NIS-2: So unterstützt das BSI betroffene Unternehmen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bündelt Hilfestellungen für NIS-2-regulierte Unternehmen – von der Risikoanalyse über Meldepflichten bis hin zu branchenspezifischen Infopaketen.

Überblick mit FAQ, Webinaren und mehr

Unter der Überschrift "NIS-2-regulierte Unternehmen" hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf seiner Website eine Übersicht über ihre Hilfeseiten zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie zusammengestellt. Unternehmen finden dort unter anderem eine "NIS-2-Betroffenheitsprüfung", eine FAQ-Sammlung oder eine Seite "Was tun?" mit praktischen Hinweisen und rechtlichen Hintergründen. 

#nis2know: Infopakete zu wichtigen Themen 

Auf einer Unterseite fasst das BSI mit dem Hashtag #nis2know wichtige Informationen zu den NIS-2-Pflichten zusammen. Diese gelten für die rund 29.000 Einrichtungen, die nach der NIS-2-Richtlinie als "wichtig" oder "besonders wichtig" eingestuft sind. Die Sammlung auf der BSI-Website wird laufend erweitert. 

Die aktuellen Pakete:

BSI-Portal

Online-Leitfaden zum BSI-Portal bei der IHK München

Mit dem BSI-Portal stellt das Bundesamt Unternehmen und Organisationen einen zentralen Zugangspunkt für verschiedene Online‑Dienste rund um die Cybersicherheit zur Verfügung. Unter portal.bsi.bund.de können sie sich unter anderem  im Rahmen von NIS‑2 registrieren, IT‑Sicherheitsvorfälle melden, Warnmeldungen abrufen und vieles mehr. 

Wie der Einstieg in das Portal gelingt, wie man sich dort orientert und was es zu beachten gilt, erläutert die IHK für München und Oberbayern in einem nützlichen Online-Leitfaden:

BSI-Portal: Warum sich die Registrierung auch unabhängig von NIS-2 lohnt

Schwerpunkte:
  • Cybersicherheit
  • Wirtschaftssicherheit

Ansprechpartnerin

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Dr. Katrin Sobania

Referatsleiterin Informations- und Kommunikationstechnologie | E-Government | Postdienste | IT-Sicherheit