Heidrun Feine (Mitte) mit Thomas Wolf und Ines Habekost vom Berufsbildungsausschuss der IHK Wiesbaden.

Der Berufsbildungsausschuss: Mitwirkung mit Wirkung

Wenig sichtbar, aber wirkungsvoll: Der Berufsbildungsausschuss der IHK Wiesbaden setzt verbindliche Standards für die Berufliche Bildung in der Region – von Digitalisierung bis Qualitätssicherung.

Der Prüfungsraum ist vorbereitet, die Aufgaben liegen bereit, die Anspannung ist groß. Kaum jemand macht sich dann Gedanken darüber, wer eigentlich die Rahmenbedingungen mitgestaltet, nach denen geprüft, ausgebildet und über Qualität in der Beruflichen Bildung gesprochen wird. Genau dort kommt der Berufsbildungsausschuss ins Spiel – ein gesetzlich vorgesehenes Gremium, das meist außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung arbeitet. Seine Wirkung ist trotzdem groß.

"Die Aufgaben eines regionalen Berufsbildungsausschusses sind gesetzlich durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) genau vorgegeben. Die Arbeit läuft nicht losgelöst, sondern ist Teil eines bundesweiten Systems." Das sagt Heidrun Feine, die seit vielen Jahren alternierende Vorsitzende des Berufsbildungsausschusses (BBA) der IHK Wiesbaden ist. "Berufsausbildung, Weiterbildung und Berufsvorbereitung – das sind die Bereiche, für die der Berufsbildungsausschuss zuständig ist", ergänzt Ines Habekost, stellvertretende Geschäftsführerin Bildung bei der IHK Wiesbaden. Sie organisiert die Treffen gemeinsam mit den Vorsitzenden, bereitet sie vor, führt Protokoll und lädt bei Bedarf Referenten für Fachvorträge ein. Der BBA erlässt auch Richtlinien und Verordnungen für die Berufliche Bildung in der Region. "Er hat eine gesetzgebende Kraft", sagt sie.

Besetzt ist der Ausschuss paritätisch mit Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Außerdem sind die berufsbildenden Schulen beteiligt. "Sie sind zwar nicht abstimmungsberechtigt, aber sehr wertvolle Mitglieder. Es ist sehr produktiv und hilfreich, wenn die Schulen ihre Sichtweisen einbringen", meint Heidrun Feine, die selbst als Gewerkschaftsvertreterin in diesem Gremium mitarbeitet. Ihr langjähriger Stellvertreter Thomas Wolf von der Arbeitgeberseite ergänzt: "Da wir in Deutschland das duale Ausbildungssystem haben, ist es wichtig, die Schulen zu beteiligen." Wie Feine ist auch er ehrenamtlich im BBA tätig.

Der IHK-Berufsbildungsausschuss – kurz erklärt

Der Berufsbildungsausschuss ist ein gesetzlich vorgesehenes Gremium der IHK. In ihm arbeiten Beauftragte der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen ehrenamtlich zusammen. Er befasst sich mit allen wichtigen Fragen der Beruflichen Bildung, wird hierzu von der IHK gehört und informiert und wirkt an Regelungen, etwa Prüfungsordnungen, mit. Er wirkt insbesondere auf eine stetige Entwicklung der Qualität der Beruflichen Bildung hin. Dabei bringt er praktische Erfahrungen aus Betrieben und Schulen ein. Die Mitglieder werden in der Regel für vier Jahre berufen.

Nah an der Ausbildungspraxis

Dreimal im Jahr kommt das Gremium zusammen. Themen wie KI und Digitalisierung, die in alle Berufe Einzug halten, sind derzeit besonders drängend. "Wir haben eine veränderte Prüfungsordnung beschlossen, in der bei der Abwicklung der schriftlichen Prüfung Digitalisierung eine wichtige Rolle spielt", erklärt Feine. "Auch das Berichtsheft kann digital geführt werden." Die ersten Zwischenprüfungen wurden inzwischen am Computer abgenommen. "Dafür brauchte es rechtliche Grundlagen", ergänzt Ines Habekost. "Wir richten uns nach den Vorgaben des Hauptausschusses für Berufsbildung und setzen diese regional um." Außerdem bewegt das Gremium der Rückgang der Auszubildendenzahlen, aber auch der Betriebe, die ausbilden wollen. "Für Ausbildungsbetriebe ist es problematisch, dass bestimmte Ausbildungszweige nicht mehr in den Wiesbadener Schulen unterrichtet werden. Das heißt, die Auszubildenden müssten teilweise sehr weit fahren, um zur Schule zu gehen. Das macht für viele junge Menschen einen Ausbildungsplatz unattraktiv", berichtet Wolf. Feine ergänzt: "Das betrifft nicht nur unsere Region."

