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So werden Sie öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Das Verfahren im Überblick
Handschlag über einen Tisch mit Richterhammer und Unterlagen

Bis zur Bestellung dauert es ein bis anderthalb Jahre

© AmnajKhetsamtip / iStock / Getty Images Plus

Bei den IHKs können Sie sich in mehr als 250 Gebieten von A wie "Abdichtung und Wärme- und Feuchtigkeitsschutz" über L wie "Lüftungs- und Klimatechnik" bis V wie "Vorbeugender Brandschutz" zum öffentlich bestellten Sachverständigen vereidigen lassen.

Bei Ihrer IHK erfahren Sie, welche Unterlagen Sie mit Ihrem Antrag vorlegen müssen und wie das Bestellungsverfahren konkret abläuft. Bernhard Floter vom Institut für Sachverständigenwesen empfiehlt Interessenten, sich vorab mit einem Sachverständigen auszutauschen, der schon länger bestellt und vereidigt ist. Interessierte können auch das Mentorenprogramm des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vom Antrag bis zur Vereidigung

Ob Autodidakt oder promovierter Ingenieur – jeder Experte, der die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, kann öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werden. Dafür muss die besondere Sachkunde in Theorie und Praxis sowie die persönliche Eignung nachgewiesen werden.

Im ersten Schritt können Sie Ihre fachliche Eignung mit Zeugnissen, Zertifikaten von Fortbildungen und vor allem mit bereits erstellten Gutachten belegen. Um die persönliche Eignung einzuschätzen, werden unter anderem die wirtschaftliche Situation und das polizeiliche Führungszeugnis geprüft. Wichtig ist auch, dass potenzielle Interessenskonflikte bei der Tätigkeit als Sachverständiger ausgeschlossen werden können.

Die besondere Sachkunde wird von einem Fachgremium in einem prüfungsähnlichen Begutachtungsverfahren untersucht. Dieses beinhaltet die Überprüfung der eingereichten Gutachten sowie einen schriftlichen, teilweise auch einen praktischen und in jedem Fall einen mündlichen Teil.

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werden Sie schließlich im bundesweiten IHK-Sachverständigenverzeichnis gelistet unter svv.ihk.de und dort von Auftraggebern wie Gerichten, Behörden, Versicherungen und anderen Unternehmen sowie Privatpersonen leicht gefunden.

Kosten und Dauer des Verfahrens variieren

Die Beantragung der Erstbestellung kostet circa 800 Euro. Für die Überprüfung durch das Fachgremium fallen – je nach Gebiet – 750 bis 3.000 Euro an. Die Dauer des Verfahrens hängt von den vorgelegten Unterlagen und der Verfügbarkeit des Fachgremiums ab. "Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller kann der Antrag bearbeitet werden", weiß Axel Rickert von der DIHK aus langjähriger Erfahrung. Im Durchschnitt dauert es von der Antragsstellung bis zur Vereidigung ein bis anderthalb Jahre. 

Kontakt

Porträtfoto Axel Rickert, Referatsleiter Kammerrecht, Sachverständigenwesen
Axel Rickert Referatsleiter Kammerrecht und Rechtsaufsicht