Robin Borrmann 06

Digitaler Kombiantrag ist ein wichtiger erster Schritt

Robin Borrmann, stellvertretender DIHK-Hauptgeschäftsführer, zu den ersten Prozessvereinfachungen bei der Gründung

Mit dem digitalen Kombiantrag will das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung nun an zehn Pilotstandorten Gründerinnen und Gründern die Gewerbeanmeldung und die steuerliche Erfassung in einem einzigen Prozess ermöglichen. Dazu erklärt der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Robin Borrmann:

28.08.2026 "Gründende sagen uns, auch im aktuellen DIHK-Report Unternehmensgründung, ganz deutlich: Doppelte Eingaben, Medienbrüche und wochenlange Wartezeiten müssen der Vergangenheit angehören. Deshalb ist der neue bundesweite Kombiantrag, der die bislang getrennten Prozesse aus Gewerbeanmeldung sowie der steuerlichen Erfassung und Erteilung der Steuernummer integriert, ein wichtiger erster Schritt zur Vereinfachung und Beschleunigung des Gründungsprozesses. 

Im Ergebnis muss allerdings eine vollständig digitale Gründung über alle Verfahrensschritte hinweg ermöglicht werden. Das geplante Gründungsbeschleunigungsgesetz ist dafür ein grundsätzlich geeignetes Mittel. Auf dem weiteren Weg sollte das seit Jahrzehnten erprobte Know-how der Industrie- und Handelskammern aus jährlich 200.000 Gründungsgesprächen weiterhin nutzbar gemacht werden, um die Interessen der Gründenden umfassend zu berücksichtigen."

Hintergrund

Wer ein Einzelunternehmen gründet, kann die Angaben für die Gewerbeanmeldung und die steuerliche Erfassung ab sofort unter www.gruenden.gov.de in einem gemeinsamen digitalen Prozess erfassen. In den kommenden Wochen soll die direkte Übermittlung an die zuständigen Behörden schrittweise an den Standorten Aachen, Berlin, Dresden, Düsseldorf, Fulda einschließlich Petersberg, Goslar, Hamburg, Husum, Mannheim und München freigeschaltet werden. Dort können die Angaben vollständig digital an die zuständigen Gewerbe- und Finanzbehörden übermittelt werden. In allen anderen Regionen hilft das Portal bereits beim Ausfüllen der Gewerbeanmeldung und erstellt ein fertiges Dokument, das per E-Mail oder Post an das zuständige Gewerbeamt übermittelt werden kann. Die steuerliche Erfassung erfolgt weiterhin bundesweit digital über die Finanzverwaltung.

Relevant im Themenfeld:
Schwerpunkte:
  • Digitalisierung
  • Gründung
  • Bürokratie

Pressekontakt

Ohlig, Dominik_test

Dominik Ohlig

Pressesprecher – Chef vom Dienst