Holzstapel an einer Weggabelung im Wald

Die EU-Entwaldungsverordnung: Was auf die Unternehmen zukommt

Seit die Entwaldungsfreie-Produkte-Verordnung (EUDR) 2023 erlassen wurde, hat sich einiges getan: Zum Jahresende 2025 wurde die Umsetzung der Verordnung bereits zum zweiten Mal verschoben. Ein Überblick.

Die Wälder der Erde sind von zentraler Bedeutung für den Arten- und Klimaschutz und müssen bewahrt werden – das ist auch in der Wirtschaft Konsens. Mit ihrer Entwaldungsverordnung verfolgte die EU allerdings einen Ansatz, der viele Unternehmen vor herausfordernde Aufgaben gestellt hätte.

Was die EUDR besagt

Der aktuelle Sachstand bei der Gesetzgebung

Ursprünglich sollten die wichtigsten Bestimmungen aus der "EU Deforestation Regulation" (EUDR) ab dem 30. Dezember 2024 gelten. Aufgrund massiver Bedenken seitens der Mitgliedstaaten, von Drittländern und Unternehmen wurde Ende 2024 eine erste einjährige Verschiebung beschlossen. 

Die Herausforderungen bei der Umsetzung – insbesondere mit Blick auf das erforderliche EU-Informationssystem, die Bereitstellung von Geodaten und die Pflichten in der nachgelagerten Lieferkette – blieben jedoch groß, sodass die EU-Kommission selbst bereits im Oktober 2025 eine weitere Verschiebung und Vereinfachungen vorschlug. 

Mittlerweile habe die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament Anpassungsvorschläge vorgelegt und sich am 4. Dezember 2025 auf eine Verschiebung und Anpassungen geeinigt. 

Die Trilogeinigung wurde am 16. Dezember formal vom Plenum des Europaparlaments angenommen. 

Verschiebung, Once-only und weitere Prüfung 

Die Anwendung der "EU Deforestation Regulation" (EUDR) soll nach der neuen Einigung um weitere zwölf Monate verschoben werden – für große und mittlere Unternehmen damit auf den 30. Dezember 2026, für kleine und Kleinstunternehmen auf den 30. Juni 2027.

Darüber hinaus wird ein Once-only-Ansatz in der Lieferkette gelten. Das bedeutet, dass ausschließlich der Erstinverkehrbringer eine Sorgfaltserklärung erstellen und nur der erste Marktakteur in der nachgelagerten Lieferkette die EUDR-Referenznummer speichern muss. Ursprünglich war vorgesehen, dass zumindest die größeren Akteure zwingend ein Sorgfaltspflichtensystem hätten etablieren – und damit stets erneut Informationen, Unterlagen und Daten über die Herkunft ihrer Produkte sammeln – müssen. 

Für kleinste und kleine Primärerzeuger aus Ländern mit niedrigem Risiko reicht eine einmalige Registrierung im EU-System und vereinfachte Sorgfaltserklärung.

Bücher, Zeitungen und Druckerzeugnissen werden aus dem Produktumfang der EUDR ausgenommen.

Und nicht zuletzt hat der Rat die EU-Kommission beauftragt, bis April 2026 weitere Entlastungsoptionen zu prüfen.

Viele DIHK-Vorschläge umgesetzt

Die DIHK zeigt sich über diese Einigung erleichtert, denn die ursprünglich vorgesehenen Dokumentationspflichten hätten insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in der Lieferkette massiv überlastet. Auch die Vorgabe, dass die Kommission bis April 2026 weitere Entlastungsmöglichkeiten prüfen soll, hält sie für den richtigen Weg.

Zahlreiche der nun realisierten Anpassungen hatte die DIHK bereits in einem Papier von September 2025 gefordert:

DIHK-Vorschläge zur EUDR (PDF, 93 KB) 

Wo erfahre ich mehr?

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), die die EUDR in Deutschland umsetzt, beantwortet Fragen unter anfragen@entwaldungsfreie-produkte.de und hat auf ihrer Website alle Informationen rund um die Verordnung zusammengestellt: Wer ist betroffen? Wie funktioniert das EU-Informationssystem? Was ist bei der Zollanmeldung zu beachten? Schaubilder, Erklärvideos, FAQs, Veranstaltungshinweise, Rechtsgrundlagen und vieles mehr finden Sie unter www.ble.de.


Das EU-Informationssystem ist erreichbar unter green-forum.ec.europa.eu. Neben dem eigentlichen Zugang zum System sind dort auch eine Trainingsplattform, Videos, Tutorials und mehr angebunden.

Das Beratungsangebot des Helpdesks für Wirtschaft und Menschenrechte können Sie via Telefon (+49 30 2130 8430-0) oder per E-Mail (kontakt@helpdeskwimr.de) in Anspruch nehmen.

Hintergrund

Relevant im Themenfeld:
Schwerpunkte:
  • Umwelt
  • Lieferketten
  • Rohstoffe

Ansprechpartnerin

Porträtfoto Olga van Zijverden

Olga van Zijverden

Referatsleiterin Grundsatzfragen der Außenwirtschaftspolitik