Zwar enthalten die Reformpläne des BMF einige Ansätze, die von der Wirtschaft ausdrücklich unterstützt werden, insgesamt bleiben sie nach Einschätzung der Unternehmen jedoch weit hinter dem Erforderlichen zurück. Die vom Koalitionsausschuss in Aussicht gestellte Nettoentlastung von 10 Milliarden Euro schrumpft im Gesetzentwurf auf rund 1,5 Milliarden Euro für 2027 und 5,6 Milliarden Euro für 2028 zusammen. Besonders kritisch: die Verschärfung der Spitzensteuersätze, die in Personenunternehmen zum Investitionshemmnis zu werden droht.
Hintergrund
Viele Betriebe sehen sich weiterhin mit hohen Energie-, Arbeits- und Finanzierungskosten sowie einer im internationalen Vergleich hohen Steuer- und Abgabenbelastung konfrontiert. Gerade in einer Phase schwachen Wachstums wäre eine umfassendere Entlastung des unternehmerischen Mittelstands notwendig gewesen. Hinzu kommt, dass in Deutschland der Faktor Arbeit im internationalen Vergleich überdurchschnittlich stark belastet wird: Die Differenz zwischen den Gesamtarbeitskosten des Arbeitgebers und dem tatsächlichen Nettoeinkommen des Arbeitnehmers liegt für alleinstehende Durchschnittsverdiener mit mehr als 49 Prozent der Arbeitskosten deutlich über dem OECD-Durchschnitt von rund 35 Prozent. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesfinanzministerium am 18. August 2026 den Referentenentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 vorgelegt.
Dieser sieht für die Einkommensteuer unter anderem eine Anhebung des Grundfreibetrags, eine Anpassung der Tarifeckwerte sowie Änderungen bei Sonn- und Feiertagszuschlägen und dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag vor. Zugleich sind belastende Maßnahmen zur Gegenfinanzierung geplant, darunter die Anhebung des Pauschsteuersatzes für Minijobs von 2 auf 5 Prozent, die Absenkung der Einkommensgrenzen für die bisherige "Reichensteuer" von 45 Prozent auf 250.000 Euro sowie die Neueinführung eines Grenzsteuersatzes von 47 Prozent ab 280.000 Euro und die Senkung des sogenannten Handwerkerbonus.
Die DIHK hat zusammen mit den anderen Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft den Entwurf innerhalb der gesetzten Frist von nur drei Werktagen kommentiert. Dabei fordern wir unter anderem eine vollständige Inflationsanpassung der Tarifeckwerte und den Verzicht auf die verschärfte "Reichensteuer".
Das Wichtigste in Kürze
- Die Entlastung ist zu gering: Der Entwurf sieht für 2027 nur rund 1,5 Milliarden Euro Nettoentlastung vor, obwohl der Koalitionsausschuss 10 Milliarden Euro signalisiert hatte.
- Die kalte Progression bleibt: Eine Anpassung der Tarifeckwerte an die Inflation (prognostiziert 2,7 Prozent für 2027) ist nicht vollständig vorgesehen, sodass viele Betriebe und Arbeitnehmer real stärker belastet werden.
- Personenunternehmen sind im Nachteil: Die Absenkung der Einkommensgrenze für den 45-Prozent-Satz auf 250.000 Euro und ein neuer Spitzensteuersatz von 47 Prozent ab 280.000 Euro treffen vor allem mittelständische Personengesellschaften.
- Minijobs werden teurer: Die geplante Erhöhung des Pauschsteuersatzes von 2 auf 5 Prozent lässt zusammen mit anderen Abgaben die Arbeitgeberkosten für Minijobs deutlich steigen.
- Positives im Entwurf: Die Verbände unterstützen die Anhebung des Grundlohns für steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge sowie einen besonderen Gewerbesteuer-Zerlegungsmaßstab für Betreiber von Rechenzentren.
Die Forderungen der Wirtschaft
In der gemeinsamen Stellungnahme führt die DIHK vor allem folgende Verbesserungsvorschläge auf:
Echte Tarifreform: Der Einkommensteuertarif sollte strukturell reformiert werden, indem die Progressionszone gestreckt wird und der Spitzensteuersatz erst bei deutlich höheren Einkommen greift.
Vollständige Inflationsanpassung: Alle Tarifeckwerte sollten jährlich und regelgebunden an die Preisentwicklung angepasst werden – für alle Einkommensbereiche.
Spitzensteuersätze für Personenunternehmen überdenken: Auf das Vorziehen des 45-Prozent-Satzes sowie die Einführung eines neuen Satzes von 47 Prozent sollte verzichtet werden, um Investitionsanreize zu erhalten.
Pauschsteuersatz für Minijobs beibehalten: Der bisherige Satz von 2 Prozent sollte nicht zur Gegenfinanzierung anderer Entlastungen erhöht werden.
Solidaritätszuschlag vollständig streichen: Der Solidaritätszuschlag wirkt faktisch als zusätzliche Unternehmenssteuer, seine vollständige Abschaffung ist für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland notwendig.
Optionsmodell und Thesaurierungsbegünstigung verbessern: Personenunternehmen brauchen möglichst noch in 2027 verbesserte Möglichkeiten zur Körperschaftsteueroption und zur steuerlichen Begünstigung einbehaltener Gewinne, wie im Koalitionsvertrag zugesagt.
Handwerkerbonus erhalten: Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen sollte im Grundsatz bestehen bleiben.
Nachtzuschläge gleichstellen: Die Grundlohnanhebung für steuerfreie Zuschläge sollte auch für Nachtarbeit gelten und im Sozialversicherungsrecht nachvollzogen werden – unabhängig von der tarifvertraglichen Grundlage.
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Verbände-Stellungnahme Einkommensteuerreformgesetz 2027
Gemeinsame Stellungnahme von DIHK, BDI, ZDH, BDA, Bankenverband, GDV, HDE und BGA vom 21. August 2026 zum Referentenentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027
- Informationen
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Dateiformat: PDF (barrierefrei)
Dateigröße: 136 KB
Stand: September 2026
Seitenumfang: 10 Seiten
- Relevant im Themenfeld:
- Wirtschafts- und Finanzpolitik
- Schwerpunkte:
-
- Steuern
Veröffentlicht 21.08.2026
Aktualisiert 02.09.2026
Ansprechpartner
Jens Gewinnus
Referatsleiter Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer