Seit Jahrzehnten ist es eines der wichtigsten Instrumente der internationalen Wirtschaft für die vorübergehende Warenausfuhr: das 1963 eingeführte Carnet ATA. Als “Reisepass für Waren” erleichtert es Unternehmen weltweit den grenzüberschreitenden Warenverkehr. Sein Vorteil liegt auf der Hand: Wer etwa auf eine internationale Fachmesse reist und dafür hochwertige Exponate und technische Ausrüstung über die Landesgrenze bringen muss, spart sich mithilfe des Carnets separate Zollanmeldungen oder Sicherheitsleistungen. Stattdessen sorgt ein internationales Bürgschaftssystem – in Deutschland getragen durch die Deutsche Industrie- und Handelskammer – für einen reibungslosen und sicheren Ablauf.
Modernisierungsschub durch Digitalisierung
Mit dem Start des volldigitalen Carnets am 1. Juni 2026 hat nun eine neue Ära begonnen. Erstmals wird das bewährte System vollständig digital abgewickelt. In einer ersten Phase beteiligen sich 30 Staaten, darunter alle EU-Mitgliedstaaten sowie die Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich. Dort wird das Carnet als digitaler Datensatz geführt und kann bequem über eine Desktopversion oder App der Internationalen Handelskammer (ICC) auf dem Smartphone oder Tablet genutzt werden. In der Praxis bedeutet das einen echten Modernisierungsschub. An den Grenzen entfällt das Stempeln von Papierdokumenten, stattdessen bestätigen Zollbehörden die Ein- und Ausfuhr per QR-Code-Scan. Das beschleunigt nicht nur Abläufe, sondern reduziert Fehlerquellen und erhöht die Transparenz über die gesamte Warenbewegung. Davon profitieren langfristig sowohl Unternehmen als auch IHKs und Zollverwaltung.
Übergangsphase zur Umstellung
Der Übergang vom Analogen ins Digitale erfolgt dabei schrittweise. Von derzeit 81 Carnet-Ländern führen zunächst 30 das volldigitale Verfahren ein; weitere Staaten folgen bis Ende 2027. Wichtig ist ein klar definierter Stichtag: Nur Carnets, die ab dem 1. Juni 2026 ausgestellt werden, können digital abgewickelt werden – bestehende Papier-Carnets bleiben für ihre gesamte Laufzeit gültig.
Gerade in dieser Einführungsphase ist es für Unternehmen entscheidend, frühzeitig aktiv dabei zu sein. Denn wer von Beginn an mit dem volldigitalen Carnet arbeitet, kann praktische Erfahrungen einbringen und damit die technische Weiterentwicklung und Ausgestaltung der Prozesse unmittelbar mit beeinflussen. Rückmeldungen aus der Anwendungspraxis gelangen über die IHKs an die DIHK und werden direkt für weitere Optimierungen berücksichtigt.
Enge Kooperation als Voraussetzung
Der Weg zum Meilenstein "volldigitales Carnet" war von enger nationaler und internationaler Zusammenarbeit geprägt, besonders im DACH-Raum: Die nationalen bürgenden Verbände in Deutschland (DIHK), Österreich (Wirtschaftskammer Österreich) und der Schweiz (Alliance des Chambres de commerce suisses) haben frühzeitig ihre Ansätze abgestimmt und gemeinsam getestet sowie Erfahrungen ausgetauscht und anschließend tragfähige Lösungen entwickelt. Zusätzlich lieferten Schulungen, Pilotprojekte und praktische Tests – unter anderem mit IHKs und Unternehmen – wertvolle Erkenntnisse, die nun in den Echtbetrieb einfließen.
Jetzt folgt die Bewährungsprobe
Die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für das volldigitale Carnet ATA sind geschaffen. Nun muss die Praxis zeigen, an welchen Stellen weitere Optimierungen nötig sind. Denn die neue Systematik bringt auch eine gewisse Komplexität mit sich: Während der Übergangsphase bestehen papierbasierte und digitale Carnets parallel nebeneinander. Insbesondere bei Reisen in Länder mit unterschiedlichen Digitalisierungsständen ist es erforderlich, beide Varianten zu nutzen. Das erfordert zunächst erhöhte Aufmerksamkeit und eine gute Vorbereitung – ist aber ein notwendiger Zwischenschritt auf dem Weg zu weltweit vollständig digital abgewickelten Zollprozessen.
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Veröffentlicht 08.06.2026
Ansprechpartnerin
Nadine Collier-Peters
Referatsleiterin Zollverfahren | Carnet ATA