Die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern ist seit 2007 ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Grundlage hierfür ist die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in deutsches Recht (§ 34d GewO für Vermittler, § 34e GewO für Berater).
Voraussetzungen für die Erlaubnis
Für Versicherungsvermittler:innen und -berater:innen besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- persönliche Zuverlässigkeit,
- geordnete Vermögensverhältnisse,
- bestehende Berufshaftpflichtversicherung,
- Sachkundenachweis nach VersVermV.
Zudem besteht eine Registrierungspflicht im bundesweiten Vermittlerregister:
Wer braucht einen Sachkundenachweis?
Grundsätzlich jede Person, die als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater tätig sein möchte.
Bei juristischen Personen müssen die vertretungsberechtigten Personen die Sachkunde nachweisen.
Was wird geprüft?
Die Lerninhalte der Sachkundeprüfung ergeben sich aus Anlage 1 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV). Sie umfassen insbesondere:
- versicherungsrechtliche Grundlagen,
- Produkt- und Spartenwissen,
- Kundenberatung, Bedarfsermittlung und Dokumentation.
Zur einheitlichen Prüfungsvorbereitung haben die DIHK und das BWV (Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft) gemeinsam den Rahmenplan
„Geprüfte/-r Versicherungsfachmann/-frau IHK“ entwickelt. Er beschreibt verbindliche Lerninhalte und -ziele und kann über die IHKs bezogen werden.
Praktischer Prüfungsteil
Im praktischen Teil muss der Prüfling ein Beratungsgespräch simulieren und zeigen, dass er:
- den Kundenbedarf ermittelt,
- passende Lösungen präsentiert,
- Produkte korrekt erklärt und dokumentiert.
Den Protokollbogen für diesen Prüfungsteil stellt die zuständige IHK bereit.
Prüfungsrelevante Werte
Seit 2017 sind u. a. Werte aus dem 2. Pflegestärkungsgesetz sowie weitere sozialversicherungsrechtliche Kennzahlen prüfungsrelevant. Eine aktualisierte Übersicht der „prüfungsrelevanten Werte“ erhalten Sie bei Ihrer IHK.
Weiterbildungspflicht
Seit dem 23. Februar 2018 gilt eine jährliche Weiterbildungspflicht von 15 Stunden für Vermittler:innen, Berater:innen und deren unmittelbar mitwirkende Beschäftigte.
DIHK, IHKs und BaFin haben hierzu eine detaillierte FAQ-Liste erstellt, zuletzt aktualisiert am 8. August 2023.
Prüfungstermine "Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK"
| 2025 | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| 09. Januar 13. März 10. April 12. Juni 10. Juli 11. September 09. Oktober 13. November | 15. Januar 12. März 09. April 11. Juni 09. Juli 10. September 08. Oktober 12. November | 14. Januar 04. März 08. April 10. Juni 08. Juli 09. September 07. Oktober 11. November |
Veröffentlicht 27.02.2026