Mit dem BVaDiG haben zwei Themen Einzug ins Berufsbildungsgesetz (BBiG) gehalten, die für die Zukunft und Attraktivität der Beruflichen Bildung von großer Bedeutung sind: Zum einen ist seit August 2024 der konsequente Einsatz von digitalen Dokumenten und medienbruchfreien digitalen (Verwaltungs-) Prozessen in der Beruflichen Bildung möglich, zum anderen wurde 2025 das Feststellungsverfahren der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit eingeführt ("Validierung").
Die DIHK hatte zum Referentenentwurf des BVaDiG im Dezember 2023 ausführlich Stellung bezogen:
DIHK-Stellungnahme Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (PDF, 281 KB)
Was genau hat sich mit dem neuen Gesetz für die Betriebe geändert?
Folgende Änderungen gelten seit dem 1. August 2024:
Zum 1. Januar 2025 sind die Regelungen zur "Validierung" in Kraft getreten:
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Veröffentlicht 30.10.2024
Aktualisiert 04.02.2026
Ansprechpartnerin
Kathrin Tews
Referatsleiterin Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Kompetenzerfassung