Euro-Zeichen als Mikrochip

DIHK befürwortet digitalen Euro – unter bestimmten Voraussetzungen

Die DIHK hält die geplante Einführung eines digitalen Euro für grundsätzlich richtig, stellt aber konkrete Bedingungen: Das neue Zahlungsmittel muss einen echten Mehrwert bieten, technisch kompatibel mit bestehenden Systemen sein und darf Unternehmen keine unnötigen Kosten aufbürden.

Europa ist im digitalen Zahlungsverkehr strukturell von außereuropäischen Anbietern abhängig. Um die Souveränität der EU in diesem Bereich zu stärken, treiben Zentralbanken und Politik das Projekt eines digitalen Euro voran. Bereits Ende 2025 hat die Europäische Zentralbank (EZB) ein konkretes Konzept für die Einführung vorgelegt. Ende Juni 2026 hat sich auch der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europaparlaments positioniert, sodass in Brüssel die Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Rat (Trilogverhandlungen) beginnen und damit das Gesetzgebungsverfahren in die entscheidende Phase einsteigt. Ziel ist die Einführung des digitalen Euro ab 2029.

"Echte Souveränität entsteht nur dann, wenn der digitale Euro auch tatsächlich genutzt wird und wirtschaftlich tragfähig ist. Er sollte für Unternehmen und Verbraucher einen klaren Mehrwert bieten, sonst wird er sich im Alltag nicht durchsetzen."

DIHK-Präsident Peter Adrian

Peter Adrian

-- DIHK-Präsident

Der digitale Euro soll als Zentralbankgeld eine souveräne paneuropäische Zahlungsinfrastruktur schaffen. Entscheidend ist aus Sicht der Wirtschaft aber die richtige Ausgestaltung: Nur wenn der digitale Euro von Unternehmen und Bürgern wirklich angenommen wird und sich sinnvoll in das bestehende Zahlungsökosystem einfügt, ist das Souveränitätsversprechen tatsächlich überzeugend. Entsprechend niedrigschwellig und wirtschaftlich attraktiv muss die Nutzung des digitalen Euro sein.

Das Wichtigste in Kürze

Die DIHK befürwortet grundsätzlich eine europäisch souveräne digitale Zahlungsinfrastruktur, knüpft ihre Zustimmung aber an eine "richtige" Ausgestaltung:

  • Klaren Mehrwert schaffen: Der digitale Euro muss einfacher, schneller oder sicherer als bestehende Lösungen sein – etwa durch eine gebührenfreie, anonyme Offline-Funktion.
  • Bargeld und Wettbewerb schützen: Das Bargeld muss als gesetzliches Zahlungsmittel uneingeschränkt erhalten bleiben. Der digitale Euro soll das bestehende Zahlungsökosystem sinnvoll ergänzen und bewährte Lösungen nicht verdrängen.
  • Nutzerfreundliche Wallet-Infrastruktur sicherstellen: Aus Sicht der Kreditinstitute sollten Wallets bei ihnen geführt werden. Realwirtschaftliche Unternehmen können sich auch Drittanbieter-Wallets vorstellen und sind offen für Wettbewerb in diesem Bereich. Eine direkte App der EZB für Endkunden wird kritisch gesehen, eine Integration in das europäische digitale Identitäts-Wallet (EUDI-Wallet) sowie das sogenannte "Co-Badging" – also die Bereitstellung des digitalen Euro auf einer klassischen Bezahlkarte – hingegen befürwortet.
  • Funktionierendes Haltelimit setzen: Ein Haltelimit (Obergrenze im Wallet) ist aus Finanzstabilitätsgründen notwendig. Gleichzeitig sollte es durch automatisierte Abbuchungslösungen für alltägliche Situationen im Handel praktikabel ausgestaltet sein, sodass auch Zahlungen oberhalb des Limits möglich sind.
  • Vermeidung von unnötigen Zusatzkosten für Unternehmen: Für den Handel und die Betriebe sollte die Einführung keine unnötigen finanziellen oder bürokratischen Lasten verursachen. Sichergestellt werden sollten attraktive, fixe Transaktionsgebühren sowie eine einfache, standardisierte Integration in bestehende Kassen- und ERP-Systeme.

