Mit dem Voluntary Standard (VS, Freiwilliger Standard) hat die Europäische Kommission einen freiwillig anwendbaren Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten geschaffen, die selbst nicht unter die europäischen Nachhaltigkeitsberichtspflichten fallen. Der VS wurde als delegierter Rechtsakt verabschiedet und bildet künftig zudem den Referenzrahmen für die Obergrenze von Nachhaltigkeitsabfragen berichtspflichtiger Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette.
Der VS soll Unternehmen einen einfachen und standardisierten Rahmen für die Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen bieten und gleichzeitig dazu beitragen, den sogenannten Trickle-down-Effekt entlang der Wertschöpfungsketten zu begrenzen.
Gut zu wissen
Die Europäische Kommission hat am 3. Juli 2026 den delegierten Rechtsakt zur Festlegung des Standards für die freiwillige Berichterstattung angenommen, wodurch dieser bereits in allen EU-Amtssprachen erhältlich ist. Der Abschluss des formalen Verfahrens für den VS wird im Oktober 2026 erwartet. Dann sollte die Veröffentlichung des VS im Amtsblatt der EU erfolgen. Der Voluntary Standard basiert auf der Empfehlung der EU-Kommission (EU) 2025/1710 vom 30. Juli 2025 für einen "Voluntary Sustainability Reporting Standard for Small and Medium-sized Undertakings" (ehemals VSME).
Warum lohnt sich die Nutzung des VS für Betriebe?
Der VS hilft Unternehmen, Nachhaltigkeitsinformationen nach einem europaweit einheitlichen Rahmen zu erfassen und bereitzustellen. Durch die Nutzung des Standards können Unternehmen Informationen für unterschiedliche Zwecke verwenden, etwa für Kundenanfragen, Gespräche mit Banken oder Investoren, Ausschreibungen oder Anforderungen in Lieferketten. Ziel ist es, Informationen möglichst einmal zu erfassen und mehrfach nutzen zu können. Gleichzeitig kann der Standard den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung erleichtern und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Nachhaltigkeitsleistung besser einzuschätzen und weiterzuentwickeln
Der VS als Obergrenze für Datenabfragen
Eine besondere Bedeutung hat der VS durch seine Funktion als Grundlage für die sogenannte Obergrenze für Datenabfragen zu Nachhaltigkeitsthemen über die Wertschöpfungskette (Value Chain Cap).
Berichtspflichtige Unternehmen dürfen für Zwecke ihrer gesetzlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen mit durchschnittlich bis zu 1.000 Beschäftigten im vorangegangenen Geschäftsjahr grundsätzlich keine Informationen verlangen, die über die im VS festgelegten Angaben hinausgehen. Dabei gibt es unterschiedliche Obergrenzen für Unternehmen mit bis zu zehn und für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigte. Gleichzeitig haben die angefragten Unternehmen das Recht, die Bereitstellung darüber hinausgehender Informationen für die gesetzliche Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verweigern. Ziel ist es, unverhältnismäßige Datenanforderungen entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten zum Zweck der gesetzlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vermeiden.
Besondere Entlastung für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten
Für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten sieht der VS zusätzliche Erleichterungen vor: Verschiedene Datenpunkte, insbesondere mehrere aufwendigere Umweltangaben, sind nur für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten vorgesehen.
Dazu gehören beispielsweise Angaben zum Energieverbrauch, zu Treibhausgasemissionen, zur Wasserentnahme oder zur Kreislaufwirtschaft. Diese Informationen gehören für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten zugleich nicht zur Obergrenze für die Wertschöpfungskette. Damit wird dem geringeren Ressourcenaufwand sehr kleiner Unternehmen Rechnung getragen
Anwendungsmöglichkeiten bei freiwilliger Anwendung und Aufbau
Welches Modul ist für mein Unternehmen geeignet?
Der VS ist modular aufgebaut und besteht aus einem Basismodul und einem Zusatzmodul.
Für viele Unternehmen, die den VS zum Zweck ihrer freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung anwenden wollen, wird das Basismodul ausreichend sein. Das Zusatzmodul bietet die Möglichkeit, freiwillig weitergehende Informationen bereitzustellen, sofern diese beispielsweise von Banken, Investoren oder Geschäftspartnern nachgefragt werden. Das Zusatzmodul kann nur gemeinsam mit dem Basismodul genutzt werden.
Anwendungsmöglichkeiten
| Variante 1 | Variante 2 |
|---|---|
| Basismodul | Basismodul |
| Zusatzmodul |
Unterstützung bei der Anwendung des VS
Unternehmen müssen nicht bei null beginnen. Für die praktische Anwendung des Freiwilligen Standards stehen bereits verschiedene kostenlose Unterstützungsangebote zur Verfügung:
- Gefördert durch die Bundesregierung hilft der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) Unternehmen beim Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Hierzu bietet er eine Onlineplattform zum VS und zusätzliche Orientierungshilfen, Schulungen und Unterstützungsangebote für Unternehmen an.
- Die EU-Kommission stellt über EFRAG auf deren Website praktische Anwendungshilfen, Erläuterungen zum Standard, Meldebögen sowie Informationen im "Knowledge Hub" bereit. Viele Informationen sind bisher nur auf Englisch verfügbar, werden im Laufe der Zeit aber durch weitere europäische Sprachen ergänzt.
Akzeptanz am Markt entscheidet
Der VS kann nur dann zur Entlastung von Unternehmen beitragen, wenn er sich als gemeinsamer Standard am Markt etabliert.
Aus Sicht der DIHK sollten Banken, Investoren, Großunternehmen, Fördermittelgeber und öffentliche Auftraggeber den VS als Referenzrahmen für Nachhaltigkeitsinformationen nutzen. Andernfalls drohen weiterhin zusätzliche Fragebögen und parallele Datenerhebungen.
Die Chance des VS liegt darin, Nachhaltigkeitsinformationen europaweit zu vereinheitlichen. Für Unternehmen bedeutet das: Informationen möglichst einmal erfassen, mehrfach nutzen und den Aufwand für wiederkehrende Datenabfragen begrenzen.
Weiterführende Informationen
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Ansprechpartnerinnen
Cornelia Upmeier
Referatsleiterin CSR | Sonderprojekte
Annika Böhm
Referatsleiterin Gesellschafts- und Bilanzrecht