DIHK-Stellungnahme zum geplanten Vereinfachungspaket für den Digitalbereich

Die EU plant mit dem Digital-Omnibus ein Vereinfachungspaket für den Digitalbereich. Die DIHK befürwortet das Vorhaben und fordert klare, kohärente Regeln, die Innovation ermöglichen und Bürokratie abbauen.

In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Digitalgesetze in der EU entstanden. Für viele Betriebe, vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU), hat dies zu einer komplexen Regulierungslandschaft mit hohen Pflichten und Rechtsunsicherheiten geführt. Der Digital-Omnibus bietet die Chance, Regeln zu harmonisieren, Definitionen zu schärfen und Doppelregulierungen abzubauen. Damit Unternehmen davon auch profitieren, braucht es praktikable Leitlinien, realistische Fristen und eine abgestimmte Umsetzung über Mitgliedstaaten hinweg.

Das Wichtigste in Kürze

  • Betriebe stehen vielerorts einer Regulierungsflut gegenüber, besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
  • Der Digital-Omnibus ist eine Chance für Vereinfachung, Kohärenz und mehr Rechtssicherheit.
  • Schärfere und einheitliche Definitionen sowie abgestimmte Meldepflichten sind zentral.
  • Praxisnahe Leitlinien und realistische Übergangsfristen sind für die Umsetzung notwendig.
  • Cyberresilienz stärken – ohne Doppelregulierung und inkonsistente Vorgaben.

Hintergrund

Die EU will mit einem Digital-Omnibus bestehende Digitalregulierungen vereinfachen und besser aufeinander abstimmen. Bisher greifen AI Act, Data Act, DSA, DMA, CRA, DORA und NIS2 teils überlappend ineinander, was zu Fragmentierung, Mehrfachpflichten und hohen Dokumentations- sowie Meldeaufwänden führt. Die DIHK weist darauf hin, dass klare Begriffe, kohärente Zuständigkeiten und harmonisierte Meldeprozesse erforderlich sind, um Rechtssicherheit und praxistaugliche Compliance zu erreichen. Da technologische Entwicklungen schnell voranschreiten, kommt es auch auf zügige, aber realistisch ausgestaltete Umsetzungsprozesse an.

Was für Unternehmen wichtig ist

  • Interne Compliance-Maps prüfen und konsolidieren: Überschneidungen zwischen AI Act, Data Act, DSGVO, NIS2, CRA und DORA identifizieren und Prozesse modular aufsetzen.
  • KMU-Unterstützung aktiv nutzen: Leitfäden, Self-Assessment-Tools und Service Desks (zum Beispiel KI-Service Desk der Bundesnetzagentur) für eine pragmatische Umsetzung einbinden.
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  • Datenmanagement stärken: Anonymisierung/Pseudonymisierung standardisieren, Datenräume rechtssicher ausgestalten und Mischdatensätze entlang DSGVO/Data Act sauber trennen.

Forderungen der DIHK

  • Kohärente Regulierung: Einheitliche Definitionen und klare Abgrenzungen zwischen Digitalakten (AI Act, Data Act, DSA/DMA, CRA, DORA, NIS2) inklusive DSGVO-Verzahnung.
  • EU-weite Koordination von Meldungen: Eine einzige, harmonisierte Meldeplattform mit abgestimmten Fristen und Schwellenwerten, etwa unter Einbindung von ENISA.
  • Abgestufte Cyberzertifizierungen: Anerkannte, niedrigschwellige Zertifikate für KMU sowie klare Einbindung in Gesamtzertifizierungen größerer Unternehmen.
  • Rechtssichere Umsetzung des AI Acts: Frühzeitige, praxistaugliche Leitlinien und Standards; realistische Fristen; Safe-Harbor-Ansätze und Self-Assessments für KMU.
  • Lex-specialis und Lead-Act-Prinzip: Vorrang sektoraler Regeln bei Konflikten klar festlegen und Anforderungen des AI Acts dort explizit zuordnen, um Doppelarbeit zu vermeiden.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Digital-Omnibus?
Ein EU-Initiativpaket zur Vereinfachung und besseren Abstimmung bestehender Digitalregulierungen, um Bürokratie abzubauen und Rechtssicherheit zu erhöhen.

Welche Unternehmen sind betroffen?
Grundsätzlich alle Unternehmen im digitalen Binnenmarkt – besonders solche mit datengetriebenen Geschäftsmodellen, KI-Einsatz oder hohen Cybersicherheitsanforderungen.

Wie wirkt sich der Digital-Omnibus auf die DSGVO aus?
Die DSGVO bleibt zentral. Der Omnibus soll Überschneidungen mit anderen Gesetzen klären und kohärente Vorgaben schaffen, etwa zu Datenqualität, Data Governance und Meldepflichten.

Wann kommen Änderungen?
Zeitpläne hängen vor allem vom Verlauf der EU-Verhandlungen ab. Die DIHK fordert rechtzeitige Leitlinien und Übergangsfristen, damit Unternehmen sich planbar vorbereiten können.

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DIHK-Stellungnahme zum geplanten Vereinfachungspaket für den Digitalbereich (PDF, 259 KB)

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Schwerpunkte:
  • Digitalisierung
  • Bürokratie

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Jennifer Evers

Referatsleiterin Alternative Konfliktlösung (SGH), Recht der digitalen Wirtschaft und Legal Tech | Syndikusrechtsanwältin

Siefert, Arian

Arian Siefert

Referatsleiter Wirtschaft digital

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Jonas Wöll

Referatsleiter Digitaler Binnenmarkt, EU-Verkehrspolitik, Regionale Wirtschaftspolitik