Europas Wirtschaft tut sich schwer, innovative Produkte so schnell und erfolgreich auf den Markt zu bringen wie die Konkurrenz aus den USA und Asien. Dabei mangelt es auch hier nicht an guten Ideen – im Gegenteil.
Die europäische Forschung zählt weltweit zur Spitze. Doch zu selten gelingt der Schritt von der vielversprechenden Innovation hin zum marktfähigen Produkt. Ein Grund dafür: Auch im europäischen Binnenmarkt gibt es viele Hürden. Unterschiedliche nationale Regeln, aufwendige Verfahren und fehlender Zugang zu Finanzierungen bremsen Unternehmen zu oft aus.
Hier setzt die EU-Kommission jetzt an: Sie will den Weg für Innovationen hin zu einer schnelleren Marktreife erleichtern – mit bürokratischen Entlastungen, verbesserten Finanzierungsmöglichkeiten und Anreizen für mutige Neuentwicklungen. Das alles steckt in einem Gesetzespaket, dem für März 2026 geplanten "European Innovation Act".
Mehr Tempo und einfachere Prozesse
Mit dem neuen EU-Innovationsgesetz sollen sich die Rahmenbedingungen für Innovation im Binnenmarkt grundlegend verbessern. Die Europäische Kommission will insbesondere bestehende Regeln innovationsfreundlich ausgestalten und unnötige Bürokratiehürden abbauen, zum Beispiel bei der Vermarktung von Forschungsergebnissen. Es soll somit einfacher werden, Forschung von der Theorie in die Praxis zu überführen und sie damit wirtschaftlich nutzbar zu machen. Außerdem ist geplant, fragmentierte nationale Ansätze stärker zusammenzuführen. Unternehmen müssten sich dann nicht mehr in jedem Land mit unterschiedlichen Regulierungen auseinandersetzen.
Start-ups und Scale-ups stärken – mit Augenmaß
Anknüpfend an die 2025 vorgestellte "EU Start-up- und Scale-up-Strategie" sind auch Erleichterungen speziell für solche Unternehmen geplant. Start-ups (Unternehmen in der Gründungs- und Startphase) sowie Scale-ups (fortgeschrittene Start-ups, die bereits wachsen) stehen meist vor typischen Herausforderungen, wenn es um Innovationsaktivitäten geht. Hierzu zählen etwa geringes Eigenkapital, hoher Finanzierungsbedarf sowie erschwerter Zugang zu Forschungs- und Technologieinfrastrukturen. EU-weit einheitliche Definitionen sollen dabei helfen, diese Herausforderungen gezielter anzugehen.
Einheitliche Begriffe könnten für internationale Vergleichbarkeit sorgen und den Zugang zu Förderinstrumenten erleichtern. Entscheidend für die gesamte Wirtschaft ist dabei jedoch aus Sicht der DIHK, dass für Start-ups und Scale-ups keine Sonderregelungen gelten, die anderen Unternehmen grundsätzlich verwehrt bleiben. Denn Innovation ist ein wichtiges Thema der gesamten Wirtschaft. Erleichterungen für Innovationen sollten daher grundsätzlich allen Betrieben offenstehen. Deshalb warnt die DIHK vor Kategorien wie einer EU-Definition für "innovatives Unternehmen", da sie zu neuen Abgrenzungen und mehr Bürokratie führen können.
Reallabore europäisch denken
Mit einem EU-weit einheitlichen Verständnis von Reallaboren soll es für Unternehmen einfacher werden, ihre innovativen Lösungen und Geschäftsmodelle zeitlich befristet zu testen – rechtssicher und unter realen Marktbedingungen. Für Unternehmen bedeutet das geringere rechtliche Risiken bei der Produktentwicklung, mehr Planungssicherheit und schnellere Lernkurven. Für die Wirtschaft ist eines dabei besonders wichtig: Grenzüberschreitende Reallabore in Europa schaffen vor allem dann einen Mehrwert, wenn Testergebnisse gegenseitig anerkannt und neue Kooperationen zwischen Start-ups, Industrie, Wissenschaft und Behörden einfacher ermöglicht werden.
Beschaffung als Marktöffner
Auch die öffentliche Beschaffung soll stärker zur gezielten Förderung von Innovationen genutzt werden. Wenn der Staat gezielt innovative Produkte einkauft, kann das Unternehmen dabei helfen, erste Referenzen zu gewinnen und neue Märkte zu erschließen. In der Praxis sollte eine Innovationsprüfung über ein zusätzliches Sondervergabesystem jedoch vermieden werden, da es für noch mehr Bürokratie sorgen würde. Stattdessen sollte die Prüfung sinnvoll in die laufende Reform der EU-Vergaberichtlinien eingebettet werden. Schlankere Verfahren, mehr Flexibilität bei Nachweisen und praxisnahe Leitfäden sind für Unternehmen hilfreicher als zusätzliche Sonderregeln.
Besserer Zugang zu Finanzierung und Infrastruktur
Diskutiert werden außerdem neue Ansätze für eine großvolumige Wachstumsfinanzierung. Zudem sollen geistige Eigentumsrechte stärker als Sicherheit für Finanzierungen von Innovationen nutzbar werden. Insbesondere für forschungsintensive Unternehmen mit starken Entwicklungen, aber wenig Eigenkapital ist das ein wichtiger Impuls.
Gleichzeitig fordern einige Unternehmen, dass öffentlich finanzierte IP-Rechte, also Schutzrechte am geistigen Eigentum, leichter genutzt werden können. Dadurch wird der Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft für Betriebe spürbar verbessert. Darüber hinaus sollte die Politik den Unternehmen die Nutzung von Forschungsinfrastruktur erleichtern – etwa durch mehr Transparenz, klarere beihilferechtliche Leitlinien und einen harmonisierten europäischen Zugangsrahmen.
Gelingen diese Reformen, profitieren insbesondere Unternehmen, die in neue Technologien und Geschäftsmodelle investieren wollen. So kann Europa seine Wettbewerbsfähigkeit stärken und den Weg für mehr Markterfolge "made in Europe" ebnen.
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Veröffentlicht 26.01.2026
Ansprechpartner
Lorenz Kramer
Referatsleiter Wirtschaft in Europa