Im Rahmen des Festlegungsverfahrens AgNes ("Allgemeine Netzentgeltsystematik", Aktenzeichen GBK-25-01-1#3) legt die Bundesnetzagentur auch die künftigen Netzentgeltrabatte für Unternehmen fest. Die aus Sicht der Wirtschaft wichtigsten Verbesserungsvorschläge formuliert die DIHK in ihrer Stellungnahme vom 5. Juni 2026.
Netzentgelte stellen für die Betriebe mittlerweile einen zentralen Kostenblock dar: Sie machen bis zu einem Drittel der Stromrechnung aus.
Sie haben damit ein vergleichbares Gewicht wie die Beschaffungskosten an der Strombörse.
Es sei wichtig, die vorgesehene Zugangsschwelle von 10 Gigawattstunden deutlich abgesenkt wird, damit mehr alle Unternehmen teilhaben können, betont die DIHK in ihrer Stellungnahme zu den Orientierungspunkten der BNetzA.
Hintergrund: Industrienetzentgelt
Unternehmen, die viel Strom benötigen und ihr Verbrauchsprofil gleichmäßig gestalten, zahlen bisher unter bestimmten Bedingungen reduzierte Netzentgelte – sogenannte Sondernetzentgelte. Diese gelten für Unternehmen, die entweder eine konstante Grundlast ("Bandlast") aus dem Netz beziehen oder ihren Verbrauch an atypische Lastzeiten ausrichten ("Atypik").
Weil der bisherige Ansatz für Sondernetzentgelte nicht mehr zur dezentralen und volatilen Stromerzeugung passt, will die BNetzA das System nun grundlegend neu gestalten.
Die Neuregelung unter dem Begriff "Industrienetzentgelt" soll Bedingungen für Sondernetzentgelte an die Herausforderungen des Stromnetzes mit immer mehr erneuerbaren Energien anpassen und in einen neuen Regulierungsrahmen überführen. Dann soll belohnt werden, wer flexibel und nicht konstant Strom aus dem Netz bezieht.
Die neuen Industrienetzentgelte sollen helfen, das Stromnetz auch zukünftig zu entlasten, indem Flexibilität in den Unternehmen belohnt wird – allerdings sieht der aktuelle Entwurf eine Zugangsschwelle von 10 Gigawattstunden Jahresverbrauch vor, die viele mittelständische Betriebe ausschließt.
Darüber hinaus verweist die DIHK auf die Notwendigkeit Strom im Vergleich zu fossilen Energiequellen kostengünstiger auszugestalten. Steuern, Abgaben und Umlagen verteuerten hingegen die Nutzung von Strom und schadeten der Energietransformation. Die DIHK fordert daher die Entlastungen im Rahmen des Industrienetzentgeltes zukünftig nicht mehr auf alle Stromabnehmer zu wälzen, sondern aus den Mitteln des Klima- und Transformationsfonds zu begleichen.
DIHK-Forderungen im Überblick
- Zugangsschwelle für den Mittelstand reduzieren:
Deutliche Absenkung der 10-Gigawattstunden-Grenze, um auch dem Mittelstand und kleinere Betriebe einzubeziehen - Finanzierung durch den Klima- und Transformationsfonds:
Keine erneute Umlage für alle Stromabnehmer schaffen, sondern die Finanzierung aus dem Klima- und Transformationsfonds sicherstellen - Übergangsfristen deutlich verlängern:
Verlängerung des bestehenden Sondernetzentgelts für Bandlast und Atypik bis zum 31. Dezember 2035, mit freier Wahl zwischen altem und neuem System (Opt-in) für Unternehmen ermöglichen
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Die DIHK-Stellungnahme vom 5. Juni 2026 gibt es hier:
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DIHK-Stellungnahme zum Festlegungsverfahren Industrienetzentgelte
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Dateiformat: PDF (barrierefrei)
Dateigröße: 93 KB
Stand: Juni 2026
Seitenumfang: 3 Seiten
DIHK-Experte Wenz zum Thema
Dr. Niclas Wenz
Im "Energiepolitischen Newsletter" des Bundesverbandes der Energie-Abnehmer (VEA) hat Niclas Wenz, DIHK-Referatsleiter für Strommarkt, erneuerbare Energien und nationalen Klimaschutz, die Orientierungspunkte der BNetzA zu den Industrienetzentgelten wie folgt eingeordnet:
3 Fragen an Niclas Wenz
- Relevant im Themenfeld:
- Energie
Veröffentlicht 05.06.2026
Aktualisiert 18.06.2026
Ansprechpartner
Dr. Niclas Wenz
Referatsleiter für Strommarkt, erneuerbare Energie und nationalen Klimaschutz