- Termin
- Mittwoch, den 10.06.2026, 10:00 bis 12:00 Uhr
- Diese Veranstaltung richtet sich an
- IT- und Sicherheitsverantwortliche in NIS-2-regulierten Unternehmen
Im zweiten Termin ihrer Webinarreihe "Cybersicherheitsgesetze – und jetzt?" rückt die DIHK die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ("Network and Information Systems Directive") in den Mittelpunkt und erläutert, wie NIS‑2 praktisch ausgestaltet und arbeitsteilig umgesetzt werden kann. Wie sehen die konkreten Anforderungen aus dem Risikomanagement aus? Welche Melde‑ und Dokumentationspflichten bestehen? Welche Rolle spielt der Stand der Technik, und wie wirken sich die Regelungen auf Lieferketten und Vertragsbeziehungen aus?
Antworten hat der Rechtsinformatiker Karsten U. Bartels, unter anderem Rechtsanwalt und Partner der auf digitale Themen spezialisierten Anwaltskanzlei HK2, Geschäftsführer der HK2 Comtection GmbH und stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands IT Sicherheit (TeleTrusT). Zudem ordnet er NIS‑2 in den Kontext weiterer aktueller IT‑Sicherheitsgesetze wie etwa des Cyber Resilience Acts (CRA) ein.
Inhalte des Webinars
- Zu welchen Risikomanagementmaßnahmen verpflichten NIS‑2 und das BSI‑Gesetz?
- Wie ist der Stand der Technik rechtlich zu berücksichtigen?
- Welche IT‑Sicherheitsvorfälle sind meldepflichtig, und wie hat die Meldung zu erfolgen?
- Anforderungen an Dokumentation und Nachweiserbringung
- Welche rechtliche Bedeutung haben Testate und Zertifikate?
- Auswirkungen von NIS‑2 auf die Lieferkette
- Anpassungsbedarf bei Verträgen (unter anderem Einkauf, Verkauf, Datenschutz)
- Wie verändert NIS‑2 die Verhandlungspositionen zwischen Geschäftspartnern?
- Möglichkeiten der arbeitsteiligen Umsetzung im Unternehmen
- Einordnung weiterer IT‑Sicherheitsregelungen: CRA & Co.
Hintergrund
Die NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 ist ein verbindlicher EU-Standard für Cybersicherheit. Sie ersetzt die bisherige NIS-Richtlinie und verschärft die Anforderungen an Unternehmen erheblich. Als ein zentraler Bestandteil der EU-Cybersicherheitsstrategie richtet sie sich an Organisationen, deren IT-Ausfälle erhebliche Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft haben können. In Deutschland ist sie seit dem 6. Dezember 2025 durch das NIS2UmsuCG in Kraft. Seitdem verpflichtet sie Unternehmen in 18 kritischen Sektoren zu strengem Risikomanagement, Meldepflichten und persönlicher Haftung der Geschäftsleitung.
- Relevant im Themenfeld:
- Nachhaltigkeit
- Schwerpunkte:
-
- Umwelt
Veröffentlicht 12.05.2026
Ansprechpartnerin
Dr. Katrin Sobania
Referatsleiterin Informations- und Kommunikationstechnologie | E-Government | Postdienste | IT-SicherheitDIHK Berlin