Carnet per QR-Code

Carnet 2.0: Der "Reisepass für Waren" wird digital

Ob für einen Messeauftritt, einen Wartungseinsatz oder ein Reitturnier: Wer Waren nur vorübergehend über Grenzen bringen muss, kann mit einem Carnet Zollerklärungen und Sicherheitsleistungen vermeiden. Vielfach genügt in Kürze ein QR-Code.

Am 1. Juni 2026 fällt der Startschuss für das volldigitale Carnet: Zeitgleich stellen die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen auf das volldigitale Verfahren um. Zum Auftakt sind 30 von insgesamt 81 Carnet-Ländern dabei – weitere folgen schrittweise.

Worum geht es? Unternehmen und natürliche Personen, die bestimmte Waren wie etwa Berufsausrüstung, Messegüter oder Warenmuster nur vorübergehend in Drittstaaten ausführen möchten, müssen diese nicht "klassisch" verzollen: Wenn sie bei ihrer Industrie- und Handelskammer ein sogenanntes Carnet (Carnet A.T.A. beziehungsweise Carnet C.P.D. für Taiwan) beantragen, können sie hierfür von einem vereinfachten Verfahren profitieren. 

Zollabfertigung schneller und einfacher

Regattaboot

Klassischer Anwendungsfall: Mittels Carnet können etwa Regattaboote vorübergehend für Wettkämpfe importiert werden


Während im herkömmlichen Zollprozess eine "Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung" erforderlich wäre, bietet das Carnet-Verfahren eine ganze Reihe von Vorteilen. Insbesondere erfolgt die Abfertigung beim ausländischen Zoll schneller und einfacher. Zudem müssen an den Zollstellen des Drittlandes keinerlei Barsicherheiten hinterlegt werden, wie sie im üblichen Verfahren – oftmals in Landeswährung – verlangt werden.

Diese Vorzüge werden nun digital realisierbar sein – von der Antragstellung bis zur abschließenden Abwicklung des "Re-Imports" der vorübergehend eingeführten Güter. Bei Reisen in ein "digitales Land" ist es künftig nicht mehr erforderlich, das Carnet in Papierform dem Zoll vorzulegen. Stattdessen reicht ein QR-Code, den der Zoll elektronisch ausliest.

Übergangsphase bis Ende 2027

Nach der Einführung des volldigitalen Carnets zum 1. Juni 2026 in den genannten 30 Ländern (EU, Schweiz, UK und Norwegen) ist laut Internationale Handelskammer (ICC) in Paris eine Übergangsphase bis Ende 2027 vorgesehen, in der das volldigitale Verfahren schrittweise auf die verbleibenden 51 Länder ausgeweitet wird. Eine Übersicht über die jeweils digital angebundenen Länder gibt es laufend aktualisiert auf der Website der ICC.

Die Übergangsphase soll so kurz wie möglich gehalten werden. Gleichzeitig bittet die DIHK schon jetzt um Verständnis, falls der Übergang zum volldigitalen Carnet zeitweise nicht ganz reibungslos verlaufen sollte.

Was in der Praxis zu beachten ist 

Elektronisch bei den IHKs beantragen können Sie ein Carnet unter der Adresse www.e-ata.de

Digital abgefertigt werden ausschließlich solche Carnets, die am oder nach dem 1. Juni 2026 ausgestellt wurden. Carnets mit früherem Ausstellungsdatum werden weiterhin ausschließlich in Papierform abgefertigt – unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Nutzung.

Die DIHK empfiehlt, auch nach Einführung des volldigitalen Verfahrens weiterhin ein Papier-Carnet als Backup mitzuführen – selbst bei Reisen in Länder, die das volldigitale Carnet bereits nutzen. Dies dient der Absicherung und erhöht die Flexibilität, insbesondere bei spontanen Reisen in noch nicht vollständig digitalisierte Länder. Hierfür sollten Sie nach Ausstellung eines Carnets ab dem 1. Juni 2026 beide Varianten (digital und Papier) beim deutschen Binnenzollamt eröffnen. Wichtig: Sie müssen beide Varianten (digital und Papier) unaufgefordert und gleichzeitig beim Zoll vorlegen; dieser wird nicht explizit nachfragen.

Umgekehrt ist zu beachten: Auch wenn Sie ausschließlich in ein sogenanntes Papierland reisen, müssen Sie dennoch das volldigitale (und zusätzlich natürlich ein Papier-) Carnet eröffnen. 

 

FAQ

Hilfreiche Links

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der ICC.

Die ICC-Erklärvideos zum digitalen Carnet haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.

Für weitere Informationen rund um das Thema Carnet steht Ihnen Ihre zuständige IHK gern zur Verfügung.

Relevant im Themenfeld:

Ansprechpartnerin

Collier-Peters, Nadine

Nadine Collier-Peters

Referatsleiterin Zollverfahren | Carnet ATA