Entwaldung

EU-Entwaldungsverordnung: Verschieben und nachbessern

Um der weltweiten Vernichtung von Wäldern entgegenzuwirken, hat die EU eine Verordnung auf den Weg gebracht, die verhindern soll, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte auf den europäischen Markt gelangen. Die gewerbliche Wirtschaft unterstützt das Ziel ausdrücklich – hält die aktuelle Ausgestaltung jedoch für kaum umsetzbar. Die DIHK unterbreitet Vorschläge für mehr Praxistauglichkeit.

Die EU will mit neuen Regeln Produkte aus gerodeten Waldgebieten vom europäischen Markt fernhalten – ein wichtiges Ziel für den Klimaschutz. Doch die geplante Verordnung droht Lieferketten zu zerstören und überfordert besonders kleine Unternehmen.

Dieser Beitrag war 2025 das Thema der Woche im Newsletter der KW 35.

Komplexe Nachweise überfordern Betriebe

Ab Ende 2025 müssen EU-Unternehmen beweisen, dass ihre Produkte nicht von nach 2020 gerodeten Flächen stammen. Betroffen sind Rohstoffe wie Rindfleisch, Palmöl, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse von Schokolade bis Zeitung.

Die Nachweispflicht erfordert Geodaten und umfangreiche Sorgfaltsprüfungen entlang der gesamten Lieferkette. Kleine und mittlere Unternehmen verfügen oft nicht über die nötigen Ressourcen. Verschärfend kommt hinzu: Wichtige Handelspartner wie China verweigern teilweise die Herausgabe geforderter Geodaten. Lieferengpässe und Importstopps drohen.

Zeitdruck gefährdet Umsetzung

Fünf Monate vor Inkrafttreten herrscht noch Chaos: Brüssel, Mitgliedstaaten und Drittländer diskutieren kontrovers über die Umsetzung. Zigtausende deutsche Unternehmen stehen vor ungelösten Problemen und mangelnder Planungssicherheit.

Eine weitere Verschiebung ist unvermeidlich – bereits 2024 wurde der Start um zwölf Monate verschoben. Die Wirtschaft fordert grundlegende Nachbesserungen vor der Anwendung, wie die EU-Binnenmarktstrategie sie vorsieht.

Praxistaugliche Lösungen gefordert

Die Wirtschaft schlägt konkrete Verbesserungen vor:

  • Null-Risiko-Kategorie für EU-Mitgliedstaaten ohne relevantes Entwaldungsrisiko
  • Once-Only-Prinzip: Einmaliger Nachweis gilt für die gesamte Lieferkette statt Kaskadeneffekt bei jedem Verkauf
  • Übergangsjahr ohne Sanktionen zum Sammeln von Erfahrungen
  • Alternativen zur problematischen Geolokalisierungspflicht
  • De-minimis-Schwellen für geringe Mengen

Nachhaltigkeit braucht Pragmatismus

Waldschutz und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit müssen sich nicht ausschließen. Die EU muss ihre hohen Ansprüche mit praxisnahen, rechtssicheren Lösungen verbinden. Nur so gelingt entwaldungsfreier Handel ohne Kollaps der Lieferketten.

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Porträtfoto Olga van Zijverden

Olga van Zijverden

Referatsleiterin Grundsatzfragen der Außenwirtschaftspolitik