Ein kosteneffizienter Hochlauf des Wasserstoffmarktes gelingt nur, wenn Unternehmen wissen, wann und wo sie an das Netz angeschlossen werden. Weil viele Inbetriebnahmen des Wasserstoffkernnetzes nun erst 2037 statt wie ursprünglich geplant 2030/2032 erfolgen sollen, verschärft sich aus Sicht der Wirtschaft das bekannte Henne-Ei-Problem. Unter der anhaltenden Unsicherheit leiden insbesondere energieintensive Betriebe und Regionen im Strukturwandel. Die Frage nach Anschlussmöglichkeiten wird zunehmend zu einer Frage der Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Inbetriebnahme von zentralen Leitungsabschnitten des Wasserstoffkernnetzes verschieben sich viele Termine von 2030/2032 auf bis zu 2037 – doch ohne Infrastruktursicherheit investieren die Betriebe weder in Wasserstoffanwendungen noch in Erzeugung und Import.
- Vor allem industrielle Abnehmer halten sich mit Investitionen zurück; Energieparks, Reallabore und Power-to-X-Projekte geraten ins Stocken.
- Regionen abseits der Kernnetzachsen fehlen konkrete Anschlussoptionen und Transparenz über Prioritäten, Zeitachsen und Transformationspfade.
- Angesichts der noch ungehobenen Potenziale von Biomethan unterstützt die DIHK die Pläne, zusätzlichen Methanleitungen zu errichten, als Beitrag zu Versorgungssicherheit und Systemstabilität. Entsprechend kritisch sieht sie eine frühzeitige Stilllegung der Methangasnetze, da so die Netzkosten auf einen immer kleineren Nutzerkreis konzentriert würden.
Hintergrund
Der zweite Entwurf eines Netzentwicklungsplans (NEP) der Fernleitungsnetzbetreiber beschreibt, wie das deutsche Gas- und Wasserstoffnetz bis 2037 beziehungsweise 2045 umgebaut werden soll. Er baut auf dem von der Bundesnetzagentur genehmigten Szenariorahmen auf und enthält erstmals eine integrierte Planung für Methan- und Wasserstoffinfrastruktur. Er streckt jedoch zahlreiche Kernnetzmaßnahmen zeitlich, sodass der Anschluss von Unternehmen ans Wasserstoffnetze erst deutlich erfolgen kann als bisher avisiert. Während für das Erdgasnetz belastbare Bedarfsanalysen bis 2045 vorliegen, fehlen vergleichbare Annahmen für die künftige Wasserstoffversorgung. Parallel sollen mit den §§ 16b ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (Entwurf) erstmals Verteilernetzentwicklungspläne eingeführt werden.
Die DIHK hat im Rahmen einer Konsultation am 10. Juli Stellung zu den Plänen bezogen. Dabei stützt sie sich auf Rückmeldungen zahlreicher Industrie- und Handelskammern aus betroffenen Regionen von der Lausitz über Ostwestfalen-Lippe bis Bodensee-Oberschwaben.
Forderungen der DIHK
- Ausbauschritte des Wasserstoffkernnetzes zeitlich vorziehen und verbindliche Anschlusstermine schaffen, um Investitions- und Planungssicherheit für einen kosteneffizienten Markthochlauf zu ermöglichen.
- Verteilernetzentwicklungspläne gemäß §§ 16b ff. Energiewirtschaftsgesetz (Entwurf) einführen und verbindlich mit dem Netzentwicklungsplan verzahnen.
- Anschlusskapazitäten transparent darstellen und Fernleitungs-, Verteilnetz- und kommunale Wärmeplanung einschließlich Kraft-Wärme-Kopplung systematisch verknüpfen.
- Biomethanbezogene Annahmen jährlich aktualisieren und quantitativ verorten inklusive Einspeisestellen, Netzanbindungen und regionaler Potenziale.
- Zusätzliche Methanleitungen bauen und das bestehende Gasnetz weiter nutzbar halten, etwa für klimafreundliches Biomethan oder für den Transport von abgeschiedenem Kohlendioxid, das dann weiterverwendet oder sicher gespeichert wird (Carbon Capture and Storage beziehungsweise Carbon Capture and Utilisation).
- Planungen regelmäßig evaluieren und flexibel anpassen, um auf absehbare Verzögerungen beim Wasserstoffausbau reagieren zu können.
- Transformationsgerechtigkeit zwischen Metropolräumen und ländlichen Regionen sicherstellen und Strukturwandelregionen frühzeitig einbinden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was beinhaltet der Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff?
Der NEP legt fest, wie die Fernleitungsnetzbetreiber das deutsche Gas- und Wasserstoffnetz bis 2037 beziehungsweise 2045 umbauen und ausbauen. Erstmals werden Methan- und Wasserstoffinfrastruktur gemeinsam geplant.
Warum ist der Zeitplan für Unternehmen so wichtig?
Ohne verlässlichen Anschlusstermin investiert kaum ein Betrieb in Wasserstoffanwendungen, und ohne absehbare Nachfrage entsteht keine Erzeugung oder Importinfrastruktur. Verschiebt sich der Netzausbau, verzögern sich auch betriebliche Umstellungen – dieses gegenseitige Abwarten wird als Henne-Ei-Problem bezeichnet.
Was bedeuten die Verteilernetzentwicklungspläne für Betriebe?
Bislang stehen vor allem die großen Fernleitungen im Fokus, während viele Unternehmen über regionale Verteilnetze angeschlossen sein werden. Die neuen Pläne sollen auch diese Ebene sichtbar machen, damit Betriebe abseits der Hauptachsen eine verlässliche Anschlussperspektive erhalten.
Wie oft wird der Netzentwicklungsplan für Methan und Wasserstoff aktualisiert?
Der integrierte NEP für Gas (Methan) und Wasserstoff wird gesetzlich vorgeschrieben alle zwei Jahre aktualisiert. Die Erstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, bei dem zunächst der zugrundeliegende Szenariorahmen von den Fernleitungsnetzbetreibern entwickelt und der Bundesnetzagentur vorgelegt wird. Der NEP 2027 befindet sich daher bereits in der aktuellen Vorbereitungsphase.
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DIHK-Stellungnahme vom 10. Juli 2026 zur Konsultation zum Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff (NEP) 2025-2037/2045
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Dateiformat: PDF (barrierefrei)
Dateigröße: 145 KB
Stand: Juli 2026
Seitenumfang: 6 Seiten
- Relevant im Themenfeld:
- Energie
- Schwerpunkte:
-
- Wasserstoff
- Klima
Veröffentlicht 10.07.2026
Aktualisiert 20.07.2026
Ansprechpartnerin
Louise Maizières
Referatsleiterin für Wasserstoff und internationale Energiepartnerschaften