Hintergrund: Warum die EU handeln will

Die EZB hat die strukturelle Schwäche des europäischen Zahlungsverkehrs detailliert analysiert: In zwei Dritteln der Euroländer sind Bürgerinnen und Bürger bei Kartenzahlungen allein auf internationale – überwiegend US-amerikanische – Anbieter angewiesen. Dasselbe Bild zeigt sich auch in den Transaktionen: Im ersten Halbjahr 2024 entfielen bereits 66 Prozent aller Kartenzahlungen im Euroraum auf internationale Systeme. Im digitalen Handel fehlt für weite Teile Europas eine paneuropäische Alternative vollständig.

Um diesen Zustand zu ändern, hat die Europäische Kommission im Juni 2023 einen Legislativvorschlag zur Schaffung eines Rechtsrahmens für den digitalen Euro vorgelegt. Das Gesetzgebungsverfahren läuft seither im Rat der EU und im Europäischen Parlament; der Rat hat im Dezember 2025 seine Verhandlungsposition festgelegt, der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments hat sich Ende Juni 2026 positioniert. Für die zweite Jahreshälfte 2026 sind die Trilogverhandlungen geplant. Sollte die Verordnung im Laufe des Jahres 2026 verabschiedet werden, könnte ein Pilotbetrieb ab 2027 beginnen – und der digitale Euro frühestens 2029 eingeführt werden. Der digitale Euro wäre als Retail-CBDC (Central Bank Digital Currency, also digitales Zentralbankgeld für den Massenmarkt) konzipiert und würde das Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel ergänzen – ausdrücklich nicht ersetzen.

Die Forderungen der DIHK

  • Der digitale Euro muss einfacher, schneller oder sicherer sein als bestehende Lösungen – oder er muss Nutzern Optionen bieten, die heute nicht möglich sind, etwa eine europaweite digitale Offline-Zahlung ohne zusätzliche Konten oder Gebühren.
  • Die Offline-Funktionalität wird von Unternehmen als echter Mehrwert gewertet; Smart Contracts und programmierbare Zahlungen sollten bereits bei der Einführung verfügbar sein oder rasch nachgeliefert werden.
  • Europäische Zentralbank und EU-Kommission müssen den konkreten Nutzen für Bürgerinnen, Bürger und den Handel für eine breite Akzeptanz umfassend kommunizieren als bisher.
  • Der digitale Euro muss mit bestehender Hardware und Software kompatibel sein – insbesondere mit Point-of-Sale-Terminals sowie Kassen-, ERP- und Buchhaltungssystemen.
  • Die Integration in bestehende Systeme muss standardisiert, kostengünstig und mit minimalem Umstellungsaufwand möglich sein.
  • Klare Regelungen zu Zahlungsfinalität, Haftungsverteilung, Betrugsprävention und Retourenprozessen sind für den Handel unverzichtbar.
  • Das Haltelimit sollte den Bargeldcharakter des digitalen Euro widerspiegeln und muss praktikabel im Alltag des Handels funktionieren. Die sogenannte Waterfall/Reverse-Waterfall-Lösung – Ausgleich von Zahlungen oberhalb des Limits über ein verknüpftes Girokonto – ist dafür unverzichtbar.
  • Die Kompetenz zur Festlegung und Anpassung des Haltelimits sollte der EZB übertragen werden. So kann auf veränderte Marktbedingungen reagiert werden, ohne dass jedes Mal ein Gesetzgebungsverfahren durchlaufen werden muss. Änderungen des Haltelimits sollten die Ausnahme darstellen.
  • Wallets sollten im Wesentlichen bei Kreditinstituten geführt werden. Eine direkte EZB-App für Endkunden wird von der Kreditwirtschaft abgelehnt, während realwirtschaftliche Unternehmen den Wettbewerb befürworten.
  • Die Nutzerschnittstellen sollen mit dem European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) kompatibel und interoperabel sein.
  • Das sogenannte Co-Badging – die Bereitstellung des digitalen Euro gemeinsam mit einer privatwirtschaftlichen Kartenzahlung auf einer Karte – ist aus Sicht der DIHK richtig, weil es die Verbreitung erleichtert.
  • Die Kosten für Händler müssen attraktiver oder zumindest vergleichbar mit bestehenden Zahlverfahren sein; andernfalls entfällt der wirtschaftliche Anreiz zur Annahme.
  • Kreditinstitute müssen für ihren Aufwand kostendeckend kompensiert werden – politische Deckelungen, die tatsächliche Einführungs- und Betriebskosten nicht abdecken, gefährden die nachhaltige Bereitstellung des Systems.
  • Niedrige, fixe Transaktionsgebühren statt prozentualer Entgelte sind aus Sicht von Händlern und Unternehmen zu bevorzugen.
  • Eine kooperative Governance-Struktur mit echten Mitgestaltungsrechten – nicht nur zur Konsultation – für realwirtschaftliche Unternehmen, Kreditinstitute, Verbraucherverbände, Technologiebranche und Zivilgesellschaft ist unverzichtbar.
  • Die Rulebook Development Group (RDG), also das mit der Ausarbeitung und stetigen Weiterentwicklung des Regelwerks betraute Expertengremium, ist ein guter Ansatz, muss aber mit ausreichenden Kapazitäten ausgestattet werden. Die Perspektive kleiner und mittlerer Unternehmen ist dabei besonders zu berücksichtigen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum braucht Europa überhaupt einen digitalen Euro, wenn es bereits viele digitale Zahlungsmöglichkeiten gibt?

