TKG-Änderung: DIHK fordert beschleunigten Glasfaser- und Mobilfunkausbau

Die Eckpunkte des Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) für das TKG-Änderungsgesetz sollen den Netzausbau in Deutschland beschleunigen. Unternehmen benötigen schnelle, sichere und digital zugängliche Infrastrukturen für ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Die DIHK unterstützt die Ziele des BMDS, hochwertige digitale Infrastrukturen für Unternehmen flächendeckend verfügbar zu machen. Glasfaser bis in die Gebäude und leistungsfähige Mobilfunknetze sind entscheidend für Innovation, digitale Geschäftsmodelle und die Teilhabe der Mitarbeitenden am digitalen Arbeitsleben. Gleichzeitig müssen Investitionshemmnisse beseitigt, bürokratische Prozesse vereinfacht und digitale Genehmigungsverfahren standardisiert werden. Die DIHK sieht im TKG-Änderungsgesetz die Chance, zukunftsfähige, wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen für den Netzausbau zu schaffen.

Das Wichtigste in Kürze

  • TKG-Änderungsgesetz soll Glasfaser- und Mobilfunkausbau beschleunigen.
  • Digitalisierung und Vereinfachung von Genehmigungsprozessen sind zentrale Punkte.
  • Mitnutzung gebäudeinterner Netze soll Investitionshemmnisse abbauen.
  • Sicherheit und Datenschutz bei Datenweitergabe müssen gewährleistet sein.
  • One-stop-Shop und Once-only-Prinzip sollen Verwaltungsaufwand reduzieren.

Hintergrund

Der Glasfaser- und Mobilfunkausbau in Deutschland ist zentral für die digitale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Das BMDS hat Eckpunkte für ein TKG-Änderungsgesetz vorgelegt, das den Netzausbau beschleunigen soll. Kernthemen sind Digitalisierung von Genehmigungsprozessen, Vereinfachung der Mitnutzung gebäudeinterner Netze (Netzebene 4) und Investitionsförderung durch rechtliche Anpassungen. Gleichzeitig sollen Transparenzpflichten, Datenweitergabe und Sicherheitsanforderungen klar geregelt werden. 

Was für Unternehmen wichtig ist

  • Glasfaseranschlüsse bis ins Gebäude für unternehmensspezifische Anwendungen.
  • Leistungsfähige Mobilfunkversorgung an Unternehmensstandorten.
  • Digitale, volldurchgängige Genehmigungsverfahren zur Prozessbeschleunigung.
  • Transparente Regeln für Mitnutzung gebäudeinterner Netze.
  • Planungssicherheit bei Ausbau, Betrieb und Wartung der Infrastruktur.

DIHK-Forderungen

  • Einheitliche, digitale Genehmigungsverfahren über einen One-stop-Shop.
  • Praktikable Regeln für Mitnutzung von Netzebene 4 unter Einbindung aller Akteure.
  • Sicherer Umgang mit sensiblen Infrastruktur- und Baustellendaten.
  • Klare Fristenregelungen für Genehmigungen und Anzeigeverfahren.
  • Berücksichtigung der Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen beim Migrationskonzept.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was regelt das TKG-Änderungsgesetz?
Es passt das Telekommunikationsgesetz an, um den Glasfaser- und Mobilfunkausbau zu beschleunigen, bürokratische Hürden zu reduzieren und digitale Genehmigungsverfahren zu stärken.

Welche Vorteile ergeben sich für Unternehmen?
Schnellere Netzverfügbarkeit, digitale Genehmigungsprozesse, Planungssicherheit und weniger bürokratischer Aufwand.

Was bedeutet "Once-only-Prinzip"?
Unternehmen müssen Daten nur einmal einreichen; die Informationen werden automatisiert an alle relevanten Behörden weitergegeben.

Wie wird die Mitnutzung gebäudeinterner Netze geregelt?
Ziel ist, Investitionshemmnisse abzubauen und Wettbewerb sowie Anbieterwahlfreiheit zu stärken, unter Berücksichtigung der Interessen von Eigentümern, Nutzern und Netzbetreibern.

Welche Rolle spielt Digitalisierung bei Genehmigungen?
Digitale Verfahren sollen Medienbrüche vermeiden, Genehmigungen beschleunigen und Engpässe bei Behörden reduzieren.

Download

DIHK-Stellungnahme zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau (PDF, 121 KB)

Relevant im Themenfeld:
Schwerpunkte:
  • Digitalisierung

Ansprechpartnerin

Porträtfoto Katrin Sobania

Dr. Katrin Sobania

Referatsleiterin Informations- und Kommunikationstechnologie | E-Government | Postdienste | IT-Sicherheit