Oliver Heikaus_Reaktion

Gesetzentwurf bleibt hinter Koalitionsvertrag zurück

DIHK zur Novellierung des Aufstiegs-BAföG

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, dem 15. Juli 2026, die Novellierung des Aufstiegs-BAföG beschlossen. Hierzu erklärt DIHK-Bereichsleiter Weiterbildung Oliver Heikaus:

15.07.2026 “Die geplanten Leistungsverbesserungen beim Aufstiegs-BAföG sind ein wichtiges Signal. Eine bessere Unterstützung für angehende Fachwirte, Meister sowie Bachelor Professional und Master Professional erhöht die Attraktivität der Höheren Berufsbildung und wirkt damit Fachkräfteengpässen in diesem Bereich entgegen. 

Allerdings bleibt der Gesetzentwurf hinter den Ankündigungen im Koalitionsvertrag zurück. So ist bislang keine zweite Regelförderung auf derselben Fortbildungsstufe geplant nicht einmal in Mangelberufen, wie es die Koalitionsvereinbarung vorsieht. 

Mit Blick auf die Fachkräftesicherung der Wirtschaft und die wachsenden Anforderungen an die berufliche Flexibilität der Erwerbstätigen wäre eine zweite Regelförderung sinnvoll. Zudem sollte der Darlehensanteil beim Aufstiegs-BAföG wie beim Studierenden-BAföG zinslos bereitgestellt werden. Dies würde die Gleichwertigkeit von Beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen. Hier sollte im parlamentarischen Verfahren noch nachgebessert werden, damit die Reform des Aufstiegs-BAföG möglichst starke Impulse für die Fachkräftegewinnung setzt.” 

Relevant im Themenfeld:
Schwerpunkte:
  • Weiterbildung

Pressekontakt

Blum, Petra_test

Petra Blum

Pressesprecherin