Nach Abschluss der Prüfung durch die Kommission werden die geänderten ESRS als delegierte EU-Verordnung erlassen werden. Die Standards sind dann für die nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen verbindlich.
Im Zusammenhang mit dem sogenannten Omnibus I, der die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit dem Ziel der Vereinfachung überarbeitet, sollten auch die sehr detaillierten ESRS überarbeitet werden. EFRAG wurde von der EU-Kommission beauftragt, einen Entwurf bis Ende November zu erstellen. Nach einer Konsultation im Sommer 2025 hat EFRAG nun den nochmals überarbeiteten Entwurf an die Kommission übermittelt. Die Überarbeitung der ESRS soll unter anderem für eine bessere Struktur sorgen, die doppelte Wesentlichkeitsanalyse vereinfachen, grundsätzlich die verpflichtenden Datenpunkte um 61 Prozent reduzieren und viele Erleichterungen und Übergangsvorschriften enthalten.
Die Entwürfe der überarbeiteten Standards sind auf der Website von EFRAG abrufbar. Unterstützung bei der Anwendung der ESRS soll das Anfang Dezember von EFRAG eröffnete ESRS Knowledge Hub geben. Die interaktive Online-Plattform will Unternehmen, Praktikern und weitere Interessierten der Nachhaltigkeitsberichterstattung bei der Anwendung der ESRS sowie der VSME (Voluntary SME-Standard) helfen und verknüpft so zum Beispiel die ESRS Set 1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) mit Erläuterungen, Verweisen und der XBRL-Auszeichnungen.
Veröffentlicht 17.12.2025
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Annika Böhm
Referatsleiterin Gesellschafts- und Bilanzrecht