So ist der Berufsbildungsausschuss organisiert

Für die Benennung der Vertreter der Arbeitgeberseite ist die IHK zuständig, für die Vertreter der Arbeitnehmerseite die Gewerkschaften. Die Vertreter der Schulen werden vom jeweiligen Kultusministerium benannt. Habekost macht seit einiger Zeit Werbung für die Arbeit in dem Ausschuss, denn die reguläre vierjährige Amtszeit endet im Sommer. Sie ist gut mit Ausbildungsleiterinnen und Personalleitern vernetzt und spricht geeignete Personen gezielt an. Die Plätze auf Arbeitgeberseite sind bereits sicher, denn viele wollen sich gern einbringen. "Für die Gewerkschaften ist das schwieriger", wirft Heidrun Feine ein. "Es müssen Mitglieder sein, die schon mit Beruflicher Bildung zu tun hatten, bestenfalls auch Ausbildungsleiterinnen. Oder es machen hauptamtliche Gewerkschaftssekretäre, die in ihrem Aufgabengebiet die Berufliche Bildung mit abdecken.“ Die Berufung der Mitglieder erfolgt letztlich durch das Wirtschaftsministerium des jeweiligen Bundeslandes. Das ist ein formaler Akt, der die Bedeutung des Gremiums unterstreicht.

Ehrenamtlich – und sehr bereichernd

Das Ehrenamt ist keine Nebensache, sondern eine Investition in die Zukunft des Fachkräftenachwuchses. Thomas Wolf: "Wir profitieren von der dualen Ausbildung. Je besser die Ausbildung, desto bessere Beschäftigte haben die Unternehmen hinterher. Dafür lohnt es sich, Zeit zu investieren." Die ist jedoch überschaubar. Heidrun Feine spricht von rund zwei bis drei Stunden Zeitaufwand im Monat, für ihren Stellvertreter ist es etwas weniger. "Es ist eine bereichernde und sinnvolle Arbeit, auch auf ganz persönlicher Ebene. Man wird belohnt mit einer Fülle an Kontakten zu interessanten Menschen", sagt sie. Gerade das Netzwerken mit anderen Unternehmen und der kurze Draht zu den Schulen werden von beiden als wertvoll empfunden. "Man kann wirklich etwas bewegen."

Qualität in der Bildung gewährleisten

Ein praktisches Beispiel aus der Arbeit des Wiesbadener BBA ist der Umgang mit Fehlzeiten. Ines Habekost berichtet: "Wir haben darüber diskutiert, ob Auszubildende mit hohen Fehlzeiten zur Prüfung zugelassen werden sollten. Wir haben uns dann auf ein Verfahren verständigt, in dem die IHK schon frühzeitig Fehlzeiten der Auszubildenden mitgeteilt bekommt. Wir können so früher gemeinsam mit den Betrieben und Auszubildenden diese Probleme angehen." Außerdem wurde eine Richtlinie für Umschulungsmaßnahmen beschlossen, um die Qualität der Bildungsträger zu gewährleisten. "Das dient nicht zuletzt der Chancengleichheit, weil Teilnehmende sich darauf verlassen können sollen, dass Maßnahmen tatsächlich qualifizierend und verlässlich sind." Die Richtlinie wurde zwar zentral von der DIHK vorgegeben, aber regional angepasst und umgesetzt. 

Der BBA einer IHK vor Ort arbeitet also nicht losgelöst, sondern ist eingebunden in ein bundesweites Gefüge und letztlich stark formalisiert. Vorgaben und Empfehlungen kommen häufig vom Hauptausschuss und müssen regional umgesetzt werden. Zugleich gibt es Wege, Erfahrungen zurückzuspielen: auf Landesebene über Abstimmungsrunden, auf Bundesebene über Arbeitskreise und Konferenzen. So kann regionales Wissen in übergeordnete Strukturen eingespeist werden.

Der BBA steht selten im Rampenlicht – hat aber großen Einfluss darauf, wie Berufliche Bildung vor Ort gelingt.

Neuer Inhalt

„Die Chance, Berufliche Bildung mitzugestalten.“

Im Interview spricht die Vorsitzende des DIHK-Bildungsausschusses, Swaantje Creusen, darüber, wie Berufliche Bildung bundesweit mitgestaltet wird, was faire und verlässliche IHK-Prüfungen ausmacht, und warum das Engagement in Gremien und Prüfungen so wichtig ist.

IHK-Berufsbildungsmagazin POSITION

Dieser Beitrag ist Bestandteil der Sommersausgabe des IHK-Berufsbildungsmagazins POSITION, die am 15. Juli erscheint.

Das Magazin richtet sich vor allem an Ausbildende, Prüferinnen und Prüfer sowie Personalverantwortliche in den IHK-Mitgliedsunternehmen.

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Autorin

Richter, Stefanie

Stefanie Richter

Redakteurin bei der UNIVERSUM Verlag GmbH