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BMUKN veröffentlicht Q&A zur IED-Umsetzung

Das Bundesumweltministerium (BMUKN) hat Fragen und Antworten zur Umsetzung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (IED) in Deutschland veröffentlicht. Die zentralen Forderungen des Bundesrates und der Wirtschaft lehnt die Bundesregierung darin weiterhin ab.

Das Artikelgesetz zur Umsetzung der IED in Deutschland wird im Bundestag weiterhin kontrovers diskutiert. Im Bundesrat wurde die Befassung der Ausschüsse zu der Mantelverordnung für die Umsetzung zuletzt vertagt, um das Ergebnis der Beratungen im Bundestag abzuwarten. Gleichzeitig werden im EU-Parlament und dem Ministerrat die Entwürfe der EU-Kommission zum sogenannten Umwelt-Omnibus diskutiert, in dem Berichtspflichten in der IED reduziert werden sollen. 

DIHK und weitere Wirtschaftsverbände ebenso wie die Bundesländer im Bundesrat hatten zahlreiche Änderungen an den Entwürfen zum Artikelgesetz vorgeschlagen. Zentrale Punkte lehnt die Bundesregierung weiterhin ab:

Stop-the-Clock: Viele Wirtschaftsverbände und einzelne Bundestagsabgeordnete hatten sich für die Verschiebung der IED-Umsetzung ausgesprochen, bis das Ergebnis des Umwelt-Omnibus feststeht. Die fristgerechte Umsetzung bis zum 1. Juli 2026 würde andererseits dazu führen, dass Unternehmen sich mindestens zweimal auf neue Regelungen einstellen müssten. Die im Umwelt-Omnibus versprochenen Erleichterungen müssten sie möglicherweise unnötig umsetzen. Die Bundesregierung sieht darin allerdings einen Konflikt mit ihren "unionsrechtlichen Verpflichtungen". Zudem würde die Verschiebung für Unternehmen Rechtsunsicherheiten mit sich bringen, da bis November 2026 drei BVT-Schlussfolgerungen umzusetzen seien: "Abgasreinigung in der Chemie; Metallverarbeitung; Textilien." Die Landesbehörden müssten die BVT-Schlussfolgerungen trotz fehlender IED Umsetzung berücksichtigen.

Fehlende Ausnahmetatbestände: Der Regierungsentwurf setzt die Ausnahmetatbestände insbesondere aufgrund des geografischen Standortes oder lokaler Umweltbedingungen nicht vollständig um. Bundesrat und Wirtschaft sehen darin Nachteile für Unternehmen in Deutschland und setzen sich für eine 1:1 Umsetzung ein. Das BMUKN antwortet darauf: "Es liegt der Bundesregierung bis dato keine Kenntnis konkreter Anwendungsfälle vor, in denen eine Ausnahme wegen des geografischen Standorts oder der lokalen Umweltbedingungen zu erteilen wäre. Eine Ausweitung der Ausnahme auf Emissionen ist aus Sicht des BMUKN zudem mit dem in Deutschland seit über 50 Jahren gültigen Prinzip der standortunabhängigen Vorsorge nicht vereinbar."

Konsolidierte Genehmigungsauflagen: Der Regierungsentwurf zum Artikelgesetz sieht die Veröffentlichung von konsolidierten Inhalts- und Nebenbestimmungen vor. Unternehmen und Behörden erwarten hiervon einen erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Genehmigungsverfahren. Das BMUKN führt aus, dass die IED die Pflicht vorsehe, gegebenenfalls „konsolidierte Genehmigungsauflagen“ zu veröffentlichen. Auf EU Ebene würde sich die Bundesregierung jedoch dafür einsetzen, "dass die Pflicht nur in die Zukunft gerichtet gilt, d.h. nur für Anlagen, die nach dem 1. Juli 2026 neu genehmigt werden."

Prüfpflicht von Umweltmanagementsystemen: Artikelgesetz und Mantelverordnung sehen bei der neuen Pflicht zu einem Umweltmanagementsystem die Prüfpflicht externer Auditoren oder Gutachter vor. Damit setzt die Bundesregierung den im Entwurf zum Umwelt-Omnibus vorgesehenen Verzicht auf externe Prüfungen nicht um. Das BMUKN führt dazu aus: "Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Verhandlungen zum Umwelt Omnibus dafür ein, dass die Vorgaben zum Umweltmanagement konsequent auf etablierten Systemen aufbauen. [...] Zusätzlich sollte klargestellt werden, dass andere Umweltmanagementsysteme, die die Anforderungen von Artikel 14a erfüllen und von externen Experten geprüft werden, ebenfalls anerkannt werden."

Ausnahmen von BVT Bandbreiten: Das BMUKN gibt an, dass sich die Bundesregierung im Rahmen des Umwelt Omnibus für die Streichung des Anhangs II der IED einsetzt, um die Ausnahmen bürokratieärmer zulassen zu können.

Die Gesetzesentwürfe und die Q&A des BMUKN finden Sie hier: Link