Einführung des Industriestrompreises
Die Bundesregierung hat die Einführung eines Industriestrompreises für die Jahre 2026 bis 2028 beschlossen. Ziel ist es, energieintensive Industrien zu entlasten und Investitionen in die Transformation zu unterstützen. Die entsprechende Richtlinie ist am 6. Mai 2026 in Kraft getreten. Das Antragsverfahren startet Anfang 2027 und erfolgt rückwirkend für das Jahr 2026. Zuständige Vollzugsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Förderungsbedingungen sowie Förderungshöhe
Antragsberechtigt sind Produktionsstätten strom‑ und handelsintensiver Unternehmen der sogenannten KUEBLL‑Liste. Die KUEBLL-Liste definiert Wirtschaftszweige, welche im Rahmen der Klima‑, Umwelt‑ und Energiebeihilfeleitlinien unter Berücksichtigung spezifischer Bedingungen Subventionen erhalten können. Dazu zählen unter anderem Teile der Gummi‑ und Kunststoffverarbeitung, der chemischen Industrie, der Glas‑ und Keramikherstellung, der Papierindustrie, des Maschinenbaus sowie die Halbleiterfertigung.
Die Entlastung beim Industriestrompreis beträgt bis zu 50 % des Großhandelsstrompreises (Referenz: 1‑Jahres‑Future) bei einer Preisuntergrenze von 5 ct/kWh und wird für 50 % des Stromverbrauchs der jeweiligen Produktionsstätte gewährt. Berücksichtigt werden sowohl Fremdbezug als auch Eigenerzeugung sowie bestimmte indirekte Stromverbräuche (wie Wasser, Wärme, Dampf oder Druckluft).
Voraussetzung ist, dass 50 % der Beihilfe innerhalb von 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen reinvestiert werden. Darunter zählt bspw. Der Ausbau erneuerbarer Energien, wie PV-Anlagen oder PPAs, die Verbesserung der Energieeffizienz oder die Modernisierung bestehender Anlagen und Infrastrukturen. Der Beihilfebetrag kann sich um 10 % erhöhen, wenn mindestens 80 % dieser Investitionen zur Nachfrageflexibilität eingesetzt werden. Mindestens 75 % des gewährten Flexibilitäts‑Bonus müssen jedoch anschließend wieder in Dekarbonisierungsmaßnahmen investiert werden.
Förderungszeitraum sowie weitere Informationen
Die Förderung ist auf Stromverbräuche in dem Zeitraum 2026 bis 2028 begrenzt. Weitere Informationen stellt das BAFA auf ihrer Internetseite bereit.
Veröffentlicht 05.06.2026