26.03.2025 - "Die heutige Entscheidung des Gerichts schafft eine rechtliche, aber noch keine politische Klarheit. Das brauchen die Unternehmen aber: Seit der Teilstreichung des Solidaritätszuschlags im Jahr 2021 tragen vor allem Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Betriebe das jährliche Aufkommen von etwa 13 Milliarden Euro - Hunderttausende Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften. Dabei belasten die aktuellen Krisen die Unternehmen ohnehin bereits stark. Vor allem die Kombination aus sowieso schon hohen Steuerbelastungen und dann noch hohen Energiekosten machen den Unternehmen zu schaffen. Die neue Bundesregierung sollte Unternehmen bei den Steuern strukturell entlasten. Die Unternehmenssteuern müssen in Richtung 25 Prozent reduziert werden. Dann können die Betriebe auch wieder mehr investieren.
Die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags wäre für Unternehmen ein wichtiges Signal für spürbare Entlastungen. Mit einer kompletten Abschaffung des Solidaritätszuschlages könnte die neue Bundesregierung ein wichtiges Signal für den Einstieg in eine umfassende Unternehmenssteuerreform setzen. Das könnte der Bund sogar alleine beschließen, weil die Soli-Einnahmen vollständig in den Bundeshaushalt fließen. Die Länder müssten also bei einer Abschaffung des Solis noch nicht einmal zustimmen."
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Veröffentlicht 26.03.2025
Aktualisiert 19.12.2025
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Sven Ehling
Pressesprecher | Visuelle Kommunikation