Mit Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes am 18. November 2023 hat sich Deutschland erstmalig ein verbindliches nationales Endenergieeinsparziel gegeben. Maximal 1.867 Terawattstunden (TWh) Endenergie darf die Bundesrepublik im Jahr 2030 noch verbrauchen.
Wirtschaftlich hochriskant
Schon im Gesetzgebungsverfahren hatte die DIHK eindringlich darauf hingewiesen, dass ein solches Ziel europarechtlich nicht gefordert, vor allem aber wirtschaftlich hochriskant ist. Denn: Steigt die Energieeffizienz der deutschen Volkswirtschaft weiter wie im langjährigen Mittel, müsste das Bruttoinlandsinlandsprodukt (BIP) gegenüber dem heutigen Niveau für die Zielerreichung um knapp 9 Prozent schrumpfen.
"Unter Fortschreibung des bisherigen Effizienztrends und bei strikter Einhaltung des vorgegebenen Ziels ergäbe sich, dass Deutschlands Wirtschaftsleistung bis 2030 um knapp neun Prozent im Vergleich zu 2024 schrumpfen müsste."
Peter Adrian
-- DIHK-Präsident
Anders als der Name vermuten lässt, regelt das Gesetz nämlich nicht die Energieeffizienz, sondern es deckelt den Energieverbrauch – und das unabhängig davon, ob es sich um klimaneutrale oder klimaschädliche Energie handelt.
Szenario mit Fortschreibung der erreichten Effizienzsteigerung von 2008 bis 2024 (1,7 % p.a.):
Doppelte Effizienz bringt Nullwachstum
Von 2008 bis 2024 ist das BIP um 15 Prozent gestiegen, der Endenergieverbrauch um 13 Prozent gesunken. Die durchschnittliche Effizienzsteigerung der deutschen Volkswirtschaft lag bei 1,7 Prozent. Unter der Annahme, dass die Energieeffizienz in den kommenden Jahren mit der gleichen Geschwindigkeit zunimmt und der Energieverbrauch nach Maßgabe des Gesetzes beschränkt wird, würde das BIP gegenüber dem heutigen Niveau um knapp 9 Prozent schrumpfen.
Szenario mit Nullwachstum (Verdoppelung der erreichten Effizienzsteigerung auf 3,3 % p.a.):
Um die gesetzlich normierten Energieverbrauchsziele einzuhalten und zumindest ein minimales Wachstum zu ermöglichen, müsste die jährliche Effizienzsteigerung in der deutschen Volkswirtschaft enorm zunehmen. Notwendig wäre ein Zuwachs von mindestens 3,3 Prozent pro Jahr. Gegenüber dem bisher Erreichten ist das eine Verdopplung.
Art der Energieerzeugung bleibt unberücksichtigt
Mit der anstehenden Novellierung des Energieeffizienzgesetzes wird wohl erneut die Chance vergeben, die wachstumsschädliche Zielfestlegung zu eliminieren. Aus der europäischen Energieeffizienzrichtlinie entsteht jedenfalls keine Verpflichtung, dass sich Deutschland gesetzlich normierte Energieeinsparziele setzt.
Das Gesetz verkennt damit nicht nur den Zusammenhang von Energieverbrauch und Wirtschaftsleistung, sondern lässt auch die Art der Energieerzeugung (grün versus fossil) unberücksichtigt. Auch über simplen Verzicht (beispielsweise stillgelegte Produktionen) kann der Energieverbrauch gesenkt werden – ohne die volkswirtschaftliche Effizienz zu steigern, unter Umständen verschlechtert sie sich sogar. Umgekehrt kann höherer, aber flexibler Energieverbrauch einen Beitrag zur Stabilisierung eines immer volatileren, erneuerbaren Energiesystem leisten, erhebliche Effizienzfortschritte generieren und Wohlstand sichern.
DIHK-Stellungnahme
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Energieeffizienzgesetz
DIHK-Stellungnahme vom 7. Juni 2023 zum Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 20/6872)
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Dateiformat: PDF (barrierefrei)
Dateigröße: 645 KB
Stand: Juni 2026
Seitenumfang: 14 Seiten
- Relevant im Themenfeld:
- Energie
- Schwerpunkte:
-
- Klima
- Wachstum
Veröffentlicht 01.06.2026
Ansprechpartner
Dr. Sebastian Bolay
Bereichsleiter Energie, Umwelt, Industrie
Erik Pfeifer
Referatsleiter Betrieblicher Klimaschutz