Reformpaket, Omnibus-Verfahren, Entlastungskabinett: In regelmäßigen Abständen verkündet die Politik Maßnahmen, um Bürokratie abzubauen. Das ist wichtig, denn Unternehmen nennen die rechtlichen Rahmenbedingungen nach den hohen Energiepreisen als größtes Standortrisiko in Deutschland. Sie sind ein wesentlicher Grund für ihre anhaltend negativen Geschäftserwartungen.
Paket mit sinnvollen Initiativen, ...
Die Bundesregierung hat im Reformpaket der Regierungskoalition und das Bundesumweltministerium (BMUKN) im Paket zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes (UmoP) viele sinnvolle Initiativen angekündigt, um Bürokratie abzubauen, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen sowie Modernisierung und Digitalisierung von Verwaltungsabläufen zu verbessern. Dies wird Unternehmen entlasten und den Wirtschaftsstandort stärken. Die DIHK unterstützt das BMUKN ausdrücklich in diesem Bemühen.
Diese Ankündigungen sollten jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Unternehmen aus dem Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit aktuell weiterhin zusätzliche Belastungen aus laufenden Gesetzgebungsverfahren oder neuen Gesetzen erwarten müssen. Diese sind teilweise auf EU-Gesetzgebung zurückzuführen. In vielen Fällen geht Deutschland jedoch über EU-Vorgaben hinaus oder hält an eigenen Regelungen fest. In der Praxis kommen bei Unternehmen deshalb trotz aller Bemühungen immer noch mehr Belastungen an, als abgebaut werden.
Um Unternehmen tatsächlich erkennbar zu entlasten, muss die Bundesregierung deshalb nationale Berichts- und Dokumentationspflichten sehr viel konsequenter abbauen als bisher. Gleichzeitig muss sie sich in Brüssel dafür einsetzen, dass neue und bestehende Anforderungen reduziert werden.
... aber zugleich drohen neue Zusatzlasten an anderer Stelle
Folgende Vorgaben kommen auf die Unternehmen aktuell zu:
Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie in Artikelgesetz und Mantelverordnung (Stand: Regierungsentwurf)
Große Industrieanlagen werden künftig ein Umweltmanagementsystem einführen müssen. Bei den europarechtlichen Ausnahmen von Grenzwerten setzt der Gesetzentwurf insbesondere im Wasserrecht nicht alle europarechtlich zulässigen Möglichkeiten um.
Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur (Stand Referentenentwurf)
Der Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums legt das überragende öffentliche Interesse für verschiedene Schutzgebiete fest. Dies droht zahlreiche Planungs- und Genehmigungsverfahren bei der Infrastruktur oder im Gewerbe erheblich zu verzögern oder zu stoppen. Eingriffe in die neue Flächenkulisse "natürliche Infrastruktur" sollen zusätzlich belastet werden.
EU-Verpackungsverordnung
Ab August müssen Unternehmen zahlreiche zusätzliche Anforderungen an ihre Verpackungen erfüllen. Unter anderem müssen sie Verpackungen registrieren, eine Konformitätserklärung abgeben und sie gesondert kennzeichnen.
In Deutschland müssen sie ohne entsprechende EU-Vorgaben zusätzlich die Vollständigkeit der Verpackungsmengen erklären sowie die Rücknahme und Unverkäuflichkeit nachweisen.
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Trotz Omnibus-I-Paket führt die CSRD zu einem erheblichen zusätzlichen Aufwand. Durch die Einbeziehung der Wertschöpfungsketten werden auch die unzähligen Geschäftspartner der berichtspflichtigen Unternehmen zur Angabe bestimmter Nachhaltigkeitsdaten verpflichtet. Dazu werden neue Prozesse zur Datenerhebung der Nachhaltigkeit eingeführt und erheblich erweitert. Unternehmen müssen dazu eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen und ihre Nachhaltigkeitsberichte extern prüfen lassen.
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
Auch nach dem Omnibus-I-Paket bleibt die CSDDD für betroffene Unternehmen mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand verbunden: Einrichtung, Umsetzung und Überwachung risikobasierter Sorgfaltspflichten entlang der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in Teilen der Wertschöpfungskette, jährliche Berichtspflichten (im Regelfall in die CSRD-Berichterstattung zu integrieren).
Empowering Consumers Directive (EmpCo)
Unternehmen müssen Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in Werbung künftig sehr viel strenger überprüfen und nachweisen können. Sie müssen deshalb Produktkennzeichnung, Firmennamen, Marken und Marketing anpassen.
Verordnung zur Vermeidung von Mikroplastikemissionen aus Kunststoffgranulat (Plastic Pellets)
Unternehmen müssen technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Pelletverlusten entlang der gesamten Liefer- und Logistikkette ergreifen. Zusätzlich müssen sie dazu Dokumentationen, Kennzeichnungen, Schulungen, regelmäßige Kontrollen der betrieblichen Prozesse einführen. Je nach Unternehmensgröße müssen sie Zertifizierungs- oder Selbsterklärungsanforderungen einhalten.
EU-Entwaldungsverordnung
Die Verordnung führt die Pflicht zur vollständigen Rückverfolgbarkeit relevanter Rohstoffe bis auf die Anbaufläche sowie die Durchführung von Sorgfaltserklärungen vor dem Inverkehrbringen, Risikoanalysen in der Lieferkette, regelmäßige Prüf- und Dokumentationspflichten gegenüber Behörden und Geschäftspartnern ein.
Ökodesign-Verordnung und digitaler Produktpass
Zukünftig verpflichtende Integration von Ökodesign-Anforderungen in das Produktdesign bei einer Vielzahl an Produktgruppen, Bereitstellung detaillierter Umwelt- und Produktdaten über den gesamten Lebenszyklus hinweg
Einführung von digitalen Produktpässen, kontinuierliche Datenpflege, Dokumentations- und Compliance-Pflichten entlang der Lieferkette
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Veröffentlicht 13.07.2026
Ansprechpartner
Hauke Dierks
Referatsleiter Umweltpolitik