Umspannwerk am Abend mit Arbeiter

Die Reform der Netzentgelte – ein Zwischenstand

Die Bundesnetzagentur hat mit AgNes ("Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom") einen Reformprozess angestoßen, der die Netzentgelte an die Anforderungen eines zukunftsfähigen Energiesystems anpassen soll.

Hintergrund für die Reformpläne: Das aktuelle System stößt an seine Grenzen, dafür sorgen eine zunehmende Elektrifizierung, der Ausbau erneuerbarer Energien sowie der wachsende Bedarf an Flexibilitäten.

Mit AgNes verfolgt die Bundesnetzagentur das Ziel, den kontinuierlichen Anstieg der Netzkosten von heute 37 Milliarden Euro jährlich zu begrenzen, eine netzdienliche Nutzung anzureizen und alle Netznutzer in die Finanzierung mit einzubeziehen. Die Reform soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein und betrifft ab 2029 neben Stromabnehmern auch Erzeuger und Speicher. 

Stromnetzentgelte: Neue Systematik ab 2029

In einem Zwischenbericht hat die Bundesnetzagentur Ende Mai 2026 ihre aktuellen Überlegungen veröffentlicht, bevor im Sommer das offizielle Festlegungsverfahren und der formale Konsultationsprozess beginnen soll. Während für Kleinverbraucher das bestehende Grund- und Arbeitspreismodell im Wesentlichen erhalten bleibt, stehen insbesondere Großabnehmer, Erzeugungsanlagen sowie Speicher und Elektrolyseure im Mittelpunkt der Reform.

Die "AgNes"-Pläne im Überblick


Per Klick auf die Grafik können Sie sich die Tabelle vergrößert anzeigen lassen:

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Großabnehmer: Kapazitäts- statt Leistungspreis

Für Großabnehmer mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh oder einem Anschluss oberhalb der Niederspannung soll anstelle eines Leistungspreises zukünftig ein Kapazitätspreis eingeführt werden. Dieser wird ergänzt durch einen Arbeitspreis. 

Und so funktioniert es: Unternehmen müssen künftig mindestens zehn Prozent ihrer individuellen Jahreshöchstlast als Kapazität bei ihrem Versorger aktiv bestellen. In Phasen, in denen diese bestellte Kapazität überschritten wird, greifen erhöhte Entgelte beim Arbeitspreis. Dabei ist geplant, die bestehenden Sondernetzentgelte für Großabnehmer mit Blick auf die sogenannte "Bandlast" zunächst bis Ende Dezember 2031 zu verlängern. Anschließend soll ein neues Industrienetzentgelt für besonders stromintensive Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10 GWh eingeführt werden. Dynamische Netzentgelte befinden sich für diese Kundengruppe der Großabnehmer noch in der Konzeptionsphase.

Erzeuger: Einbindung in die Netzfinanzierung 

Erstmals sollen zukünftig auch Erzeuger zur Finanzierung des Stromnetzes beitragen, indem Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 30 kW ein kapazitätsbasiertes Einspeiseentgelt entrichten. Dieses fällt mit rund vier bis sieben Euro je Kilowatt im Jahr um ein Vielfaches niedriger aus als die Kapazitätspreise für Großabnehmer. Arbeitspreise als Anreiz für eine netzdienliche Strombereitstellung sind für Erzeuger erst einmal nicht vorgesehen. 

Um bei aktuellen Investitionen Planungssicherheit zu gewährleisten, erhalten Anlagen 20 Jahre Bestandsschutz, wenn sie vor dem 4. August 2029 in Betrieb gegangen sind oder wenn die Betreiber bis zur Veröffentlichung der offiziellen Festlegung zu AgNes eine finale Investitionsentscheidung (FID) getroffen haben. Ebenfalls Bestandsschutz erhalten Erzeuger, wenn sie bis 2027 an einer Auktion etwa im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) teilgenommen haben. Zudem bleiben bestimmte Anlagen, etwa bereits geförderte Projekte oder Heimspeicher unter 30 kW, von den neuen Regelungen ausgenommen. Dynamische Netzentgelte für Erzeuger soll erst zwischen 2032 und 2035 eingeführt werden, wobei die gesamte Stromerzeugung aus Offshore Wind ausgenommen werden soll. 

Speicher und Elektrolyseure: Keine Doppelbelastung

Netzgekoppelte Speicher und Elektrolyseure werden ebenfalls neu in der Ausgestaltung der Netzentgeltsystematik integriert. "Für Speicher mit einer Leistung über 30 kW soll ein kapazitätsbasiertes Entgelt ähnlich wie bei den Erzeugern fällig werden. Eine doppelte Belastung – also bei Ein- und Ausspeicherung – wird dabei ausgeschlossen." Co-Location-Anlagen (Anlagen, die Erzeugung erneuerbarer Energien und deren Speicherung kombinieren) werden entsprechend ihrer Hauptfunktion als Erzeuger oder Abnehmer zugeordnet: So werden beispielsweise Speicher, die an Photovoltaik-Freiflächenanlagen angeschlossen sind, als Erzeuger eingestuft, auf dem Betriebsgelände von Industrie und Gewerbe befindliche Speicher dagegen als Großabnehmer. Speicher und Elektrolyseure sollen ab 2030 als erste Akteure dynamischen Netzentgelten unterliegen – als Anreiz für eine netzdienlichen Fahrweise. Die konkrete Ausgestaltung der dynamischen Netzentgelte für Speicher und Elektrolyseure soll ein separater Festlegungsentwurf im Jahr 2028 regeln. 

DIHK bleibt am Ball

Mit der Veröffentlichung des Zwischenstandes im AgNes-Prozess beginnt nun die weitere fachliche und politische Diskussion. Im Sommer 2026 werden der offizielle Festlegungsentwurf sowie der formale Konsultationsprozess erwartet. Für Unternehmen bleibt es wichtig, den Prozess eng zu begleiten, da die Entscheidungen maßgeblich die künftigen Netzkosten und Investitionsbedingungen beeinflussen werden. 

Aus Perspektive der Wirtschaft ist entscheidend, dass mit der Reform der kontinuierliche Anstieg der Netzentgelte begrenzt wird, dynamische Netzentgelte zeitnah ein netzdienliches Verhalten belohnen, dass sich alle Netznutzer an den Kosten des Stromnetzes beteiligen und Industrienetzentgelte auch für den Mittelstand mit Stromverbräuchen deutlich unterhalb des aktuell vorgesehenen Schwellenwertes von 10 GWh offenstehen. 

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Porträtfoto Niclas Wenz

Dr. Niclas Wenz

Referatsleiter für Strommarkt, erneuerbare Energie und nationalen Klimaschutz