Am 28. April hat die EU-Kommission einen Plan veröffentlicht, der zeigt, welche Ansätze sie und ihre Co-Gesetzgeber zukünftig im Rahmen der besseren Rechtsetzung verfolgen möchten. Zu diesen Ansätzen zählen unter anderem die Reduktion von delegierten- und Durchführungsrechtakten, die Verwendung von Verordnungen anstelle von Richtlinien insbesondere im Binnenmarkt-Kontext sowie die Nutzung von standardisierten Auslaufklauseln.
Weiterhin sollen die Zusammenfassungen von EU-Gesetzen auf der EUR-Lex-Plattform ausführlicher werden, während auch auf einen standardisierten Informationsgehalt in den Erwägungsgründen geachtet werden soll. Übergangsfristen sollen praxisnah ausgestaltet und dabei auf die schrittweise Einführung von Verpflichtungen gesetzt werden. Das Schreiben von Gesetzen soll zukünftig um IT-Tools ergänzt werden, sodass KMU-freundliche Standardformulierungen (sogenannte sme friendly provisions) leichter in den Gesetzestext Einzug erhalten. Schließlich sollen bei Themen wie gold-plating sowie verspätete Umsetzung von Gesetzen eine strengere Durchsetzung seitens der Kommission in Form von Vertragsverletzungsverfahren und Sanktionen forciert werden.
Begleitet wird die Mitteilung von zwei Annexen. Annex 1 beinhaltet 12 Politikfelder, in welchen bis Ende 2027 eine Grundreinigung des Gesetzesbestands angestrebt wird. Annex 2 beinhaltet sieben Politikfelder, in welchen die Kommission die Durchsetzung von EU-Recht strenger überprüfen wird.
Die DIHK hat dazu ein Ideenpapier veröffentlicht.
Veröffentlicht 04.05.2026
Ansprechpartnerin
Sandra Zwick
Referatsleiterin Europapolitik, EU-Finanzierungsinstrumente, EU-Außenwirtschaftsförderung