Der digitale Zahlungsverkehr liegt überwiegend in den Händen außereuropäischer Anbieter. Das führt zu Abhängigkeiten, die in geopolitischen Krisenlagen zum Problem werden können. Der digitale Euro soll eine europäisch kontrollierte Alternative schaffen, die im gesamten Euroraum funktioniert – auch dort, wo keine paneuropäische private Alternative existiert.

Was ist ein Haltelimit – und warum ist es so wichtig? 

Das Haltelimit legt fest, wie viele digitale Euros ein Nutzer auf seinem Wallet halten darf. Ohne diese Obergrenze könnten Bürgerinnen und Bürger in einer Bankenkrise massenhaft Geld aus dem Bankensystem in den digitalen Euro umschichten – was einen Bank-Run verstärken würde. Ein realistisches Haltelimit, das dem typischen Betrag in einer Geldbörse entspricht, schützt die Finanzstabilität, ohne den Alltagsnutzen zu beeinträchtigen.

Muss mein Unternehmen neue Hardware anschaffen, um den digitalen Euro akzeptieren zu können? 

Dieser Punkt betrifft eine der zentralen Forderungen der DIHK: Der digitale Euro muss mit bestehenden Point-of-Sale-Terminals sowie Kassen- und ERP-Systemen kompatibel sein. Für Unternehmen dürfen keine unnötigen Investitions- oder Umstellungskosten entstehen. Ob diese Kompatibilität in der Praxis tatsächlich gewährleistet ist, hängt von der konkreten technischen Ausgestaltung durch EZB und Gesetzgeber ab – die DIHK wird diesen Prozess aktiv begleiten.

Was unterscheidet den digitalen Euro von Stablecoins wie etwa Tether oder Euro-Coin? 

Der digitale Euro ist Zentralbankgeld und damit durch das institutionelle Gefüge des Eurosystems abgesichert. Stablecoins hingegen sind privatwirtschaftliche Produkte, deren Wert an bestimmte Vermögenswerte oder Währungen gekoppelt ist und die regulatorischen und operativen Risiken unterliegen. Als Ersatz für öffentliches Geld sind Stablecoins daher keine geeignete Option – als Innovationsvehikel können sie jedoch ihren Platz haben.

Wird Bargeld durch den digitalen Euro abgeschafft? 

Nein. Der digitale Euro ist konzeptionell als Ergänzung des Bargelds vorgesehen – als digitaler Zwilling zu Banknoten und Münzen, nicht als dessen Ersatz. Münzen und Scheine bleiben erhalten und erhalten nach rund 25 Jahren sogar ein neues Design.

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Publikation
Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start eines digitalen Euro – DIHK Position 2026
Zusammenfassung
Die gewerbliche Wirtschaft in Deutschland unterstützt die Modernisierung des europäischen Zahlungsverkehrs und die Einführung eines digitalen Euro, mit dem eine souveräne digitale Zahlungsinfrastruktur in Europa geschaffen werden soll. Welche Aspekte mit Blick auf eine wirkungsvolle Ausgestaltung und breite Akzeptanz besonders wichtig sind, hat die DIHK in ihrer Position zusammengefasst.
Informationen
Dateiformat: PDF (barrierefrei)
Dateigröße: 489 KB
Stand: Juli 2026
Seitenumfang: 7 Seiten

Relevant im Themenfeld:
Schwerpunkte:
  • Digitalisierung
  • Handel

Ansprechpartner

Porträt Dr. Rainer Kambeck, Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik | Mittelstand

Dr. Rainer Kambeck

Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand

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Alexander Dern

Referatsleiter Unternehmensfinanzierung und Finanzmärkte