Die EU und Indien stehen kurz davor, die seit 2007 laufenden Verhandlungen über ein Handelsabkommen abzuschließen, das insgesamt knapp zwei Milliarden Menschen betreffen würde. Es wäre das größte Abkommen weltweit und angesichts der teilweise sehr hohen Handelshürden in Indien ein echter Game-Changer für die deutsche Wirtschaft. Dafür sollten sich die Bundesregierung und die EU-Kommission mit Nachdruck einsetzen. Zugleich wäre ein solcher Vertrag eine passende Antwort auf die aktuelle US-Politik der hohen Zölle.
Sehr hohe Handelshürden in Indien
Ein besserer Marktzugang in Indien bietet großes Potenzial für unsere Wirtschaft – immerhin ist Deutschland schon jetzt der wichtigste Handelspartner Indiens in der EU. Das Handelsvolumen lag 2024 bei 31 Milliarden Euro – wobei Deutschland mehr exportierte als importierte. Zu den wichtigsten Exportgütern nach Indien zählen Maschinen, chemische Erzeugnisse sowie Flugzeuge, Schiffe oder Züge.
Derzeit listet die EU 31 offizielle Handelshemmnisse in Indien auf, die europäische Unternehmen belasten. Für die deutsche Wirtschaft sind dabei insbesondere die teils sehr hohen Importzölle, Import- und Exportrestriktionen, Lokalisierungsvorgaben, abgeschottete Beschaffungs- und Dienstleistungssektoren sowie Politikinitiativen wie "Make in India" und "Self-reliant India" von Bedeutung. Nach einer Umfrage der AHK Indien von Juli 2024 belasten Zollhürden 52 Prozent der Unternehmen, während 43 Prozent von nicht-tarifären Handelshemmnissen berichten – also Hindernissen, die nicht auf Zöllen, sondern etwa auf Vorschriften beruhen. Für 64 Prozent der Betriebe stellt Bürokratie eine zentrale Belastung dar, 39 Prozent nennen Korruption.
Für die deutsche Wirtschaft ist es wichtig, dass ein EU-Abkommen den indischen Markt weiter öffnet als etwa das Abkommen, das Indien zuletzt mit dem Vereinigten Königreich abgeschlossen hat. In allen Industriebereichen und insbesondere im Automobil-, Maschinenbau- und Chemiesektor sollten die indischen Zölle vollständig abgebaut werden. Ebenso wichtig ist, dass ein offiziell verbesserter Marktzugang nicht durch die Hintertür durch übermäßig bürokratische Ursprungsregeln konterkariert wird. Damit Unternehmen das Abkommen tatsächlich nutzen, darf die Nachweisführung zum Warenursprung keine neuen, zusätzlichen Dokumentationspflichten mit sich bringen.
Umfassende Marktöffnung nötig
Angesichts der Bedeutung des deutsch-indischen Dienstleistungshandels und der zunehmenden deutschen Investitionen vor Ort sollte das Land auch in diesen Bereichen eine umfassende Öffnung vornehmen. Für deutsche Unternehmen ist zudem der Abbau technischer Handelshemmnisse, etwa bei bürokratischen Zertifizierungsvorgaben, von zentraler Bedeutung. Hierfür gilt es auch, regulatorische Kooperationsgremien zu vereinbaren, um die Entstehung neuer Handelshemmnisse frühzeitig zu verhindern.
Beide Seiten sollten sich außerdem auf ein Verbot von wettbewerbs- und handelsverzerrenden Praktiken verständigen, insbesondere mit Blick auf Industriesubventionen und Staatsbetriebe. Das Abkommen sollte darüber hinaus ein eigenes Mittelstandskapitel enthalten, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang erleichtert – denn Handelshemmnisse treffen KMU überproportional stark. Und nicht zuletzt sollte die temporäre Einreise von Fachkräften und Geschäftsreisenden zu beruflichen Zwecken erleichtert werden.
Geopolitisch hochrelevant
Für die EU besitzt der Abschluss des Handelsabkommens eine besondere globale Bedeutung. In Zeiten geoökonomischer Spannungen kann es dazu beitragen, strategische Abhängigkeiten abzubauen und Lieferketten resilienter zu gestalten – auch gegenüber wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen von Drittstaaten. Ergänzt werden soll es durch ein Investitionsschutzabkommen sowie ein Abkommen zu geografischen Herkunftsangaben, die derzeit noch verhandelt werden. 2023 haben die EU und Indien zudem einen Handels- und Technologierat eingerichtet, der die Zusammenarbeit in kritischen Wirtschaftsbereichen stärken soll. Dieses Instrument sollte stärker als bisher genutzt werden.
Mehr Einsatz für die WTO
Auch wenn bilaterale Vereinbarungen den Außenhandel mit Indien in seiner Breite erleichtern und absichern können, bleibt die Welthandelsorganisation WTO für die deutsche Wirtschaft der Grundpfeiler der internationalen Handelsbeziehungen. Bundesregierung und EU sollten sich daher dafür einsetzen, dass Indien auch dort seine derzeitige Blockadehaltung aufgibt und stattdessen konstruktiv an einer Reform und Weiterentwicklung des regelbasierten multilateralen Handelssystems mitwirkt. Gelingt es der EU und Indien, bei all diesen Themen zusammenzukommen, dürfte der EU-Indien-Gipfel am 27. Januar 2026 der deutschen Wirtschaft allen Grund zum Feiern geben.
- Relevant im Themenfeld:
- Internationaler Handel
- Schwerpunkte:
-
- Außenwirtschaft
Veröffentlicht 19.01.2026
Ansprechpartner
Klemens Kober
Referatsleiter Handelspolitik, transatlantische Beziehungen und EU-Zollfragen