  der Behörde finden Sie unter www.cbp.gov.

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Ansprechpartner

Porträtfoto von Paul Meyer

Paul Meyer

Referatsleiter US-Handelspolitik