Neue Cybersicherheitsgesetze wie NIS2 oder der Cyber Resilience Act konfrontieren Unternehmen mit komplexen Regelungen, von denen sich viele überfordert fühlen. Gleichzeitig ist klar: Es geht längst nicht mehr um die Frage, ob sich Unternehmen mit Cybersicherheit befassen müssen, sondern darum, wie dies strukturiert, angemessen und rechtssicher gelingen kann.
Mit zwei Webinaren unter der Überschrift "Cybersicherheitsgesetze – und jetzt?" setzt die DIHK genau hier an. Anstelle abstrakter Gesetzesübersichten bietet sie einen juristisch fundierten Umsetzungsrahmen, der Orientierung schafft, Prioritäten aufzeigt und die Anforderungen in einen realistischen Unternehmenskontext einordnet. Ziel ist es, Klarheit zu schaffen, Überforderung abzubauen und die Grundlage für eine tragfähige Umsetzung zu legen.
Infos zum zweiten Termin am 10. Juni 2026 finden Sie in der entsprechenden Veranstaltungsankündigung.
Eine Aufzeichnung des ersten Termins gibt es hier:
Rechtliche Anforderungen praxisnah umsetzen
(Webinar vom 7. Mai 2026)
In dieser Veranstaltung stellte Rechtsinformatiker Karsten U. Bartels klar, dass der europäische Gesetzgeber mit der NIS2-Richtlinie ausdrücklich die Leitungsebene verpflichtet, Verantwortung für die IT-Sicherheit im Unternehmen zu übernehmen. Die Teilnehmenden erfuhren unter anderem, wann und warum auch kleine und mittlere Unternehmen ihre Betroffenheit nach NIS2 prüfen sollten, welche Fallstricke die Anwendbarkeitsprüfung mit sich bringt, was bei der Registrierung zu beachten ist oder wie konkrete Pflichten der Geschäftsleitung nach NIS2 aussehen. Zudem ging es um die Anforderungen an eine wirksame und rechtskonforme Geschäftsleitungsschulung, um Haftungsfragen und um mögliche Sanktionen. Nicht zuletzt gab Bartels praktische Hinweise zur Umsetzung der Anforderungen im Unternehmen.
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Ansprechpartner
Arian Siefert
Referatsleiter Wirtschaft digital
Dr. Katrin Sobania
Referatsleiterin Informations- und Kommunikationstechnologie | E-Government | Postdienste | IT-Sicherheit